Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 2 vom 9. März 1999, S. 9
 


Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.

Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft 

Studienordnung für das Magister-Nebenfach "Theorie und Praxis der Musik" am Institut für Musikpädagogik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

vom 06.02.1995

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Voraussetzungen für Aufnahme des Studiums
§ 3 Regelstudienzeit
§ 4 Studienabschnitte
§ 5 Aufbau des Grundstudiums
§ 6 Aufbau des Hauptstudiums
§ 7 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 8 Studienberatung
§ 9 Schlußbestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf Grund der "Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Musik-, Sport und Angewandte Sprachwissenschaften" unter Beachtung der aktuellen Anforderungen, Inhalte und Aufbau des Studiums im Magister-Nebenfach "Theorie und Praxis der Musik".

§ 2
Voraussetzungen für Aufnahme des Studiums

(1) das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

(2) durch einen anderen Qualifikationsnachweis nach § 34 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, sofern kein Zeugnis gemäß Absatz 1 vorhanden ist

(3) das Bestehen der musikalischen Eignungsprüfung entsprechend der Ordnung für die Durchführung der Eignungsprüfungen für künstlerische Studiengänge und Studienfächer am Fachbereich Musik-, Sport- und Angewandte Sprachwissenschaften der Martin-Luther-Universtität

(4) das Studium kann jeweils zum Wintersemester angefangen werden.

§ 3
Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt 9 Fachsemester mit 40,0 Semesterwochenstunden. Die Studien- und Prüfungsordnung gewährleistet, daß diese Studienzeit einschließlich aller Prüfungen eingehalten werden kann.

§ 4
Studienabschnitte

(1) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und in ein fünfsemestriges Hauptstudium.

(2) Im Grundstudium werden musikpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt sowie musiktheoretische und musikwissenschaftliche Elementaria gelehrt. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.

(3) Im Hauptstudium werden aufbauend auf den Grundvoraussetzungen künstlerisches Gestalten gefördert, sicherer Umgang mit Stil- und Gattungsbegriffen vermittelt sowie die Anwendung der unterschiedlichen Formkonzeptionen bei der Analyse musikalischer Prozesse gelehrt. Es wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen.

§ 5
Aufbau des Grundstudiums

Im Grundstudium sind zu absolvieren:

im Pflichtbereich
 
4,0 SWS künstlerisches Hauptfach (E)
4,0 SWS 1. Künstlerisches Nebenfach (E)
4,0 SWS Gehörbildung (G)
4,0 SWS Tonsatz (Grundkurs) (G)
4,0 SWS Musikgeschichte (V)
1,0 SWS Formenlehre (V)

im Wahlpflicht- und Wahlbereich
 
2,0 SWS 2. Künstlerisches Nebenfach (E)
1,0 SWS Musik-Bewegung-Gestaltung (Ü)
3,0 SWS Kammerchor (Ü)

§ 6
Aufbau des Hauptstudiums

im Hauptstudium sind zu absolvieren:

im Pflichtbereich:
 
4,0 SWS künstlerisches Hauptfach (E)
2,0 SWS 1. künstlerisches Nebenfach (E)
4,0 SWS Musikgeschichte (V)
2,0 SWS Ästhetik (V/HS)
1,0 SWS Pop-Medienkunde (V)
3,0 SWS Musikanalyse (V)
1,0 SWS wissenschaftliches Spezialseminar (HS)

im Wahl- und Wahlpflichtbereich:
 
1,0 SWS Popmusik-Liedspiel (E)
3,0 SWS Kammerchor (Ü)
1,0 SWS Instrumentenkunde (V)
1,0 SWS Akustik (V)

§ 7
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die von anderen Hochschulen und/oder in anderen Studiengängen erbracht wurden, regelt die "Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Musik-, Sport- und Angewandte Sprachwissenschaften" vom 06. 02. 1995.

§ 8
Studienberatung

(1) Eine Beratung in allgemeinen Studienangelegenheiten erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung (Dezernat II) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Studienanforderungen. Die Allgemeine Studienberatung sollte insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

(2) Neben einer allgemeinen Studienberatung, die im Dezernat II an der Martin-Luther-Universität durchgeführt wird, bietet das Institut für Musikpädagogik eine Fachstudienberatung durch einen ausgewiesenen Mitarbeiter an. Die studienbegleitende Fachstudienberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studienganges. Die Inanspruchnahme der studienbegleitenden Fachberatung wird vor allem in folgenden Fällen empfohlen:
§ 9
Schlußbestimmungen

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichungen im Amtsblatt der Universität in Kraft.

Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor

Beschlossen am 06.02.1995, vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 17.06.1996 zur Kenntnis genommen.


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