MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 2 vom 9. März 1999, S. 9
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Voraussetzungen für
Aufnahme des Studiums
§ 3 Regelstudienzeit
§ 4 Studienabschnitte
§ 5 Aufbau des Grundstudiums
§ 6 Aufbau des Hauptstudiums
§ 7 Anerkennung von Studien-
und Prüfungsleistungen
§ 8 Studienberatung
§ 9 Schlußbestimmungen
Diese Studienordnung regelt auf Grund der "Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Musik-, Sport und Angewandte Sprachwissenschaften" unter Beachtung der aktuellen Anforderungen, Inhalte und Aufbau des Studiums im Magister-Nebenfach "Theorie und Praxis der Musik".
(1) das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
(2) durch einen anderen Qualifikationsnachweis nach § 34 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, sofern kein Zeugnis gemäß Absatz 1 vorhanden ist
(3) das Bestehen der musikalischen Eignungsprüfung entsprechend der Ordnung für die Durchführung der Eignungsprüfungen für künstlerische Studiengänge und Studienfächer am Fachbereich Musik-, Sport- und Angewandte Sprachwissenschaften der Martin-Luther-Universtität
(4) das Studium kann jeweils zum Wintersemester angefangen werden.
Die Regelstudienzeit beträgt 9 Fachsemester mit 40,0 Semesterwochenstunden. Die Studien- und Prüfungsordnung gewährleistet, daß diese Studienzeit einschließlich aller Prüfungen eingehalten werden kann.
(1) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und in ein fünfsemestriges Hauptstudium.
(2) Im Grundstudium werden musikpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt sowie musiktheoretische und musikwissenschaftliche Elementaria gelehrt. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.
(3) Im Hauptstudium werden aufbauend auf den Grundvoraussetzungen künstlerisches Gestalten gefördert, sicherer Umgang mit Stil- und Gattungsbegriffen vermittelt sowie die Anwendung der unterschiedlichen Formkonzeptionen bei der Analyse musikalischer Prozesse gelehrt. Es wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen.
Im Grundstudium sind zu absolvieren:
im Pflichtbereich
4,0 SWS | künstlerisches Hauptfach | (E) |
4,0 SWS | 1. Künstlerisches Nebenfach | (E) |
4,0 SWS | Gehörbildung | (G) |
4,0 SWS | Tonsatz (Grundkurs) | (G) |
4,0 SWS | Musikgeschichte | (V) |
1,0 SWS | Formenlehre | (V) |
im Wahlpflicht- und Wahlbereich
2,0 SWS | 2. Künstlerisches Nebenfach | (E) |
1,0 SWS | Musik-Bewegung-Gestaltung | (Ü) |
3,0 SWS | Kammerchor | (Ü) |
im Hauptstudium sind zu absolvieren:
im Pflichtbereich:
4,0 SWS | künstlerisches Hauptfach | (E) |
2,0 SWS | 1. künstlerisches Nebenfach | (E) |
4,0 SWS | Musikgeschichte | (V) |
2,0 SWS | Ästhetik | (V/HS) |
1,0 SWS | Pop-Medienkunde | (V) |
3,0 SWS | Musikanalyse | (V) |
1,0 SWS | wissenschaftliches Spezialseminar | (HS) |
im Wahl- und Wahlpflichtbereich:
1,0 SWS | Popmusik-Liedspiel | (E) |
3,0 SWS | Kammerchor | (Ü) |
1,0 SWS | Instrumentenkunde | (V) |
1,0 SWS | Akustik | (V) |
Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die von anderen Hochschulen und/oder in anderen Studiengängen erbracht wurden, regelt die "Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Musik-, Sport- und Angewandte Sprachwissenschaften" vom 06. 02. 1995.
(1) Eine Beratung in allgemeinen Studienangelegenheiten erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung (Dezernat II) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Studienanforderungen. Die Allgemeine Studienberatung sollte insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichungen im Amtsblatt der Universität in Kraft.
Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor
Beschlossen am 06.02.1995, vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 17.06.1996 zur Kenntnis genommen.