Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 2 vom 9. März 1999, S. 7
 


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Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft

Studienordnung für das Fach Musikwissenschaft (Magisterstudiengang Haupt- und Nebenfach) am Institut für Musikwissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

vom 06.02.1995

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zugangsvoraussetzungen
§ 3 Studienzeit, Studienabschnitte
§ 4 Aufbau und Inhalte des Hauptfachstudiums
§ 5 Aufbau und Inhalt des Nebenfachstudiums
§ 6 Zwischenprüfung
§ 7 Magisterprüfung
§ 8 Inkrafttreten und Bekanntmachung

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Musik-, Sport- und Angewandte Sprachwissenschaften Inhalt und Aufbau des Studiums der Musikwissenschaft als Haupt- oder Nebenfach mit dem Ziel der Magisterprüfung.

§ 2
Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen zum Studium sind neben der allgemeinen Hochschulreife

Werden die Voraussetzungen des Latinums und der musikpraktischen Fertigkeiten zu Beginn des Studiums nicht erfüllt, so müssen sie bis zum Abschluss des Grundstudiums, in begründeten Ausnahmefällen spätestens bis zum Ende des 6. Semesters nachgewiesen werden.

§ 3
Studienzeit, Studienabschnitte

(1) Die Regelstudienzeit einschliesslich der Magisterprüfung beträgt im Hauptfach und im Nebenfach 9 Semester.

(2) Das Studium als Haupt- oder Nebenfach gliedert sich in Grund- und Hauptstudium.

(3) Das Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden.

§ 4
Aufbau und Inhalte des Hauptfachstudiums

I. Grundstudium (40 SWS)

(1) Ziel des Grundstudiums ist es, handwerkliche Fähigkeiten der Musikpraxis und die Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeit zu vermitteln, ohne die eine qualifizierte Bewältigung der Anforderungen des Hauptstudiums nicht möglich ist. Die wissenschaftliche Orientierung des Grundstudiums erfolgt unter dem Aspekt, eine Übersicht über die Bereiche der historischen und systematischen Musikwissenschaft und ihrer Methoden zu geben. Die erforderlichen Kenntnisse oder Fähigkeiten werden in den Einführungslehrveranstaltungen erworben und in den Proseminaren vertieft. Am Ende des Grundstudiums steht die Zwischenprüfung als Voraussetzung zum Übergang ins Hauptstudium.

(2) Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung sind:

1. Musikpraktische Kurse
(mit Leistungsnachweis; entfällt für examinierte Schulmusiker, Privatmusiklehrer, A- und B-Organisten oder bei Vorlage gleichwertiger Nachweise)

1.1 Klavier (4 Semester, 1 SWS)
1.2 Gehörbildung (4 Semester, 1 SWS)
1.3 Harmonielehre (4 Semester, 1 SWS)
1.4 Kontrapunkt (2 Semester, 1 SWS)

Die genannten Pflichtkurse sowie die fakultativ wählbaren Kurse im Ensemblespiel, Chorgesang oder Sologesang werden am Institut für Musikpädagogik absolviert und setzen jeweils die Teilnahme an einem Einstufungstest voraus. Leistungsnachweise sind die Bescheinigung des Dozenten über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme.

2. Übungen (mit Leistungsnachweis)

2.1 Einführung in das musikwissenschaftliche Arbeiten (obligatorisch im 1. Semester, 2 SWS)
2.2 Einführung in die Musikanalyse (1 Semester, 2 SWS)
2.3 Einführung in die Notationskunde (2 Semester, 2 SWS)

3. Proseminare (mit Leistungsnachweis)

3.1 Zwei Proseminare zur Historischen Musikwissenschaft (jeweils 2 SWS)
3.2 Zwei Proseminare zur Systematischen Musikwissenschaft wahlobligatorisch in den Gebieten: Akustik, Musikpsychologie, Musiksoziologie, Ethnomusikologie, Musikästhetik, Instrumentenkunde (jeweils 2 SWS)
3.3 Ein Proseminar nach freier Wahl ( 2 SWS)

4. Vorlesungen

4.1 Zwei Vorlesungen zur Historischen Musikwissenschaft (jeweils 2 SWS)
4.2 Zwei Vorlesungen zur Systematischen Musikwissenschaft ( 2 SWS)

II. Hauptstudium (30 SWS)

(1) Die Lehrveranstaltungen im Hauptstudium sind je nach Angebot gegliedert in Vorlesungen, Hauptseminare, Kolloquien, Exkursionen und Praktika. In den Hauptseminaren haben die Studierenden durch Seminarreferate ihre Kenntnisse in bestimmten Wissenschaftsgebieten nachzuweisen. Das Hauptstudium wird durch die Magisterprüfung abgeschlossen.

(2) Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung sind:

1. Kurse (mit Leistungsnachweis)

1.1 Partitur- und Generalbassspiel (2 Semester, 1 SWS)
1.2 wahlobligatorisch Instrumentation, Arrangement oder Kompositionstechniken des 20. Jahrhunderts (2 Semester, 1 SWS)
1.3 Lektüre fremdsprachiger musiktheoretischer Quellentexte (1 Semester, 2 SWS)

2. Hauptseminare (mit Leistungsnachweisen)

2.1 Zwei Hauptseminare zur Historischen Musikwissenschaft (jeweils 2 SWS)
2.2 Ein Hauptseminar zur Editions- oder zur Aufführungspraxis (2 SWS)
2.3 Zwei Hauptseminare zur Systematischen Musikwissenschaft (jeweils 2 SWS)
2.4 Ein Seminar nach freier Wahl (2 SWS)

3. Vorlesungen

3.1 Zwei Vorlesungen zur Historischen Musikwissenschaft (jeweils 2 SWS)
3.2 Zwei Vorlesungen zur Systematischen Musikwissenschaft (jeweils 2 SWS)

4. Kolloquium

Teilnahme an einem Magistranden- und Doktorandenkolloquium (2 SWS)

5. Exkursion

Teilnahme an einer mehrtägigen Exkursion incl. Einführungsveranstaltung (gleichwertig 2 SWS)

6. Praktikum

Wünschenswert ist die Absolvierung eines Praktikums in einem Anwendungsbereich der Musikwissenschaft (z.B. Journalistik in Presse oder Rundfunk, Operndramaturgie)

§ 5
Aufbau und Inhalt des Nebenfachstudiums

I. Grundstudium (22 SWS)

1. Musikpraktische Kurse (mit Leistungsnachweis; entfällt für examinierte Schulmusiker, Privatmusiklehrer, A- und B-Organisten oder bei Vorlage entsprechender gleichwertiger Nachweise)

1.1 Gehörbildung (2 Semester, 1 SWS)
1.2 Harmonielehre (4 Semester, 1 SWS)
1.3 Kontrapunkt (2 Semester, 1 SWS)

Die Kurse werden am Institut für Musikpädagogik absolviert und setzen die Teilnahme an einem Einstufungstest voraus, der über die Einweisung in die jeweilige Kursstufe entscheidet. Leistungsnachweise sind die Bescheinigung des Dozenten über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme.

2. Übungen (mit Leistungsnachweis)

2.1 Einführung in das musikwissenschaftliche Arbeiten (obligatorisch im 1. Semester, 2 SWS)
2.2 Einführung in die Musikanalyse ( 2 SWS)

3. Proseminare (mit Leistungsnachweis)

3.1 Ein Proseminar zur Historischen Musikwissenschaft (2 SWS)
3.2 Ein Proseminar zur Systematischen Musikwissenschaft wahlobligatorisch in den Gebieten: Akustik, Musikpsychologie, Musiksoziologie, Ethnomusikologie, Musikästhetik, Instrumentenkunde (2 SWS)
3.3 Ein Proseminar nach freier Wahl (2 SWS)

4. Vorlesungen

4.1 Eine Vorlesung zur Historischen Musikwissenschaft ( 2 SWS)
4.2 Eine Vorlesung zur Systematischen Musikwissenschaft (2 SWS)

II. Hauptstudium (8 SWS)

1. Hauptseminare (mit Leistungsnachweis)

1.1 Ein Hauptseminar zur Historischen Musikwissenschaft (2 SWS)
1.2 Ein Hauptseminar zur Systematischen Musikwissenschaft (2 SWS)

2. Vorlesungen

2.1 Eine Vorlesung zur Historischen Musikwissenschaft (2 SWS)
2.2 Eine Vorlesung zur Systematischen Musikwissenschaft (2 SWS)

§ 6
Zwischenprüfung

(1 ) Die Zwischenprüfung wird in Form einer mündlichen Einzelprüfung durchgeführt. Die Dauer der Prüfung beträgt für Studierende im Hauptfach 30, im Nebenfach 20 Minuten.

(2) Nachzuweisen sind Grundkenntnisse in Musikgeschichte und Teilbereichen der Systematischen Musikwissenschaft. Mit den Prüfern können spezielle Schwerpunkte vereinbart werden, die Prüfung soll sich jedoch nicht darauf beschränken.

§ 7
Magisterprüfung

(1) Die Magisterprüfung besteht aus der Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung.

(2) Studierende der Musikwissenschaft im Hauptfach fertigen - in der Regel im 9. Semester - eine wissenschaftliche Magisterarbeit an, die durch zwei Gutachter zu bewerten ist.

(3) Die mündliche Magisterprüfung wird in Form einer Einzelprüfung in Musikgeschichte oder in Systematischer Musikwissenschaft durchgeführt. Die Dauer der Prüfung beträgt in der Regel für Hauptfachstudierende 60, für Nebenfachstudierende 30 Minuten.

(4) Gefordert werden im Hauptfach umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Historischen und der Systematischen Musikwissenschaft und eingehendes Wissen in vier verschiedenen Spezialgebieten. Im Nebenfach werden ein Überblickswissen über die Musikgeschichte und eingehende Kenntnisse in zwei verschiedenen Spezialgebieten verlangt.

§ 8
Inkrafttreten und Bekanntmachung

Die Studienordnung tritt nach Bestätigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.

Halle (Saale), 15.02.1999

Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates vom 06.02.1995 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 08.05.1996; vom Kultusministerium am 17.06.1996 zur Kenntnis genommen.


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