Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 2 vom 9. März 1999, S. 6


Theologische Fakultät

Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 21.April 1994

vom 14.05.1998

Aufgrund des § 23 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 614), zuletzt geändert durch das dritte Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. März 1998 (GVBL. LSA S. 132) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am 11.11.1998 die folgende Änderung der "Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 21.April 1994" beschlossen.

Artikel I

Die Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 21.April 1994 wird im § 14 "Veröffentlichung" geändert.

Der § 14 erhält folgende Fassung:

(1) Die Dissertation ist der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich zu machen.

(2) Die Erfordernisse des Absatz 1 sind erfüllt, wenn die Doktorandin bzw. der Doktorand wahlweise

  1. 20 Pflichtexemplare innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung in der Universiätsbibliothek abliefert. (Erscheint die Dissertation nicht im Buchhandel, sind weitere 60 Pflichtexemplare, zum wissenschaftlichen Austausch zwischen den Bibliotheken, abzuliefern.)
  2. die Dissertation als selbständige Schrift oder als Abhandlung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht. Die Veröffentlichung in einer Zeitschrift kann mit Zustimmung der Promotionskommission auf das Wesentliche beschränkt werden.
  3. einer elektronischen Publikation der Dissertation entsprechend den Regelungen der Universitäts-und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (4 gedruckte Exemplare und Datenträger) zustimmt und der ULB das Recht überträgt, die elektronische Version in Datennetzen zu veröffentlichen.

(3) Den Exemplaren sind ein Titelblatt nach vorgeschriebenem Muster voranzustellen und die Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges des Verfassers bzw. der Verfasserin anzufügen.

Artikel II

Diese Satzung gilt für alle Promovenden der Theologischen Fakultät.

Artikel III

Diese Satzung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität veröffentlicht.

Halle (Saale), 15.02.1999

Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Theologischen Fakultät vom 14.05.1998 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 11.11.1998 sowie der Genehmigung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 08.12.1998.


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