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MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 2 vom 9. März 1999, S. 2
 


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Theologische Fakultät

Studienordnung für den Diplomstudiengang Evangelische Theologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

vom 22.10.1998

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Fachdisziplinen
§ 4 Studiendauer und Studienabschnitte
§ 5 Lehrveranstaltungen
§ 6 Aufbau des Grundstudiums
§ 7 Aufbau des Hauptstudiums
§ 8 Schlußbestimmungen
Beispiel für einen Studienplan als Anlage der Studienordnung

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 614), zuletzt geändert durch das dritte Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. März 1998 (GVBl. LSA S. 132) hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende "Studienordnung für das Fach Evangelische Theologie mit dem Studienabschluß Erstes Theologisches Examen (Diplomprüfung) an der Martin-Luther-Universität" der Theologischen Fakultät erlassen:

§ 1
Geltungsbereich

Die Studienordnung regelt den Studiengang Evangelische Theologie an der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung vom 19.06.1997.

§ 2
Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum ordentlichen Studium an der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg setzt das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bzw. eine einschlägige fachgebundene oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung voraus.

§ 3
Fachdisziplinen

Die Disziplinen im Fach Evangelische Theologie werden nach Haupt- und Spezialdisziplinen unterschieden:

(1) Hauptdisziplinen sind:

  1. Altes Testament
  2. Neues Testament
  3. Kirchen- und Dogmengeschichte
  4. Systematische Theologie (einschließlich Philosophie)
  5. Praktische Theologie und Religionspädagogik
  6. Ökumenik und Allgemeine Religionsgeschichte
(2) Als Spezialdisziplinen werden angeboten:
  1. Konfessionskunde der Orthodoxen Kirchen
  2. .Christliche Archäologie und Kirchliche Kunst
  3. Altorientalische Religionsgeschichte, Archäologie und Landeskunde Palästinas
  4. Spätantike Religionsgeschichte und Patristik
  5. Westslawische Religions- und Kirchengeschichte
  6. Reformierte Theologie
§ 4
Studiendauer und Studienabschnitte

(1) Die Regelstudienzeit umfaßt einschließlich des Prüfungssemesters neun Semester mit 160 SWS. Falls bei Studienaufnahme die erforderlichen Sprachkenntnisse in Hebräisch (Hebraicum), Latein (Latinum) und Griechisch (Graecum) noch nicht vorliegen, ist die Regelstudienzeit für jede der zu erlernenden Sprachen um ein Semester zu verlängern. Sie kann also maximal zwölf Semester betragen.

(2) Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium umfaßt - je nach Stand der bereits nachgewiesenen Sprachkenntnisse - mindestens vier, maximal sieben Semester. Es schließt mit der Diplomvorprüfung ab, die laut Prüfungsordnung die Zeugnisse für die Sprachprüfungen in Latein, Hebräisch und Griechisch voraussetzt. Das Hauptstudium umfaßt mindestens vier Semester zuzüglich des Prüfungssemesters; es schließt mit der Diplomprüfung ab.

§ 5
Lehrveranstaltungen

(1) Die Lehrveranstaltungen werden der Form nach in Vorlesungen, Seminare (Pro-, Haupt- und Oberseminare), Übungen und Exkursionen unterschieden.

(2) In den Lehrveranstaltungen werden unter dem Gesichtspunkt der Verbindlichkeit der dargebotenen Gegenstände des Theologiestudiums Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich unterschieden:

(3) Für Veranstaltungen im Wahlpflicht- und im Wahlbereich sowie für geeignete Vorlesungen und Seminare im Pflichtbereich ist ein Ausgleich zwischen Grund- und Hauptstudium möglich.

§ 6
Aufbau des Grundstudiums

(1) Das Grundstudium dient der Einarbeitung in die Fachdisziplinen der Evangelischen Theologie in sachlicher und methodischer Hinsicht. Dazu gehört auch der Erwerb der jeweils erforderlichen Sprachkenntnisse, sofern sie nicht bei Studienaufnahme bereits vorliegen.

(2) Die verbindliche Studienberatung zu Beginn und am Ende des 1. Semesters bietet den Studierenden Hilfe bei der persönlichen Gestaltung des ersten Studienabschnittes.

(3) Im Grundstudium sind neben den jeweils notwendigen Sprach- und Lektürekursen (maximal 24 SWS) zu absolvieren:

  1. im Pflichtbereich

  2. - 6 SWS Vorlesungen und Übungen im Propädeutischen Grundkurs (2 SWS Einführung in das Studium, 4 SWS Bibelkunde Altes und Neues Testament)
    - 10 SWS Proseminare aus den Hauptdisziplinen § 3 Abs. 1, a-e
  3. im Wahlpflichtbereich

  4. - 49 SWS Vorlesungen, Seminare, Übungen aus den Hauptdisziplinen § 3 Abs. 1 Für die Auswahl im Wahlpflichtbereich ist die Prüfungsordnung zu berücksichtigen.
  5. im Wahlbereich

  6. - 14 SWS Vorlesungen, Seminare, Übungen aus den Spezialdisziplinen § 3 Abs. 2 oder aus zusätzlichen Wahlangeboten der Hauptdisziplinen § 3 Abs.1
(4) Die Zulassung zum alttestamentlichen Proseminar setzt das Hebraicum, zum neutestamentlichen Proseminar das Graecum und zum kirchengeschichtlichen Proseminar das Latinum voraus.

(5) Die Anzahl der qualifizierten Leistungsnachweise richtet sich nach der Diplomvorprüfungsordnung.

§ 7
Aufbau des Hauptstudiums

(1) Im Hauptstudium sind die Studien in den Haupt- und Spezialdisziplinen zu verstärken. Der Schwerpunkt liegt bei der Vertiefung der Kenntnisse und der weiteren Schärfung des kritischen Urteilsvermögens in den Fachdisziplinen der Theologie. Die Studierenden sollen eigene Interessenschwerpunkte entwickeln und methodische wie sachliche Kriterien erarbeiten, um eigenständig theologische Probleme bewältigen und die theologischen Begründungen sowie die Vollzüge gegenwärtigen kirchlichen Handelns beurteilen zu können.

(2) Zu absolvieren sind:

  1. im Pflichtbereich

  2. - 10 SWS fünf Hauptseminare in den Hauptdisziplinen Altes Testament, Neues Testament, Kirchen- und Dogmengeschichte, Systematische Theologie (Dogmatik, Ethik)
    - 6 SWS je ein Hauptseminar (praktisch-theologisch, religionspädagogisch) in der Hauptdisziplin Praktische Theologie und Religionspädagogik
    - 2 SWS Seminar in der Hauptdisziplin Ökumenik und Allgemeine Religionsgeschichte
  3. im Wahlpflichtbereich

  4. - 48 SWS Vorlesungen, Seminare, Übungen aus den Hauptdisziplinen § 3 Abs. 1
  5. im Wahlbereich

  6. - 6 SWS Vorlesungen, Seminare, Übungen aus den Hauptdisziplinen § 3 Abs. 1 zur eigenen Schwerpunktbildung
    - 5 SWS Vorlesungen, Seminare, Übungen aus den Spezialdisziplinen § 3 Abs. 2 oder aus zusätzlichen Wahlangeboten der Hauptdisziplinen § 3 Abs. 1
    - 4 SWS interdisziplinäre und fachübergreifende Lehrveranstaltungen
(3) Die Zulassung zu den Hauptseminaren einer Disziplin setzt den Besuch der fachspezifischen Proseminare voraus.

(4) Die Anzahl der qualifizierten Leistungsnachweise richtet sich nach der Diplomprüfungsordnung. Die Landeskirchen verlangen als Zulassungsvoraussetzungen für das Erste Theologische Examen den Nachweis von zwei anerkannten Praktika (diakonisches Praktikum, Gemeindepraktikum).

§ 8
Schlußbestimmungen

Die Studienordnung tritt im Wintersemester 1998/99 in Kraft, gleichzeitig tritt die Studienordnung vom 17.01.1991 außer Kraft.

Halle (Saale), den 12.01.1999

Prof.Dr. Reinhard Kreckel Rektor

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Akademischen Senats vom 11.11.1998; vom Kultusministerium am 10.02.1998 zur Kenntnis genommen.

Beispiel für einen Studienplan als Anlage der Studienordnung


Veranstaltungsform SWS-Umfang Grundstudium Hauptstudium
Propädeutischer Grundkurs (6 SWS)
Pflichtbereich
Einführung in das Theologiestudium
Bibelkundes des Alten Testaments
Bibelkunde des Neuen Testaments
V
V/Ü
Ü
2
2
2
2
2
2
Altes Testament (28 SWS)
I Pflichtbereich
Proseminar
Hauptseminar
S
S
2
2
2 2
II Wahlpflichtbereich
Hauptvorlesungen aus:
Pentateuch, Propheten, Schriften
Einleitung in das Alte Testament,
V
V/Ü
9
10
9
Theologie des Alten Testaments,
Geschichte Israels
V
V
10
III Wahlbereich
Vertiefende und weiterführende Lehrveranstaltungen:
Altorientalische Religionsgeschichte, Archäologie und Landeskunde Palästinas
V/S/Ü 5 2 3
Hebräisch SpU 8
Kursorische Lektüre Hebräisch  Ü 2
Neues Testament (29 SWS)
I Pflichtbereich
Proseminar
Hauptseminar
S
S
2
2
2 2
II Wahlpflichtbereich
Hauptvorlesungen aus:
Synoptiker, Johannes, Paulusbriefe V 11 11
Geschichte des Urchristentums / Zeitgeschichte, Einleitung in das Neue Testament, 
Theologie des Neuen Testaments
V 10 10
III Wahlbereich
Vertiefende und weiterführende Lehrveranstaltungen: 
Andere Schriften und Themen des Neuen Testaments, Spätantike Religionsgeschichte (Frühjudentum u.a.)
V/S/Ü 4 2 2
Griechisch I - III SpU 16
Kirchen- und Dogmengeschichte (24 SWS)
I Pflichtbereich
Proseminar
Hauptseminar
S
S
2
2
2 2
II Wahlpflichtbereich
Hauptvorlesungen aus: Alte Kirche, Mittelalter, Reformation, Neuzeit I und Neuzeit II V 13 8 5
III Wahlbereich
Vertiefende und weiterführende Lehrveranstaltungen: 
Konfessionskunde der Orthodoxen Kirchen, Konfessionelles Zeitalter, Pietismus und Aufklärung, Zeitgeschichte, Christliche Archäologie und Kirchliche Kunst, Westslawische Kirchengeschichte
V/S/Ü 7 4 3
Systematische Theologie (30 SWS)
I Pflichtbereich
Proseminar
Hauptseminar Dogmatik
Hauptseminar Ethik
S
S
S
2
2
2
2 2
2
II Wahlpflichtbereich
Hauptvorlesungen aus: 
Prolegomena, Dogmatik I, Dogmatik II
Ethische Prinzipienlehre, materiale Ethik
Theologiegeschichte, Philosophiegeschichte
V
V
V
9
4
6
4
2
4
5
2
2
III Wahlbereich
Vertiefende und weiterführende Lehrveranstaltungen: 
Religionsphilosophie, Reformierte Theologie
V/S/Ü 5 2 3
Praktische Theologie und Religionspädagogik (30 SWS)
I Pflichtbereich (8 SWS)
Praktisch-theologisches Proseminar
Homiletisch-liturgisches Hauptseminar
Religionspädagogisches Hauptseminar
S
S
S
2
3
3
2 3
3
II Wahlpflichtbereich (16 SWS)
Hauptvorlesungen aus den Fachgebieten: 
Praktische Theologie
Homiletik
Liturgik
Religionspädagogik
Gemeindepädagogik
V 8 4 4
Vorlesungen/Seminare/Übungen aus: 
Kasualien
Seelsorge
Pastoraltheologie
Diakonik
Gemeindeaufbau
Sprecherziehung
V/S/Ü 8 2 6
III Wahlbereich (6 SWS)
Weiterführende Lehrveranstaltungen der Gebiete: 
Medien und Publizistik
Kirchenmusik
Kirchenrecht 
Religionssoziologie
Schulpraktische Übungen
V/S/Ü 6 4 2
Ökumenik und Allgemeine Religionsgeschichte (13 SWS)
I Pflichtbereich
Seminar S 2 2
II Wahlpflichtbereich
Einführung in die Ökumenik, Ökumenische Konfessionskunde I (Römisch-kathol. Kirche), Ökumenische Konfessionskunde II (Protestantische Kirchen), Weltreligionen V 9 5 4
III Wahlbereich
Weiterführende und vertiefende Lehrveranstaltungen:
Ökumenische Konfessionskunde III (Sondergemeinschaften), Neureligionen u.a.
V/S/Ü 2 2


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