Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
8. Jahrgang, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998, S. 57


Der Kanzler

Ordnung zur Änderung der Entsorgungsordnung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle

vom 22.07.1998

Die Entsorgungsordnung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Nr. 1 vom 05.03.1996, S. 3) wird wie folgt geändert:

(1) § 3 Abs. 2 Satz 4 erhält folgende Fassung:

Verträge mit Unternehmen der Entsorgungswirtschaft werden nach rechtlicher Prüfung vom Kanzler und bei dessen Abwesenheit von seinem Stellvertreter unterzeichnet.

(2) Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Halle (Saale), 22.07.1998

 

W. Matschke
Kanzler


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