MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
8. Jahrgang, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998, S. 49
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziel
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Regelstudienzeit und Aufbau
des Studiums, Möglichkeiten eines Quereinstieges
§ 5 Studieninhalte
§ 6 Berufspraktische Ausbildung
§ 7 Studienberatung
§ 8 Schlußbestimmungen
Auf Grund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 07. Oktober 1993 (GVBl LSA S. 614), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. August 1997 (GVBl. LSA S. 744), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften erlassen:
Berufspraktische Bestandteile des Studiums sind eine notwendige und sinnvolle Ergänzung des theoretischen Lehrangebotes. Sie fördern das Verstehen der Studieninhalte und geben den Studierenden die Möglichkeit, den Aufbau und die Organisation eines Unternehmens, das soziale Umfeld und die konkreten Aufgabenstellungen zukünftiger Tätigkeiten kennenzulernen.
Das Studium im Studiengang Bioingenieurwesen führt zum berufsqualifizierenden Abschluß durch den Erwerb des akademischen Grades Diplomingenieur bzw. Diplomingenieurin (Dipl.-Ing.).
Alle Lehrveranstaltungen sind, wie dem Modellstudienplan zu entnehmen ist, entsprechend diesem Studienanfang aufeinander aufgebaut und wiederholen sich in einem Rhythmus von 2 Semestern. Ein Studienbeginn im Sommersemester ist möglich, verlangt jedoch besondere Aufmerksamkeit bei der Zusammenstellung des Stundenplanes. Sommersemesteranfängerinnen und -anfänger sollten daher insbesondere die Studienberatung des Fachbereiches in Anspruch nehmen.
Das Studium ist modular aufgebaut (siehe Anhang) und gliedert sich in
Modul 1: Naturwissenschaftlich orientierte Grundlagen des Ingenieurwesens (1. - 3. Semester)
Modul 2: Ingenieurwissenschaftlich orientierte Vertiefung (4. + 5. Semester)
Modul 3: Studiengangsspezifische Vertiefung (6. - 8. Semester)
Modul 4: Praxisrelevante Vertiefung durch differenziertes Praktikum, Fachexkursion (studienbegleitend) und Diplomarbeit (9. Semester)
Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester und umfaßt Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 169 Semesterwochenstunden (SWS).
Die Module 1 und 2 schließen mit der Diplom-Vorprüfung, die Module 3 und 4 mit der Diplomprüfung ab.
Der modulare Aufbau des Studiums ermöglicht Studierenden, die in artverwandten Studiengängen wie Biochemie, Biologie, Chemie, Physik, Chemietechnik, Chemieingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Maschinenbau u. ä. die Diplom-Vorprüfung bestanden haben, einen Quereinstieg in den Modul 2.
Studierende verfahrenstechnisch orientierter Studiengänge mit vergleichbarem modularem Aufbau können nach dem Modul 2 zum Studium Bioingenieurwesen wechseln.
In allen Fällen des Quereinstiegs sollte mit der Studienberatung des Fachbereiches über die effektive Belegung von Lehrveranstaltungen beraten und ggfs. ein individueller Studienplan vereinbart werden.
In diesem Studienabschnitt sollen sich die Studentinnen und Studenten verstärkt auf selbständiges wissenschaftliches Arbeiten konzentrieren. Diesem Anliegen entsprechen insbesondere
Lehrfächer und Stundenaufteilung:
Lehrfach | SWS | davon | Abschluß |
gesamt | V/Ü/Pr | ||
Modul 1: Mathematisch-naturwissenschaftlich orientierte Grundlagen | |||
Mathematik | 16 | 10/6/0 | P |
Informatik | 6 | 4/2/0 | L |
Physik | 8 | 5/1/2 | P |
Chemie | 8 | 3/3/2 | P |
Umweltschutz für Ingenieure | 6 | 4/2/0 | P |
Technische Mechanik | 8 | 4/4/0 | P |
Werkstoffkunde | 6 | 3/3/0 | L |
Konstruktions- und Apparatetechnik | |||
- Konstruktionslehre | 4 | 2/2/0 | *) |
Prozeßgrundlagen | |||
- Technische Thermodynamik | 3 | 2/1/0 | *) |
Elektrotechnik | 6 | 3/2/1 | P |
Nichttechnisches Wahlpflichtfach | 2 | 2/0/0 | L |
Orientierungsfach (fakultativ) | (2) | (2/0/0) | - |
Summe Modul 1: | 73 | ||
Modul 2: Ingenieurwissenschaftlich orientierte Vertiefung | |||
Mischphasenthermodynamik/Stoffcharakterisierung | 5 | 3/2/0 | P |
Praktikum Stoffdaten | 1 | 0/0/1 | L |
Prozeßgrundlagen | P | ||
- Technische Thermodynamik | 3 | 2/1/0 | |
- Technische Strömungsmechanik | 6 | 3/2/1 | |
- Stoff- und Wärmeübertragung | 4 | 2/2/0 | |
Konstruktions- und Apparatetechnik | P | ||
- Maschinen- und Apparateelemente | 4 | 2/2/0 | |
Grundlagen der Verfahrenstechnik | 11 | 6/3/2 | P |
Energietechnik | 4 | 2/2/0 | P |
Biologie/Biochemie - Einführung | 4 | 2/2/0 | L |
Grundlagen der Sicherheitstechnik | 2 | 2/0/0 | L |
Spezialgebiete der Mathematik | 2 | 2/0/0 | L |
Summe Modul 2: | 46 | ||
Modul 3: Studiengansspezifische Vertiefung | |||
Mikrobiologie für Ingenieure | P | ||
- Allgemeine Mikrobiologie | 4 | 3/1/0 | |
- Ökologische u. technische Mikrobiologie | 4 | 4/0/0 | |
Molekularbiologie | 4 | 4/0/0 | L |
Genetik | 2 | 2/0/0 | L |
Molekulare Biotechnologie | 2 | 2/0/0 | L |
Biochemie für Ingenieure | P | ||
- Technische Biochemie | 2 | 2/0/0 | |
- Ökologische Biochemie* | 2 | 2/0/0 | |
Technische Enzymologie | 2 | 2/0/0 | L |
Bioreaktionstechnik | 4 | 2/2/0 | P |
Bioverfahrenstechnik | 4 | 2/2/0 | P |
Bioverfahrenstechnisches Praktikum | 2 | 0/0/2 | L |
Meß- und Automatisierungstechnik | 7 | 5/1/1 | P |
Sicherheitsaspekte in der Biotechnologie | 1 | 1/0/0 | L |
Technische Wahlpflichtfächer **) | 6 | variabel | L |
Einführung i.d.Betriebswirtschaftslehre | 2 | 2/0/0 | L |
Nichttechnische Wahlpflichtfächer **) | 2 | 2/0/0 | L |
Summe Modul 3: | 50 |
*) Fortführung im Modul 2
**) Ein exemplarisches Angebot der Wahlpflichtfächer enthält der Anhang.
Es erfolgt eine semesterweise Aktualisierung.
Erläuterungen:
SWS = Semesterwochenstunden (Verteilungsplan der SWS im Anhang)
V = Vorlesung
Ü = Übung
Pr = Praktikum
P = Prüfung
L = Leistungsnachweis (erfolgreiche Teilnahme)
Das fakultative Orientierungsfach im Modul 1 gibt einen ersten Einblick in die Denk- und Arbeitsweisen des Ingenieurs und stellt die an der Universität insgesamt angebotenen Ingenieurstudiengänge vor. Die Studierenden werden damit bestärkt in der Motivation für den gewählten Studiengang, möglicherweise auch angeregt, ihre Entscheidung zu überdenken.
Darüber hinaus wird von jeder Studentin bzw. von jedem Studenten erwartet, daß sie bzw. er sich eigenverantwortlich fachsprachliche Kenntnisse in Englisch aneignet.
Für die Fachabschlüsse sowie für die Bearbeitung und Bewertung der Studien-/Projektarbeiten und der Diplomarbeit gilt die Diplomprüfungsordnung des Fachbereiches.
Über die bestandene Diplom-Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.
Über die bestandene Diplomprüfung werden ein Zeugnis und eine Diplomurkunde ausgestellt.
Das Grundpraktikum (Industriepraktikum I) beträgt 6 Wochen und ist spätestens bis zur Diplom-Vorprüfung nachzuweisen.
Es wird empfohlen, das Grundpraktikum möglichst vor Studienbeginn abzuleisten (Vorpraktikum).
Das Fachpraktikum ist in der Regel nach der Diplom-Vorprüfung zu absolvieren und gliedert sich in
* ein 12-wöchiges Industriepraktikum II sowie
* ein 4-wöchiges universitäres Praktikum in der Regel
zur Vorbereitung der Diplomarbeit.
Die Studierenden können und sollten im Hinblick auf die Einhaltung der Regelstudienzeit das Industriepraktikum II in Blöcken von 4 - 6 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit zwischen den Semestern absolvieren.
Das gesamte Fachpraktikum ist bis zum Beginn der Diplomarbeit nachzuweisen.
Die Anerkennung abgeleisteter Praktika erfolgt durch das Praktikantenamt des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften.
Weitere Informationen zu Inhalt und Organisation des Industriepraktikums sind der "Richtlinie für die berufspraktische Ausbildung" im Anhang zu entnehmen.
Mit der studienbegleitenden Fachberatung sollen die Studentinnen und Studenten insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studienmethodik und der Wahl der Fächer, der Studien- und Projektarbeiten und zur Wahl der Diplomthemenstellung unterstützt werden.
Um der Studienanfängerin bzw. dem Studienanfänger die Orientierung im Studium, an der Universität und auf dem Campus Merseburg zu erleichtern, aber auch für höhere Matrikeln, werden jährlich zu Beginn des Wintersemesters Informationsveranstaltungen durchgeführt, deren Besuch dringend empfohlen wird.
Eine Beratung der Studentinnen und Studenten erfolgt auch durch die Fachschaft Ingenieurwissenschaften als dem Vertretungsorgan der Studenten des Fachbereiches.
Allen Studenten wird eine Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung der Universität empfohlen.
Prof. Dr. R. Kreckel
Rektor
Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 26.08.1998 zur Kenntnis genommen.
(Anhang zur Studienordnung - hier nicht veröffentlicht)