Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
8. Jahrgang, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998, S. 49
 


Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.

Fachbereich Ingenieurwissenschaften 

Studienordnung für den Studiengang Bioingenieurwesen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

vom 22.01.1998

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziel
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Regelstudienzeit und Aufbau des Studiums, Möglichkeiten eines Quereinstieges
§ 5 Studieninhalte
§ 6 Berufspraktische Ausbildung
§ 7 Studienberatung
§ 8 Schlußbestimmungen

Auf Grund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 07. Oktober 1993 (GVBl LSA S. 614), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. August 1997 (GVBl. LSA S. 744), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften erlassen:

§ 1 
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Studiengang Bioingenieurwesen am Fachbereich Ingenieurwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

§ 2 
Studienziel

Ziel des Studiums ist es, den Studierenden im Studiengang Bioingenieurwesen gründliche Fachkenntnisse zu vermitteln und sie anzuleiten, nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu arbeiten. Sie sollen dabei die Fähigkeit erwerben, sich in die vielfältigen Aufgaben anwendungs-, forschungs- oder lehrbezogener Tätigkeitsfelder selbständig einzuarbeiten, wissenschaftliche Erkenntnisse kritisch einzuordnen und die häufig wechselnden Aufgaben des späteren Berufslebens zu bewältigen.

Berufspraktische Bestandteile des Studiums sind eine notwendige und sinnvolle Ergänzung des theoretischen Lehrangebotes. Sie fördern das Verstehen der Studieninhalte und geben den Studierenden die Möglichkeit, den Aufbau und die Organisation eines Unternehmens, das soziale Umfeld und die konkreten Aufgabenstellungen zukünftiger Tätigkeiten kennenzulernen.

Das Studium im Studiengang Bioingenieurwesen führt zum berufsqualifizierenden Abschluß durch den Erwerb des akademischen Grades Diplomingenieur bzw. Diplomingenieurin (Dipl.-Ing.).

§ 3 
Studienbeginn

Der reguläre Studienbeginn liegt im Wintersemester.

Alle Lehrveranstaltungen sind, wie dem Modellstudienplan zu entnehmen ist, entsprechend diesem Studienanfang aufeinander aufgebaut und wiederholen sich in einem Rhythmus von 2 Semestern. Ein Studienbeginn im Sommersemester ist möglich, verlangt jedoch besondere Aufmerksamkeit bei der Zusammenstellung des Stundenplanes. Sommersemesteranfängerinnen und -anfänger sollten daher insbesondere die Studienberatung des Fachbereiches in Anspruch nehmen.

§ 4 
Regelstudienzeit und Aufbau des Studiums,
Möglichkeiten eines Quereinstieges

Der Modellstudienplan, das Lehrangebot und das Prüfungsverfahren sind so gestaltet, daß das Studium einschließlich der Diplomarbeit in 9 Semestern abgeschlossen werden kann.

Das Studium ist modular aufgebaut (siehe Anhang) und gliedert sich in

Modul 1: Naturwissenschaftlich orientierte Grundlagen des Ingenieurwesens (1. - 3. Semester)

Modul 2: Ingenieurwissenschaftlich orientierte Vertiefung (4. + 5. Semester)

Modul 3: Studiengangsspezifische Vertiefung (6. - 8. Semester)

Modul 4: Praxisrelevante Vertiefung durch differenziertes Praktikum, Fachexkursion (studienbegleitend) und Diplomarbeit (9. Semester)

Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester und umfaßt Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 169 Semesterwochenstunden (SWS).

Die Module 1 und 2 schließen mit der Diplom-Vorprüfung, die Module 3 und 4 mit der Diplomprüfung ab.

Der modulare Aufbau des Studiums ermöglicht Studierenden, die in artverwandten Studiengängen wie Biochemie, Biologie, Chemie, Physik, Chemietechnik, Chemieingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Maschinenbau u. ä. die Diplom-Vorprüfung bestanden haben, einen Quereinstieg in den Modul 2.

Studierende verfahrenstechnisch orientierter Studiengänge mit vergleichbarem modularem Aufbau können nach dem Modul 2 zum Studium Bioingenieurwesen wechseln.

In allen Fällen des Quereinstiegs sollte mit der Studienberatung des Fachbereiches über die effektive Belegung von Lehrveranstaltungen beraten und ggfs. ein individueller Studienplan vereinbart werden.

§ 5 
Studieninhalte

Im Modul 1 werden vorrangig mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen des Ingenieurwesens vermittelt, im Modul 2 hauptsächlich die ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen weiter vertieft. Die Module 3 und 4 vermitteln die für die Arbeit des Bioingenieurs erforderlichen spezifischen Kenntnisse. Neben der Absolvierung von Pflichtfächern haben Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, Wahlpflichtfächer zu belegen, die ihrem spezifischen Interesse und den Erfordernissen einer späteren beruflichen Tätigkeit entsprechen.

In diesem Studienabschnitt sollen sich die Studentinnen und Studenten verstärkt auf selbständiges wissenschaftliches Arbeiten konzentrieren. Diesem Anliegen entsprechen insbesondere

Eine hinreichende Breite der Ausbildung ist dadurch zu gewährleisten daß beide Studien-/Projektarbeiten und die Diplomarbeit durch mindestens zwei verschiedene Themenstellerinnen bzw. Themensteller betreut werden.

Lehrfächer und Stundenaufteilung:
 
Lehrfach SWS davon Abschluß
gesamt V/Ü/Pr
Modul 1: Mathematisch-naturwissenschaftlich orientierte Grundlagen
Mathematik 16 10/6/0 P
Informatik 6 4/2/0 L
Physik 8 5/1/2 P
Chemie 8 3/3/2 P
Umweltschutz für Ingenieure 6 4/2/0 P
Technische Mechanik 8 4/4/0 P
Werkstoffkunde 6 3/3/0 L
Konstruktions- und Apparatetechnik
- Konstruktionslehre 4 2/2/0 *)
Prozeßgrundlagen
- Technische Thermodynamik 3 2/1/0 *)
Elektrotechnik 6 3/2/1 P
Nichttechnisches Wahlpflichtfach 2 2/0/0 L
Orientierungsfach (fakultativ) (2) (2/0/0) -
Summe Modul 1: 73
Modul 2: Ingenieurwissenschaftlich orientierte Vertiefung
Mischphasenthermodynamik/Stoffcharakterisierung 5 3/2/0 P
Praktikum Stoffdaten 1 0/0/1 L
Prozeßgrundlagen P
- Technische Thermodynamik 3 2/1/0
- Technische Strömungsmechanik 6 3/2/1
- Stoff- und Wärmeübertragung 4 2/2/0
Konstruktions- und Apparatetechnik P
- Maschinen- und Apparateelemente 4 2/2/0
Grundlagen der Verfahrenstechnik 11 6/3/2 P
Energietechnik 4 2/2/0 P
Biologie/Biochemie - Einführung 4 2/2/0 L
Grundlagen der Sicherheitstechnik 2 2/0/0 L
Spezialgebiete der Mathematik 2 2/0/0 L
Summe Modul 2: 46
Modul 3: Studiengansspezifische Vertiefung
Mikrobiologie für Ingenieure P
- Allgemeine Mikrobiologie 4 3/1/0
- Ökologische u. technische Mikrobiologie 4 4/0/0
Molekularbiologie 4 4/0/0 L
Genetik 2 2/0/0 L
Molekulare Biotechnologie 2 2/0/0 L
Biochemie für Ingenieure P
- Technische Biochemie 2 2/0/0
- Ökologische Biochemie* 2 2/0/0
Technische Enzymologie 2 2/0/0 L
Bioreaktionstechnik 4 2/2/0 P
Bioverfahrenstechnik 4 2/2/0 P
Bioverfahrenstechnisches Praktikum 2 0/0/2 L
Meß- und Automatisierungstechnik 7 5/1/1 P
Sicherheitsaspekte in der Biotechnologie 1 1/0/0 L
Technische Wahlpflichtfächer **) 6 variabel L
Einführung i.d.Betriebswirtschaftslehre 2 2/0/0 L
Nichttechnische Wahlpflichtfächer **) 2 2/0/0 L
Summe Modul 3: 50

*) Fortführung im Modul 2

**) Ein exemplarisches Angebot der Wahlpflichtfächer enthält der Anhang.

Es erfolgt eine semesterweise Aktualisierung.

Erläuterungen:

SWS = Semesterwochenstunden (Verteilungsplan der SWS im Anhang)
V = Vorlesung
Ü = Übung
Pr = Praktikum
P = Prüfung
L = Leistungsnachweis (erfolgreiche Teilnahme)

Das fakultative Orientierungsfach im Modul 1 gibt einen ersten Einblick in die Denk- und Arbeitsweisen des Ingenieurs und stellt die an der Universität insgesamt angebotenen Ingenieurstudiengänge vor. Die Studierenden werden damit bestärkt in der Motivation für den gewählten Studiengang, möglicherweise auch angeregt, ihre Entscheidung zu überdenken.

Darüber hinaus wird von jeder Studentin bzw. von jedem Studenten erwartet, daß sie bzw. er sich eigenverantwortlich fachsprachliche Kenntnisse in Englisch aneignet.

Für die Fachabschlüsse sowie für die Bearbeitung und Bewertung der Studien-/Projektarbeiten und der Diplomarbeit gilt die Diplomprüfungsordnung des Fachbereiches.

Über die bestandene Diplom-Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.

Über die bestandene Diplomprüfung werden ein Zeugnis und eine Diplomurkunde ausgestellt.

§ 6 
Berufspraktische Ausbildung

Für das Studium im Studiengang Bioingenieurwesen sind 22 Wochen berufspraktischer Tätigkeit erforderlich, die studienbegleitend als Grund- und Fachpraktikum zu absolvieren sind. Die Praktikantin bzw. der Praktikant führt eigenverantwortlich mit der sie bzw. ihn beschäftigenden Firma Absprachen zur Durchführung des Praktikums.

Das Grundpraktikum (Industriepraktikum I) beträgt 6 Wochen und ist spätestens bis zur Diplom-Vorprüfung nachzuweisen.

Es wird empfohlen, das Grundpraktikum möglichst vor Studienbeginn abzuleisten (Vorpraktikum).

Das Fachpraktikum ist in der Regel nach der Diplom-Vorprüfung zu absolvieren und gliedert sich in

* ein 12-wöchiges Industriepraktikum II sowie

* ein 4-wöchiges universitäres Praktikum in der Regel

zur Vorbereitung der Diplomarbeit.

Die Studierenden können und sollten im Hinblick auf die Einhaltung der Regelstudienzeit das Industriepraktikum II in Blöcken von 4 - 6 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit zwischen den Semestern absolvieren.

Das gesamte Fachpraktikum ist bis zum Beginn der Diplomarbeit nachzuweisen.

Die Anerkennung abgeleisteter Praktika erfolgt durch das Praktikantenamt des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften.

Weitere Informationen zu Inhalt und Organisation des Industriepraktikums sind der "Richtlinie für die berufspraktische Ausbildung" im Anhang zu entnehmen.

§ 7 
Studienberatung

Studierende bzw. Studienbewerberinnen und Studienbewerber können und sollten alle Möglichkeiten der Studienberatung, insbesondere die Studienfachberatung im Prüfungs- und Praktikantenamt des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften nutzen.

Mit der studienbegleitenden Fachberatung sollen die Studentinnen und Studenten insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studienmethodik und der Wahl der Fächer, der Studien- und Projektarbeiten und zur Wahl der Diplomthemenstellung unterstützt werden.

Um der Studienanfängerin bzw. dem Studienanfänger die Orientierung im Studium, an der Universität und auf dem Campus Merseburg zu erleichtern, aber auch für höhere Matrikeln, werden jährlich zu Beginn des Wintersemesters Informationsveranstaltungen durchgeführt, deren Besuch dringend empfohlen wird.

Eine Beratung der Studentinnen und Studenten erfolgt auch durch die Fachschaft Ingenieurwissenschaften als dem Vertretungsorgan der Studenten des Fachbereiches.

Allen Studenten wird eine Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung der Universität empfohlen.

§ 8 
Schlußbestimmung

Diese Studienordnung tritt am 01.10.1998 in Kraft.

Prof. Dr. R. Kreckel
Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 26.08.1998 zur Kenntnis genommen.

(Anhang zur Studienordnung - hier nicht veröffentlicht)


» Impressum


Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.