Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
8. Jahrgang, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998, S. 46


Fachbereich Geowissenschaften

Benutzerordnung der Kartensammlung im Fachbereich Geowissenschaften Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

vom 10.06.1998

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Aufgaben der Kartensammlung
§ 2 Arten der Benutzung
§ 3 Benutzungs- und Ausleihberechtigung
§ 4 Öffnungszeiten
§ 5 Benutzerregistrierung
§ 6 Allgemeine Pflichten des Benutzers und Schadensersatzpflicht
§ 7 Bestellung
§ 8 Ausleihe außer Haus
§ 9 Ausleihbeschränkungen
§ 10 Ausleihbeschränkungen
§ 11 Rückgabe
§ 12 Information und Beratung
§ 13 Kopierleistungen / Reproduktionen
§ 14 Beschwerdeverfahren
§ 15 Schlußbestimmungen

Anlage: Entgeltverzeichnis für Leistungen der Kartensammlung Fachbereich Geowissenschaften

§ 1
Aufgaben der Kartensammlung

Die Kartensammlung ist eine zentrale Betriebseinheit des Fachbereichs Geowissenschaften. Die Kartensammlung dient mit ihren Beständen vorrangig den Mitgliedern des Fachbereichs. Darüber hinaus soll sie den Erfordernissen von Wissenschaft und Praxis, Forschung und Lehre sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung an der Universität zur Verfügung stehen, in besonderen Fällen auch Personen und Institutionen außerhalb der Universität.

§ 2
Arten der Benutzung

Die Karten der Sammlung können in Anspruch genommen werden:

§ 3
Benutzungs- und Ausleihberechtigung

(1) Die Kartensammlung kann von allen Bürgern und Bürgerinnen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie von Institutionen, Organisationen und Vereinen.

(2) Ausleihberechtigt sind Angehörige und Gäste der Martin-Luther-Universität. Andere Personen sind in der Regel nicht ausleihberechtigt.

(3) Die nicht ausleihberechtigten Benutzer können Kopien aus den Beständen der Kartensammlung erwerben. Hierfür werden Gebühren nach der allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 1994 (GVBl. LSA 1994, S. 208) erhoben. Für weitere Leistungen der Kartensammlung kann ein Entgelt nach dem Entgeltverzeichnis erhoben werden, das Teil der Benutzerordnung ist.

§ 4
Öffnungszeiten

Die Kartensammlung steht den Benutzern montags, dienstags, donnerstags, freitags jeweils zwischen 8-12 Uhr und 13-16 Uhr zur Verfügung.

§ 5
Benutzerregistrierung

(1) Benutzer der Kartensammlung müssen registriert sein (Name und Anschrift) und auf Nachfrage sich ausweisen können (z.B. Personalausweis).

(2) Bei der Anmeldung ist den Benutzern die Benutzerordnung zur Kenntnis zu bringen und, soweit erforderlich, zu erläutern. Die Benutzer verpflichten sich die Bestimmungen der Benutzungsordnung einzuhalten und für die Leistungen der Kartensammlung die im Entgeltverzeichnis festgelegten Entgelte zu entrichten.

(3) Die Änderung des Namens und der Anschrift sind der Leihstelle der Kartensammlung umgehend mitzuteilen.

§ 6
Allgemeine Pflichten des Benutzers und Schadensersatzpflicht

(1) Anstreichungen, Vermerke und sonstige Eintragungen in Karten, Atlanten und Bücher, in Kataloge der Sammlung und die Entnahme dieser sind unzulässig und werden auf Kosten des Benutzers beseitigt.

(2) Das Entfernen von Seiten, Abbildungen, Tabellen, Karten und dergleichen aus Atlanten sowie der Versuch Karten, Atlanten und Bücher zu entwenden, haben den Entzug der Benutzungsberechtigung zur Folge. Die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit wird dadurch nicht berührt.

(3) Jeder Verlust entliehener Karten, Atlanten und Bücher ist den Mitarbeitern der Sammlung sofort zu melden. Hat der Benutzer eine Karte, einen Atlas oder ein Buch verloren bzw. so stark beschädigt, daß eine Verwendung nicht mehr möglich ist, oder ist die Rückgabe aus einem anderen Grund nicht möglich, hat er im allgemeinen ein bibliographisch identisches Ersatzexemplar in angemessener Frist zu beschaffen. Kann kein Ersatzexemplar beschafft werden, so kann auf Kosten des Benutzers eine Kopie anfertigt werden und ggf. ein Wertausgleich verlangt werden. Die Kosten für die Einarbeitung des Ersatzexemplars in den Bestand und ggf. Bindearbeiten sind vom Benutzer zu tragen.

§ 7
Bestellung

(1) Die Bestellung der gewünschten Karten, Atlanten und Bücher erfolgt auf Vordrucken. Für jeden Titel ist ein Bestellschein auszufüllen.

(2) Der Benutzer ist verpflichtet, die Bestellscheine genau und deutlich lesbar auszufüllen, d. h. der gewünschte Titel ist präzise, bei topographischen Werken einschließlich der Blattnummer, anzugeben; der Name und die Wohnadresse des Bestellers, die Nummer der Benutzungskarte und die Standortbezeichnung (Signatur) müssen mit Tinte, Tintenstift, Kugelschreiber oder Schreibmaschine angeführt sein. Der Bestellschein ist mit dem handschriftlichen Namenszug des Entleihers zu versehen.

(3) Sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind, wird eine Online-Bestellung eingerichtet.

§ 8
Ausleihe außer Haus

(1) Zur Ausleihe von Karten, Atlanten und Büchern außer Haus sind grundsätzlich nur Inhaber von Lesekarten berechtigt. Der Benutzer und dessen Bevollmächtigter hat die bestellten Karten, Atlanten und Bücher in der Leihstelle unter Vorlage der Lesekarte (oder der Bevollmächtigte darüber hinaus unter Vorlage des Personalausweises) in Empfang zu nehmen. Die Lesekarten sind nicht übertragbar.

(2) Jeder Benutzer ist verpflichtet, die zur Benutzung empfangenen Karten, Atlanten und Bücher auf ihren Zustand zu überprüfen. Etwaige Schäden sind von den Mitarbeitern der Sammlung zu vermerken.

(3) Die Karten, Atlanten und Bücher sind bei der Beförderung so zu schützen, daß Beschädigungen ausgeschlossen werden.

(4) Bei Ausgabe der Karten, Atlanten und Bücher verbleiben die Bestellscheine als Empfangsscheine (Belastung des Benutzers) in der Sammlung, der Besteller bestätigt den Empfang durch seine Unterschrift auf der Rückseite des Leihscheines. Die Unterschrift des Bestellers und der Friststempel der Leihstelle machen die Empfangsscheine rechtsgültig. Bei der Rückgabe erhält der Benutzer den Stammabschnitt des Leihscheines als Rückgabequittung (Entlastung).

(5) Das Weitergeben der entliehenen Karten, Atlanten und Bücher an Dritte ist untersagt. Eine Zuwiderhandlung hat den Ausschluß von der Nutzung der Sammlung zur Folge.

(6) Die Zahl der ausgeliehenen Karten, Atlanten und Bücher kann begrenzt werden.

§ 9
Ausleihbeschränkungen

(1) Von der Ausleihe außer Haus sind in der Regel ausgenommen bzw. in Sonderräumen benutzbar:

(2) Für Archivbestände können weitere Ausleihbeschränkungen festgelegt werden.

(3) Die Fernleihe von Karten, Atlanten und Büchern ist nicht möglich.

§ 10
Leihfrist

(1) Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Für stark nachgefragte Karten, Atlanten oder Bücher, wird die Leihfrist auf vierzehn Tage verkürzt. Die Mitarbeiter der Sammlung sind berechtigt, entliehene Karten, Atlanten und Bücher ohne Rücksicht auf die Leihfrist zurückzufordern.

(2) Bei Überschreiten der Leihfrist wird umgehend ein schriftliches Mahnverfahren eingeleitet und der Benutzer bis zur Rückgabe von der weiteren Entleihung ausgeschlossen. Bleibt der Benutzer auch nach der 3. Mahnung säumig, so hat der Benutzer Ersatz zu leisten, wobei zusätzlich zum Wiederbeschaffungspreis ein Entgelt zu entrichten ist.

§ 11
Rückgabe

(1) Ausgeliehene Karten, Atlanten und Bücher müssen bei Ablauf der Leihfrist in der Leihstelle zurückgegeben werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Rückgabe durch die Post als Einschreiben in angemessener Verpackung erfolgen. Die Entlastung der des Benutzers geschieht durch Rückgabe des Stammabschnittes des Leihscheines. Anfallende Mahn- und Verzugskosten nach dem Entgeltverzeichnis sind dabei gleichzeitig zu begleichen. Der Benutzer haftet für die entliehenen Karten, Atlanten und Bücher bis zur Entlastung durch Rückgabe des Stammabschnittes oder eine andere Quittung.

(2) Der für die Exmatrikulation notwendige Entlastungsvermerk, daß der Student keine Karten der Sammlung mehr entliehen hat, wird nach vorheriger Entlastung durch einen Mitarbeiter der Sammlung durch Abstempeln des Laufzettels gegeben.

§ 12
Information und Beratung

Die Informations- und Beratungsleistungen der Sammlung können im Rahmen der Entgeltordnung von allen Benutzern in Anspruch genommen werden.

§ 13
Kopierleistungen / Reproduktionen

(1) Die Bestände der Sammlung können unter Vorbehalt kopiert bzw. reproduziert werden. Für diese Leistungen hat der Benutzer die Kosten, entsprechend der Entgeltordnung zu tragen.

(2) Die Genehmigung zum Nachdruck von Karten und Büchern der Sammlung durch Verlage oder ähnliche Institutionen erteilt der Dekan des Fachbereiches Geowissenschaften, wenn keine Urheberrechte entgegenstehen.

(3) Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen ist der Benutzer verantwortlich.

§ 14
Beschwerdeverfahren

Können strittige Fälle zwischen einem Mitarbeiter der Sammlung und dem Benutzer nicht geklärt werden, ist die Entscheidung des Verantwortlichen der Sammlung einzuholen.

§ 15
Schlußbestimmungen

Die Benutzungsordnung tritt nach Verkündung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität in Kraft.

Halle (Saale), den 10.06.1998

(Senatsbeschluß)

Anlage
Entgeltverzeichnis für Leistungen der Kartensammlung Fachbereich Geowissenschaften

(Auszug aus der „Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt - AllGO LSA - GVBl. LSA Nr.9/1994 vom 24.2.1994)

(1) Kopien und Reproduktionen

  1. Papierkopie A4 je Seite DM 0,15
  2. Papierkopie A3 je Seite DM 0,25
  3. Fotokopien farbig je Seite (A4) DM 3,00
  4. Bereitstellungsentgelt DM 12,00

Die Entgelte entfallen, wenn Kopien oder Reproduktionen für Angehörige der Martin-Luther-Universität angefertigt werden; die Kopierkosten tragen die Nutzer selbst.

(2) Rechercheleistungen

  1. Einfache Ermittlungen - Grundgebühr DM 40,00
  2. Titelgebühr DM 2,50
  3. Schreibarbeiten bzw. Abschriften pro Seite A4 DM 60,00

(3) Ersatzleistungen bei verlorengegangenen oder beschädigten Karten, Atlanten und Büchern

  1. Beschaffung von Ersatzexemplaren entsprechend der aktuellen Preisliste von GeoKart-Versandhaus: mind. DM 10,00
  2. Einarbeitung von Ersatzexemplaren in den Bestand: DM 20,00
  3. Bindearbeiten: mind. DM 15,00
  4. Entgelte bei Reparaturen: Reparaturkosten zuzügl. DM 20,00

(4) Genehmigung der Reproduktion von seltenen Exemplaren für gewerbliche Zwecke mind. DM 50,00

(Ein Belegexemplar ist der Sammlung zu übergeben.)

 

Halle (Saale), den 10.Juni.1998


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