Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
8. Jahrgang, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998, S. 41
 


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Fachbereich Geowissenschaften 

Studienordnung für den Diplomstudiengang Geographie am Institut für Geographie im Fachbereich Geowissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

vom 29.10.1996
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziele
§ 3 Zugangsvoraussetzung
§ 4 Studienziele und Berufsbilder
§ 5 Studienbeginn und Studiendauer
§ 6 Aufbau und Gliederung des Studienganges
§ 7 Inhalte des Studiums
§ 8 Lehrveranstaltungsarten
§ 9 Umfang des Studiums
§ 10 Regelstudienplan
§ 11 Studienleistungen, Leistungsnachweise
§ 12 Außeruniversitäres Berufspraktikum
§ 13 Studienberatung
§ 14 Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer

Anlage Regelstudienplan Diplomgeographie

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 07. Oktober 1993 (GVBL LSA S. 614), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Februar 1996 (GVBl. LSA S. 74), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung als Satzung erlassen.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt das Studium der Geographie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geographie (Fachbereichsbeschluß vom 29.10.1996).

§ 2
Studienziele

(1) Diese Studienordnung soll es den Studierenden ermöglichen, ihr Studium sinnvoll zu gestalten, durchzuführen und abzuschließen. Dementsprechend enthält diese Ordnung Angaben über die Gliederung des Studienganges, über Orientierungsrichtungen sowie über Studienziele, Lerninhalte und Empfehlungen für einen Studienablauf (Regelstudienplan).

(2) Im Grundstudium wird allen Studierenden einheitlich ein Überblick über die wichtigsten Teilgebiete der Geographie vermittelt. Im Hauptstudium erfolgt eine Vertiefung in den beiden Orientierungsrichtungen Physische Geographie, Geoökologie und Landschaftsplanung sowie Wirtschafts-, Sozialgeographie und Raumplanung. Die praxisorientierte Ausrichtung wird durch die Vielzahl von Berufs- und Tätigkeitsfeldern der Diplomgeographin bzw. des Diplomgeographen erforderlich und durch die beiden Nebenfächer entsprechend ergänzt.

Der berufsqualifizierende Abschluß als Diplom-Geographin bzw. Diplom-Geograph schließt darum die für die Geographie erforderliche Kombination natur-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Fragestellungen, Methoden und Inhalte ein.

§ 3
Zugangsvoraussetzungen

(1) Die Voraussetzung für den Zugang zum Studium der Geographie wird durch das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) bzw. einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder eine durch das zuständige Kultusministerium anerkannte Zugangsberechtigung nachgewiesen. Erwartet werden aktive Kenntnisse in zwei lebenden Fremdsprachen.

(2) Über die Anerkennung von Studienleistungen bei einem Hochschul- oder Fachrichtungswechsel entscheidet der Prüfungsausschuß (§ 7 Prüfungsordnung).

§ 4
Studienziele und Berufsfelder

(1) Die Geographie befaßt sich mit dem geographischen Raum. Sie analysiert, deutet und bewertet ihn unter natur-, sozial-, und wirtschaftswissenschaftlichen Gesichtspunkten nach seiner Struktur und Funktion, Genese und prognostischen Entwicklung. Sie ist damit eine Grundlagenwissenschaft für Raumordnung, Raumplanung und Umweltgestaltung.

(2) Ziele des Studiums sind der Erwerb

(3) Ausgehend von diesen Studienzielen einer betont anwendungsorientiert gestalteten Ausbildung eröffnet sich für die Diplomgeographin bzw. den Diplomgeographen ein breites berufliches Einsatzfeld, das seit Jahren anerkannt ist und sich bewährt hat. Tätigkeitsfelder sind vor allem:

§ 5
Studienbeginn und Studiendauer

(1) Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester (incl. Diplomarbeitsanfertigung). Der Fachbereich stellt mit dieser Studienordnung sicher, daß die Studentin bzw. der Student das Studium einschließlich der Prüfungen innerhalb der Regelstudienzeit abschließen kann.

(2) Das Studium sollte im Wintersemester begonnen werden.

§ 6
Aufbau und Gliederung des Studienganges

(1) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein viersemestriges Hauptstudium. Ein weiteres Semester ist für die Diplomphase (Anfertigung und Verteidigung der Diplomarbeit und Ablegung der Diplomprüfungen) vorgesehen.

(2) Während das Grundstudium einheitlich gestaltet ist, können die Studierenden im Hauptstudium zwischen zwei Orientierungsrichtungen wählen. Diese sind:

(3) Das Grundstudium wird mit der Diplom-Vorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Das Prüfungsverfahren und die Prüfungsanforderungen werden durch die Diplomprüfungsordnung geregelt.

(4) Zum Hauptfach Geographie wählt die Studentin bzw. der Student zwei mit der Geographie eine geeignete Kombination ergebende Nebenfächer (§ 7, Abs. 1, Satz 2). Das Nebenfachstudium umfaßt insgesamt 8 Semester.

§ 7
Inhalte des Studiums

(1) Das Grundstudium (Semester 1 bis 4) dient dem Erwerb von Kenntnissen der wissenschaftlichen Grundlagen der Geographie und ihrer Teildisziplinen, von Kenntnissen und Fertigkeiten im Umgang mit elementaren wissenschaftlichen Methoden sowie von Kenntnissen in zwei gewählten Nebenfächern. Es umfaßt folgende Studieninhalte:

1. Im Hauptfach Geographie

1.1 aus dem Studienbereich Techniken, Methoden und wissenschaftstheoretische Grundlagen (bis zu 18 SWS). Darin eingeschlossen sind insbesondere

  • Studien- und Arbeitstechniken,
  • Methoden der Informationsgewinnung, -verarbeitung und -vermittlung mit Kartographie, Geofernerkundung, Geoinformatik, mathematischen und sozialempirischen Methoden,
  • Wissenschaftstheoretische Grundlagen und Disziplingeschichte der Geographie.
  • 1.2 aus dem Studienbereich Physische Geographie/Geoökologie in einem Gesamtumfang von 12 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Darin eingeschlossen sind Allgemeine Physische Geographie, Regionale Physische Geographie und Geoökologie.

    1.3 aus dem Studienbereich Wirtschafts- und Sozialgeographie 12 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Darin eingeschlossen sind Allgemeine Wirtschafts- und Sozialgeographie und Regionale Wirtschafts- und Sozialgeographie.

    1.4 aus dem Studienbereich Raumbezogene Planung und Information 6 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Darin eingeschlossen sind

  • Raumordnung und -planung,
  • Landschafts- und Umweltplanung,
  • planungsbezogene Information und Dokumentation.
  • Die Inhalte der genannten Studienbereiche werden teilweise in Form von Lehrveranstaltungen im Gelände (Geländeübungen, Exkursionen, Geländepraktika) vermittelt. Im Grundstudium sind 14 Tage Geländepraktika und 16 Exkursionstage nach den Vorgaben des Regelstudienplans zu absolvieren.

    2. Der Umfang des Studiums in den beiden Nebenfächern beträgt im Grundstudium insgesamt maximal 24 SWS. Vorzugsweise zu empfehlen sind die an der Martin-Luther-Universität vertretenen Studiengänge sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium. Am Fachbereich Geowissenschaften selbst sind vertreten:

  • Geologie,
  • Mineralogie.
  • Darüber hinaus können zur Zeit gewählt werden:
  • Biologie,
  • Chemie,
  • Bodenkunde (Landwirtschaftliche Fakultät),
  • Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre,
  • Soziologie,
  • Politikwissenschaft,
  • Japanologie.
  • 3. Studieninhalte aus frei zu wählenden Lehrveranstaltungen der Fachbereiche der Martin-Luther-Universität (studium generale) im Umfang von insgesamt 4 SWS.

    (2) Das Hauptstudium dient der schwerpunktmäßigen wissenschaftlichen Vertiefung in der gewählten Orientierungsrichtung im Hinblick auf die beruflichen Aufgabenfelder sowie den Erwerb von Kenntnissen in zwei Nebenfächern*.

    Im Hauptstudium sind insgesamt 23 Exkursionstage nach den Vorgaben des Regelstudienplans sowie in der gewählten Orientierungsrichtung ein 7tägiges Geländepraktikum zu absolvieren.

    Das Hauptstudium umfaßt in der jeweiligen Orientierungsrichtung folgende Studieninhalte:

    Orientierungsrichtung Physische Geographie, Geoökologie und Landschaftsplanung

    1. Im Hauptfach Geographie

    1.1 Studienbereich Physische Geographie/Geoökologie in einem Umfang von 20 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Die Spezialisierung dient vor allem der Vertiefung und Erweiterung der erworbenen allgemeinen, regionalen und umweltplanungsrelevanten Kenntnisse.

    1.2 Studienbereich Wirtschafts- und Sozialgeographie** in einem Gesamtumfang von 6 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen.

    1.3 Studienbereich Techniken, Methoden und Wissenschaftstheoretische Grundlagen in einem Gesamtumfang von 12 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Darin eingeschlossen sind

    1.4 Studienbereich Raumbezogene Planung und Information in einem Gesamtumfang von 10 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Darin eingeschlossen sind 2. Der Umfang des Studiums in den beiden Nebenfächern beträgt im Hauptstudium insgesamt maximal 22 SWS.

    3. Studieninhalte aus frei zu wählenden Lehrveranstaltungen der Fachbereiche der Martin-Luther-Universität (studium generale) im Umfang von insgesamt 4 SWS.

     Orientierungsrichtung Wirtschafts-, Sozialgeographie und Raumplanung

    1. Im Hauptfach Geographie

    1.1 Studienbereich Wirtschafts- und Sozialgeographie in einem Gesamtumfang von 20 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen.

    Die Spezialisierung dient vor allem der Vertiefung und Erweiterung der erworbenen allgemeinen, regionalen und raumplanungsrelevanten Kenntnisse.

    1.2 Studienbereich Physische Geographie/Geoökologie in einem Gesamtumfang von 6 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen.

    1.3 Studienbereich Techniken, Methoden und wissenschaftstheoretische Grundlagen der Geographie in einem Gesamtumfang von 12 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Darin eingeschlossen sind

    1.4 Studienbereich Raumbezogene Planung und Information in einem Gesamtumfang von 10 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Darin eingeschlossen sind 2. Der Umfang des Studiums in den beiden Nebenfächern beträgt im Hauptstudium insgesamt maximal 22 SWS.

    3. Studieninhalte aus frei zu wählenden Lehrveranstaltungen der Fachbereiche der Martin-Luther-Universität (studium generale) im Umfang von insgesamt 4 SWS.

    § 8
    Lehrveranstaltungsarten

    Lehrveranstaltungen finden statt in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika, Geländepraktika, Exkursionen und Kolloquia.

    Um das Ausbildungsziel zu erreichen, können die Veranstaltungsarten (außer Kolloquia) nur mit begrenzter Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Die Ausbildungsgruppen sollten 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht übersteigen.

    § 9
    Umfang des Studiums

    (1) Grund- und Hauptstudium haben einen Umfang von 150 SWS.

    Je Semester sollten durchschnittlich 20 Semesterwochenstunden (SWS) nicht überschritten werden.

    (2) Das Stundenvolumen für das Hauptfach Geographie beträgt 97 SWS zu etwa gleichen Anteilen im Grund- und Hauptstudium, für die Nebenfächer ca. 45 SWS zu etwa gleichen Anteilen im Grund- und Hauptstudium und für die Wahlfächer der Martin-Luther-Universität (studium generale) 8 SWS.

    (3) Für einen erfolgreichen Abschluß des Studiums genügt es nicht, die in dem Studienplan genannten Lehrveranstaltungen lediglich zu besuchen. Sie dienen vorrangig zur Grundlegung und Orientierung für das Erlernen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen müssen in häuslicher Arbeit und in Bibliotheken durch Literaturstudium vertieft und ergänzt werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, sich auf die zu absolvierenden Seminare, Übungen, Praktika, Geländekurse/Exkursionen vorzubereiten.

    § 10
    Regelstudienplan

    (1) Der Regelstudienplan, der Bestandteil dieser Studienordnung ist, erläutert, wie der Diplomstudiengang Geographie sachgerecht und in der vorgegebenen Zeit von 8 Semestern durchgeführt werden kann. In ihm sind die für die Diplomvorprüfung und für die Diplomprüfung erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise festgelegt.

    (2) Es ist deshalb erforderlich, daß bei entsprechender Entwicklung die Titel der Lehrveranstaltungen aktualisiert werden.

    § 11
    Studienleistungen, Leistungsnachweise

    (1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit Leistungsnachweis gemäß Diplomprüfungsordnung setzt Eigenleistungen der Studentin bzw. des Studenten (Studienleistungen) voraus. Diese Leistungen können erbracht werden durch Referat (mündlich und schriftliche Fassung), Testat, Klausur oder - bei Exkursionen - durch Protokoll (siehe Anlage zur Studienordnung über Teilnahme- und Leistungsnachweis im Regelstudienplan).

    (2) Art und Umfang sowie die Anforderungen der Studienleistung sind von der bzw. dem verantwortlichen Lehrenden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekanntzugeben.

    (3) Studienleistungen können auch in Gruppen erbracht werden, wenn sie die jeweilige Eigenleistung der einzelnen Gruppenmitglieder erkennen lassen.

    (4) Über die erbrachte Studienleistung ist von der bzw. dem verantwortlichen Lehrenden eine Bescheinigung (Leistungsnachweis) auszustellen.

    § 12
    Außeruniversitäres Berufspraktikum

    (1) Während des Hauptstudiums ist ein außeruniversitäres Berufspraktikum in fachnahen Institutionen (Behörden, Betriebe, praxisorientierte Forschungsinstitute) abzuleisten. Es dient dazu, vor Eintritt in das Berufsleben berufspraktische und auf ein angestrebtes Tätigkeitsfeld hin orientierte Erfahrungen zu machen.

    (2) Das außeruniversitäre Berufspraktikum dauert insgesamt mindestens vier Monate und ist in wenigstens zwei verschiedenen Institutionen abzuleisten. Die Zeit in einer Institution sollte vier Wochen nicht unterschreiten, da sonst ein ausreichender Einblick in die Arbeit dieser Institution nicht gewährleistet ist.

    (3) Für jeden Praktikumsteil ist ein Bericht anzufertigen, dessen sachliche Richtigkeit von der Leiterin bzw. vom Leiter der Institution, in der das Praktikum absolviert wurde, zu bestätigen bzw. zu bewerten ist. Der Bericht ist von der universitären Betreuerin bzw. vom universitären Betreuer gegenzuzeichnen. Anerkannte Praktikumsteile im Gesamtumfang von mindestens vier Monaten sind gemäß der Diplomprüfungsordnung Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung.

    § 13
    Studienberatung

    (1) Die Studienfachberatung soll die individuelle Studienplanung unterstützen (z.B. durch Ratschläge für die Wahl der Studienrichtung und der Nebenfächer). Die Studentin bzw. der Student sollte dabei auch die Möglichkeit nutzen, sich aus dem Lehrkörper des Faches eine Person des besonderen Vertrauens als Mentorin bzw. Mentor zu wählen und sich unabhängig von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen von dieser bzw. diesem während des Studiums beraten lassen.

    (2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in folgenden Situationen in Anspruch genommen werden:

    (3) Studienbegleitend sollten auch Informationsangebote über Studium und Beruf wahr-genommen werden.

    (4) Für nicht fachspezifische Studienprobleme steht die Allgemeine Studienberatung der Martin-Luther-Universität zur Verfügung.

    § 14
    Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer

    Diese Studienordnung tritt mit der Bestätigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.

    Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Rates des Fachbereichs Geowissenschaften vom 29. Oktober 1996 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 17. Dezember 1997 und der Genehmigung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. März 1998

    Halle (Saale), 24. April 1998

    Prof. Dr. R. Kreckel
    Rektor

    Vom Kultusministerium am 30.03.1998 zur Kenntnis genommen. 


    Anmerkungen:

    * Diese Nebenfächer sollten, müssen aber nicht identisch sein mit den im Grundstudium gewählten Nebenfächern.

    ** Die Bezeichnung "Wirtschafts- und Sozialgeographie" wird analog der Bezeichnungen "Anthropogeographie" oder "Kulturgeographie" oder "Humangeographie" verwendet. 


    Anlage zur Studienordnung
    für den Diplomstudiengang Geographie
    am Institut für Geographie
    im Fachbereich Geowissenschaften
    an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

    Regelstudienplan Diplomgeographie

    Grundstudium
     
    Pflichtbereich: SWS
    S Einführung in das Studium der Geographie 2 T
    US Physische Geographie 2 L
    US Wirtschafts- und Sozialgeographie 2 L
    MS Wirtschafts- und Sozialgeographie Deutschlands 2 L
    MS Raum- und Umweltplanung 2 L
    S Sozialempirische Arbeitsmethoden I 1 T
    V Geomorphologie 1
    V Geoökologie 1
    V Regionale Physische Geographie 2
    V Regionale Wirtschafts- und Sozialgeographie 2
    V Raum- und Umweltplanung 2
    V Wissenschaftstheorie/Wissenschaftsgeschichte 2
    V Statistik I und II 2
    Ü Statistik 1 L
    V Grundlagen der Kartographie 2
    V Grundlagen der Geofernerkundung 2
    V/Ü GIS I 2 T
    Ü/P Grundpraktikum Kartographie und Bildinterpretation 2 L
    Ü/P Computerpraktikum 1 T
    P Laborpraktikum 2 T
    G Geländepraktikum zur Physischen Geographie/Geoökologie 7 Tage T
    G Geländepraktikum zur Wirtschafts- und Sozialgeographie 7 Tage T
    E Exkursionen 16 Tage* T

    * davon mindestens 7 Tage komplexgeographische Exkursion
     
    Wahlpflichtbereich
    MS Regionale Physische Geographie oder Geoökologie 2 L
    V Allgemeine Wirtschaftsgeographie 3
    V Allgemeine Sozialgeographie 2
    V Teilgebiete der Allgemeinen Physischen Geographie 2
    V Physische Geographie/Geoökologie 2
    V Teilgebiete der Raum- und Umweltplanung 2

    Hauptstudium Diplomgeographie

    Orientierungsrichtung: Physische Geographie, Geoökologie und Landschaftsplanung
     
    Pflichtbereich:
    OS Physische Geographie/Geoökologie 2 L
    OS Umwelt- und Landschaftsplanung mit physisch-geographischer Ausrichtung 2 L
    V Raum- und Umweltplanung (Verfahren und Instrumente) 2
    V Thematische Kartographie 2
    V Angewandte Geofernerkundung 2
    V/Ü GIS II 2 T
    P Kartenentwurfspraktikum 1 T
    P Interpretation von Fernerkundungsdaten 1 T
    G Geländepraktikum zur Physischen Geographie/Geoökologie 7 Tage T
    E Exkursionen 23 Tage ** T

    ** 9 Tage ein- und mehrtägige Exkursionen; mindestens 14 Tage Auslandsexkursion.
     
    Wahlpflichtbereich:
    V Teilgebiete der Physischen Geographie/Geoökologie 4
    V Globale physisch-geographische und geoökologische Probleme 2
    V Regionale Physische Geographie/Geoökologie 2
    V Ökologische Grundlagen der Landschaftsplanung 2
    V Teilgebiete der Raum- und Umweltplanung 4
    V/Ü Angewandte Physische Geographie/Geoökologie 4 L/T *
    S Spezialseminar zur Raum- und Umweltplanung 2 T
    V/Ü Statistik III 2 T
    V/Ü Satellitenbildverarbeitung 1 L **
    V/Ü GIS III 1 L **
    Pr Projektarbeit (Physische Geographie/Geoökologie und Landschaftsplanung 4 T

    * Es handelt sich um 2 zweistündige Veranstaltungen. In einer muß ein Leistungsschein, in der zweiten ein Teilnahmeschein erworben werden.
    ** Der Bereich Satellitenbildverarbeitung und GIS III wird in einer der beiden Veranstaltungen mit einem Leistungsschein abgeschlossen. Die beiden Veranstaltungen können alternativ gewählt werden.
     
    Nebenorientierung:
    Pflichtbereich:
    OS Wirtschafts- und Sozialgeographie 2 L
    Wahlpflichtbereich:
    V Teilgebiete der Wirtschafts- und Sozialgeographie 4

    Hauptstudium Diplomgeographie

    Orientierungsrichtung: Wirtschafts-, Sozialgeographie und Raumplanung
     
    Pflichtbereich:
    OS Wirtschafts- und Sozialgeographie 2 L
    OS Umwelt- und Raumplanung mit wirtschafts-/sozialgeographischer Ausrichtung 2 L
    V Raum- und Umweltplanung (Verfahren und Instrumente) 2
    V Thematische Kartographie 2
    V Angewandte Geofernerkundung 2
    V/Ü GIS II 2 T
    P Kartenentwurfspraktikum 1 T
    P Interpretation von Fernerkundungsdaten 1 T
    G Geländepraktikum zur Wirtschafts-/Sozialgeographie 7 Tage T
    E Exkursionen 23 Tage ** T

    ** 9 Tage ein- und mehrtägige Exkursionen; mindestens 14 Tage Auslandsexkursion
     
    Wahlpflichtbereich:
    V Teilgebiete der Wirtschafts- und Sozialgeographie 6
    V Regionale Wirtschafts- und Sozialgeographie 4
    V Teilgebiete der Raum- und Umweltplanung 4
    V/Ü Arbeitsmethoden der Wirtschafts- und Sozialgeographie 3 L
    S Sozialempirische Arbeitsmethoden II 1 T
    S Spezialseminar zur Raum- und Umweltplanung 2 T
    V/Ü Statistik III 2 T
    V/Ü Satellitenbildverarbeitung 2 L **
    V/Ü GIS III 2 L **
    Pr Projektarbeit (Wirtschafts- und Sozialgeographie und Raumplanung) 4 T

    ** Der Bereich Satellitenbildverarbeitung und GIS III wird in einer der beiden Veranstaltungen mit einem Leistungsschein abgeschlossen. Die beiden Veranstaltungen können alternativ gewählt werden.
     
    Nebenorientierung:
    Pflichtbereich:
    OS Physische Geographie/Geoökologie 2 L
    Wahlpflichtbereich:
    V Teilgebiete der Physischen Geographie/Geoökologie 4

    Erläuterung der verwendeten Abkürzungen:

    L = Leistungsschein
    T = Teilnahmeschein
    V = Vorlesung
    V/Ü = Vorlesung/Übung
    S = Seminar
    US = Unterseminar
    MS = Mittelseminar
    OS = Oberseminar
    P = Praktikum
    G = Geländepraktikum
    E = Exkursion
    Pr = Projektarbeit


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    Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.