MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
8. Jahrgang, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998, S. 20
vom 16.11.1998
Mit Beschluß des Rektorats vom 16.11.1998 wird die Geschäftsordnung der Tierschutzkommission (Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Nr. 5 vom 19.12.1995, S. 13) wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Der Tierschutzkommission gehören bis zu 9 Mitglieder, insbesondere aus den Bereichen Biologie, Landwirtschaft, Medizin und Pharmazie sowie Theologie und Ethik an, die vom Rektorat auf Vorschlag der betreffenden Fakultäten und Fachbereiche bestellt werden, sowie die Tierschutzbeauftragten der Universität als ständige Mitglieder.
Vom Rektorat am 16.11.1998 beschlossen.