MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
8. Jahrgang, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998, S. 18
Rektorat
Geschäftsverteilungsplan des Rektorats der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
vom 25.09.1998
Das Rektoratskollegium hat gemäß § 79 Abs. 2 HG LSA
für die Amtszeit vom 01.09.1998 bis zum 31.08.2000 folgende Aufgabenverteilung
festgelegt:
Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen
- Mitwirkung im Rektoratskollegium
- Struktur- und Entwicklungsangelegenheiten der Universität, d.
h. Vorbereitung von mittel- und langfristigen Planungen und Entscheidungen
über:
- die Gliederung der Universität
- die Aufgaben und Ausbauschwerpunkte
- die Standortpolitik
- Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Hochschuleinrichtungen
- Interdisziplinäre Wissenschaftliche Zentren, Sonderforschungsbereiche,
An-Institute u.ä.
- Vorbereitung des Hochschulentwicklungsplanes gemäß §
116 Abs. 4 HG LSA
- Neuzuordnung von Stellen
(gemäß § 77 Abs. 3 Ziffer 8 HG LSA zur Vorbereitung einer
Beschlußfassung im Senat)
- Bestätigung von Änderungen des Stellenplanes auf der Grundlage
akademischer Entscheidungen
- Erarbeitung des Haushaltsplanvorentwurfs für den Hochschulbereich
- Vorbereitung von Entscheidungen über die Aufteilung der Finanzmittel
auf die Fakultäten, Fachbereiche und zentralen Einrichtungen des Hochschulbereiches
- Bearbeitung, Bewilligung, Weiterleitung von Finanzanträgen, die
im Zuständigkeitsbereich der akademischen Gremien gemäß
Senatsbeschluß zu verteilen sind (Tgr. 71, Tgr. 69, 427 21, HSP3)
- Erarbeitung von Kriterien für die Besetzung bzw. Wiederbesetzung
von Stellen und gegebenenfalls von Prioritätenlisten
- Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen
- Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in
Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der
Universitätsverwaltung
Folgende Kommissionen unterstehen dem Verantwortungsbereich des Prorektors
für Strukturentwicklung und Finanzen:
- Kommission für Strukturentwicklung und Finanzen
- Berufungsprüfungskommission
Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Strukturentwicklung
und Finanzen arbeiten weiterhin die:
- Bibliothekskommission
- Großgerätekommission
- Exkursionskommission
Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
a) Mitwirkung im Rektoratskollegium
- Vorbereitung von Entscheidungen zur Festlegung von Prioritäten
hinsichtlich des Forschungsprofils und zur Bildung von Forschungsschwerpunkten
- Förderung der Forschungskooperation innerhalb der Universität
sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen
Universitäten (national und international)
- Vorbereitung des Forschungsberichtes der Universität
- Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Forschungsfördermitteln
und Zuschüssen zur Pflege internationaler Beziehungen
- Mitwirkung bei der Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs
u.ä
- Förderung von Wissens- und Technologietransfer
- Begleitung der Evaluierung der Interdisziplinären Wissenschaftlichen
Zentren und Vorbereitung diesbezüglicher Senatsbeschlüsse
- Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Graduiertenstipendien
- Graduiertenkollegs, Promotionsstudium
- Mitwirkung im Gutachtergremium für das Programm „Junge Innovatorinnen
und Innovatoren“
- Mitwirkung in der Vergabekommission zur Habilitationsförderung
im Land Sachsen-Anhalt
- Mitwirkung in Gremien zur Begutachtung von Forschungsverbünden
(SFB’s; Graduierten- und Innovationskollegs)
- Allgemeine Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in
Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen, zentralen
Einrichtungen und der Verwaltung der Universität
Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors
für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs:
Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Forschung und
wissenschaftlichen Nachwuchs arbeiten weiterhin die:
- Kommission für Datenverarbeitung und das Rechenzentrum
- Kommission zur Vergabe von Universitätspreisen
- Graduiertenförderungskommission
Prorektor für Studium und Lehre
b) Mitwirkung im Rektoratskollegium
- Initiativen zur Studienreform
- Evaluation von Studium und Lehre
- Vorbereitung von Entscheidungen zu Studien- und Prüfungsordnungen
- Studien- und Lehrangebote einschließlich Kapazitäten
- Vorbereitung des Lehrberichtes nach § 8 HG LSA
- Universitätspartnerschaften, Kooperation Halle-Jena-Leipzig, Schulpartnerschaften
- Auslandsstudium, ausländische Studierende, Studentenaustausch,
Socrates u.ä.
- postgraduale Studiengänge/wiss. Weiterbildung/Fernstudium
- Lehrerbildung
- Multimedia in Studium und Lehre
- Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in
Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen, zentralen
Einrichtungen und der Verwaltung der Universität.
Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors
für Studium und Lehre:
- Kommission für Studium und Lehre
Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Studium und Lehre
arbeiten weiterhin die Kommissionen:
- Lehrerbildung
- Kommission zur Evaluierung von Studium und Lehre
- Kommission für Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium
- Kommission Multimedia in Studium und Lehre
Kanzler
c) Führung der Geschäfte der Verwaltung
- Beauftragter des Haushalts und ständiger Vertreter des Rektors
in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten
- verantwortlich für die Wirtschafts- und Personalverwaltung
- Führen des Stellenplanes
- Vorgesetzter des Verwaltungspersonals der Hochschule
- Führung von Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Abstimmung
mit dem für die akademischen Belange zuständigen Dekan und dem
Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen bzw. dem Rektor
- Vertretung der Dienststelle Martin-Luther-Universität im Sinne
des § 7 Pers. VG LSA gegenüber den Personalvertretungen (In dieser
Funktion wird er gegenüber der Personalvertretung der Medizinischen
Fakultät durch den Verwaltungsdirektor der Medizinischen Fakultät
vertreten.) Hiervon bleibt die Zusage des Rektors und der Prorektoren unberührt,
den Personalräten zur grundsätzlichen Information zur Verfügung
zu stehen.
Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Kanzlers:
Vom Rektorat am 25.09.1998 beschlossen.
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