Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
8. Jahrgang, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998, S. 18


Rektorat

Geschäftsverteilungsplan des Rektorats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

vom 25.09.1998

Das Rektoratskollegium hat gemäß § 79 Abs. 2 HG LSA für die Amtszeit vom 01.09.1998 bis zum 31.08.2000 folgende Aufgabenverteilung festgelegt:

Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen

  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium
  2. Struktur- und Entwicklungsangelegenheiten der Universität, d. h. Vorbereitung von mittel- und langfristigen Planungen und Entscheidungen über:
  3. Vorbereitung des Hochschulentwicklungsplanes gemäß § 116 Abs. 4 HG LSA
  4. Neuzuordnung von Stellen
    (gemäß § 77 Abs. 3 Ziffer 8 HG LSA zur Vorbereitung einer Beschlußfassung im Senat)
  5. Bestätigung von Änderungen des Stellenplanes auf der Grundlage akademischer Entscheidungen
  6. Erarbeitung des Haushaltsplanvorentwurfs für den Hochschulbereich
  7. Vorbereitung von Entscheidungen über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Fakultäten, Fachbereiche und zentralen Einrichtungen des Hochschulbereiches
  8. Bearbeitung, Bewilligung, Weiterleitung von Finanzanträgen, die im Zuständigkeitsbereich der akademischen Gremien gemäß Senatsbeschluß zu verteilen sind (Tgr. 71, Tgr. 69, 427 21, HSP3)
  9. Erarbeitung von Kriterien für die Besetzung bzw. Wiederbesetzung von Stellen und gegebenenfalls von Prioritätenlisten
  10. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen
  11. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung

Folgende Kommissionen unterstehen dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Strukturentwicklung und Finanzen:

Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Strukturentwicklung und Finanzen arbeiten weiterhin die:

Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs

a) Mitwirkung im Rektoratskollegium

  1. Vorbereitung von Entscheidungen zur Festlegung von Prioritäten hinsichtlich des Forschungsprofils und zur Bildung von Forschungsschwerpunkten
  2. Förderung der Forschungskooperation innerhalb der Universität sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Universitäten (national und international)
  3. Vorbereitung des Forschungsberichtes der Universität
  4. Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Forschungsfördermitteln und Zuschüssen zur Pflege internationaler Beziehungen
  5. Mitwirkung bei der Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs u.ä
  6. Förderung von Wissens- und Technologietransfer
  7. Begleitung der Evaluierung der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentren und Vorbereitung diesbezüglicher Senatsbeschlüsse
  8. Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Graduiertenstipendien
  9. Graduiertenkollegs, Promotionsstudium
  10. Mitwirkung im Gutachtergremium für das Programm „Junge Innovatorinnen und Innovatoren“
  11. Mitwirkung in der Vergabekommission zur Habilitationsförderung im Land Sachsen-Anhalt
  12. Mitwirkung in Gremien zur Begutachtung von Forschungsverbünden (SFB’s; Graduierten- und Innovationskollegs)
  13. Allgemeine Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  14. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung der Universität

Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs:

Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs arbeiten weiterhin die:

Prorektor für Studium und Lehre

b) Mitwirkung im Rektoratskollegium

  1. Initiativen zur Studienreform
  2. Evaluation von Studium und Lehre
  3. Vorbereitung von Entscheidungen zu Studien- und Prüfungsordnungen
  4. Studien- und Lehrangebote einschließlich Kapazitäten
  5. Vorbereitung des Lehrberichtes nach § 8 HG LSA
  6. Universitätspartnerschaften, Kooperation Halle-Jena-Leipzig, Schulpartnerschaften
  7. Auslandsstudium, ausländische Studierende, Studentenaustausch, Socrates u.ä.
  8. postgraduale Studiengänge/wiss. Weiterbildung/Fernstudium
  9. Lehrerbildung
  10. Multimedia in Studium und Lehre
  11. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung der Universität.

Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Studium und Lehre:

Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Studium und Lehre arbeiten weiterhin die Kommissionen:

Kanzler

c) Führung der Geschäfte der Verwaltung

  1. Beauftragter des Haushalts und ständiger Vertreter des Rektors in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten
  2. verantwortlich für die Wirtschafts- und Personalverwaltung
  3. Führen des Stellenplanes
  4. Vorgesetzter des Verwaltungspersonals der Hochschule
  5. Führung von Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Abstimmung mit dem für die akademischen Belange zuständigen Dekan und dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen bzw. dem Rektor
  6. Vertretung der Dienststelle Martin-Luther-Universität im Sinne des § 7 Pers. VG LSA gegenüber den Personalvertretungen (In dieser Funktion wird er gegenüber der Personalvertretung der Medizinischen Fakultät durch den Verwaltungsdirektor der Medizinischen Fakultät vertreten.) Hiervon bleibt die Zusage des Rektors und der Prorektoren unberührt, den Personalräten zur grundsätzlichen Information zur Verfügung zu stehen.

Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Kanzlers:

Vom Rektorat am 25.09.1998 beschlossen.


» Impressum