Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
8. Jahrgang, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998, S. 9


Senat

Änderung der Geschäftsordnung des Senats

vom 13.05.1998

Der Akademische Senat hat am 13.05.1998 eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Danach erhält der § 2 folgende Fassung:

§ 2
Verhinderung

Ein Wahlmitglied, das an der Sitzung teilzunehmen verhindert ist, hat dies dem Gremiensekretariat unverzüglich mitzuteilen. Die Benachrichtigung muß spätestens um 12.00 Uhr an dem der Sitzung vorhergegangenen Werktag beim Gremiensekretariat schriftlich eingegangen sein. Der Vorsitzende lädt unverzüglich den Stellvertreter ein. Für Stellvertreter gilt die Ladungsfrist nach § 1 Abs. 4 nicht.

Vom Akademischen Senat am 13.05.1998 beschlossen.


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