MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
8. Jahrgang, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998, S. 9
vom 13.05.1998
Der Akademische Senat hat am 13.05.1998 eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Danach erhält der § 2 folgende Fassung:
Ein Wahlmitglied, das an der Sitzung teilzunehmen verhindert ist, hat dies dem Gremiensekretariat unverzüglich mitzuteilen. Die Benachrichtigung muß spätestens um 12.00 Uhr an dem der Sitzung vorhergegangenen Werktag beim Gremiensekretariat schriftlich eingegangen sein. Der Vorsitzende lädt unverzüglich den Stellvertreter ein. Für Stellvertreter gilt die Ladungsfrist nach § 1 Abs. 4 nicht.
Vom Akademischen Senat am 13.05.1998 beschlossen.