Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 8 vom 9. September 1997, S. 20
 


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Fachbereich Werkstoffwissenschaften

Studienordnung für den Aufbaustudiengang Materialwissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 

Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ziel des Studiums
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Studiendauer und Gliederung des Studiums
§ 5 Prüfungen
§ 6 Lehrveranstaltungen
§ 7 Studienleistungen bis zur Diplomprüfung (Lehrveranstaltungen)1 Vertiefung Kunststofftechnik
§ 8 Studienleistungen bis zur Diplomprüfung (Lehrveranstaltungen) Vertiefung Oberflächentechnik
§ 9 Studienfachberatung
§ 10 Schlußbestimmungen


§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Materialwissenschaft den Inhalt und Aufbau des Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

§ 2
Ziel des Studiums

(1) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit eines Absolventen bzw. einer Absolventin des Aufbaustudienganges Materialwissenschaft (mit den Vertiefungen Kunststofftechnik oder Oberflächentechnik) als Diplomingenieur bzw. Diplomingenieurin in anwendungs-, forschungs- und lehrbezogenen Tätigkeitsfeldern vor.

(2) Typische Aufgaben eines Absolventen bzw. einer Absolventin des Aufbaustudienganges Materialwissenschaft / Vertiefung Kunststofftechnik reichen vom Laboratorium bis in die Anwendungsberatung und lassen sich z.B. wie folgt einteilen:

  1. Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Kunststoffen mit bisher noch nicht erreichten Eigenschaftswerten durch Kombination technologischer Erfahrungen mit Ergebnissen der Grundlagenforschung (Werkstoffentwicklung).
  2. Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Herstellungs-, Ver- und Bearbeitungsverfahren für bereits bekannte und vor allem neu entwickelte Kunststoffe. Verminderung des Aufwandes für die technische Fertigung; Schaffung von Voraussetzungen für Produktion im großen Maßstab; Erhöhung der Gleichmäßigkeit der Güte der Produktion (Werkstofftechnologie).
  3. Erschließung neuer Verwendungsmöglichkeiten für polymere Werkstoffe im Gesamtbereich der Technik unter besonderer Berücksichtigung der Probleme Ökologie und Ökonomie (Anwendungstechnik).
  4. Entwicklung geeigneter und reproduzierbarer makroskopischer und mikroskopischer Meßgrößen für Kunststoffeigenschaften und Entwicklung von Methoden zu ihrer exakten Bestimmung, sowie die Anwendung konventioneller Methoden zur Qualitätssicherung (Werkstoffprüfung).
  5. Beratung von Konstrukteuren und Verbrauchern über optimale Werkstoffauswahl (Werkstoffberatung).
  6. Untersuchung von Schadensfällen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung (Schadensfallanalyse).
(3) Typische Aufgaben eines Absolventen bzw. einer Absolventin des Aufbaustudienganges Materialwissenschaft / Vertiefung Oberflächentechnik reichen vom Forschungslaboratorium bis zur Umsetzung von Oberflächenbehandlungsverfahren und -prozessen in fertigungstechnischen Abläufen und deren Qualitätsüberwachung und lassen sich z.B. wie folgt einteilen:
  1. Experimentelle Untersuchungen der Festkörperoberfläche, ihrer Struktur und Zusammensetzung und der Adhäsion von aufzubringenden Schichten. Entwicklung, kritische Prüfung und Anwendung von Modellvorstellungen, um mit deren Hilfe meßbare Oberflächenveränderungen im Beschichtungs- bzw. Behandlungsprozeß vorauszuberechnen oder Struktur- bzw. Eigenschaftsveränderungen zu deuten (Grundlagenforschung).
  2. Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Verfahren zur Bearbeitung von Werkstoffen und für die Behandlung von Oberflächen sowie die Erzeugung von Präzisions- und Hochleistungsbeschichtungen (Werkstoff- und Verfahrensentwicklung).
  3. Einsatzvorbereitung und wirtschaftliche Anwendung von modernen Bearbeitungs-, Beschichtungs- und Veredlungstechnologien im Vergleich mit etablierten Oberflächenbehandlungsverfahren (Werkstofftechnologie).
  4. Erschließung neuer Einsatzmöglichkeiten von bekannten Behandlungen / Beschichtungen im Gesamtbereich der Technik unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes gegen Verschleiß, Korrosion und Hochtemperaturoxidation (Anwendungstechnik).
  5. Auswahl reproduzierbarer makroskopischer und mikroskopischer Meßgrößen für Oberflächeneigenschaften (insbesondere Adhäsion) und Entwicklung von Methoden zu ihrer exakten Bestimmung sowie Anwendung konventioneller Methoden zur Analytik und Qualitätssicherung (Werkstoffprüfung).
  6. Beratung von Konstrukteuren und Anwendern über optimale Auswahl und wirtschaftliche Anwendung der Oberflächenmodifizierung (Informationsvermittlung, Verfahrens- und Werkstoffberatung).
  7. Untersuchung von Schadensfällen, insbesondere durch Korrosion und Verschleiß, und Festlegung von Maßnahmen zu ihrer Verhinderung (Schadensfallanalyse).
(4) Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung im Aufbaustudiengang Materialwissenschaft wird der akademische Grad „Diplomingenieurin“ bzw. „Diplomingenieur“ (Dipl.-Ing.) verliehen.

§ 3
Studienbeginn

Die Studienordnung und der ihr zugrundeliegende Studienplan bauen auf einem Studienbeginn jeweils zum Winter- und zum Sommersemester auf.

§ 4
Studiendauer und Gliederung des Studiums

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester, davon drei Fachsemester und ein Semester zur Anfertigung der Diplomarbeit.

§ 5
Prüfungen

(1) Die Diplomprüfung bildet den Abschluß des Studiums. Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die Studierenden die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben haben, die Zusammenhänge ihres Faches überblicken und die Fähigkeit besitzen, wissenschaftlich zu arbeiten und wissenschaftliche Erkenntnisse anzuwenden.

(2) Die Regelung für die Prüfungen, insbesondere

§ 6
Lehrveranstaltungen

(1) Die Pflichtveranstaltungen des Fachstudiums bestehen aus Vorlesungen, Übungen, Praktika, Seminaren, Studienarbeiten und Exkursionen. Die gemäß Prüfungsordnung als Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer geprüften Lehrveranstaltungen sollen in der Regel insgesamt 59 Semesterwochenstunden nicht wesentlich überschreiten.

(2) Die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen bis zur Diplomprüfung sind in §§ 7 und 8 aufgeführt.

§ 7
Studienleistungen bis zur Diplomprüfung (Lehrveranstaltungen)1
Vertiefung Kunststofftechnik

(1) Pflichtfächer [SWS]

(2) Wahlpflichtfächer [SWS] Die Lehrgebiete Technische Strömungsmechanik und Technische Thermodynamik sind ein Komplex. Von den Wahlpflichtfächern sind 3 Fächer der Vertiefung Kunststofftechnik oder 2 Fächer der Vertiefung Kunststofftechnik und 1 Fach der Vertiefung Oberflächentechnik zu belegen.

1 Abkürzungen:
SWS = Semesterwochenstunden
V = Vorlesungen
Ü = Übungen
P = Praktika

§ 8
Studienleistungen bis zur Diplomprüfung (Lehrveranstaltungen)
Vertiefung Oberflächentechnik

(1) Pflichtfächer [SWS]

(2) Wahlpflichtfächer [SWS] Von den Wahlpflichtfächern sind 3 Fächer der Vertiefung Oberflächentechnik oder 2 Fächer der Vertiefung Oberflächentechnik und 1 Fach der Vertiefung Kunststofftechnik zu belegen.

§ 9
Studienfachberatung

(1) Den Studierenden wird empfohlen, eine Studienberatung insbesondere nach nicht bestandenen Prüfungen in Anspruch zu nehmen.

(2) Zu Beginn jedes Semesters wird eine Einführungsveranstaltung für Studienanfänger durchgeführt.

(3) Die Studienfachberatung wird in Verantwortung der Professoren und Professorinnen des Aufbaustudienganges Materialwissenschaft bzw.

durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Prüfungsausschusses durchgeführt.

§ 10
Schlußbestimmungen

Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Halle (Saale), 18.07.1997

Prof. Dr. R. Kreckel
Der Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 22.08.1996 zur Kenntnis genommen.


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