MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 8 vom 9. September 1997, S. 20
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Fachbereich Werkstoffwissenschaften
Studienordnung für den Aufbaustudiengang Materialwissenschaft an
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ziel des Studiums
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Studiendauer und Gliederung des Studiums
§ 5 Prüfungen
§ 6 Lehrveranstaltungen
§ 7 Studienleistungen bis zur Diplomprüfung
(Lehrveranstaltungen)1 Vertiefung
Kunststofftechnik
§ 8 Studienleistungen bis zur Diplomprüfung
(Lehrveranstaltungen) Vertiefung Oberflächentechnik
§ 9 Studienfachberatung
§ 10 Schlußbestimmungen
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung
für den Aufbaustudiengang Materialwissenschaft den Inhalt und Aufbau
des Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
§ 2
Ziel des Studiums
(1) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit eines Absolventen bzw.
einer Absolventin des Aufbaustudienganges Materialwissenschaft (mit den
Vertiefungen Kunststofftechnik oder Oberflächentechnik) als Diplomingenieur
bzw. Diplomingenieurin in anwendungs-, forschungs- und lehrbezogenen Tätigkeitsfeldern
vor.
(2) Typische Aufgaben eines Absolventen bzw. einer Absolventin des Aufbaustudienganges
Materialwissenschaft / Vertiefung Kunststofftechnik reichen vom Laboratorium
bis in die Anwendungsberatung und lassen sich z.B. wie folgt einteilen:
-
Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Kunststoffen mit bisher noch nicht
erreichten Eigenschaftswerten durch Kombination technologischer Erfahrungen
mit Ergebnissen der Grundlagenforschung (Werkstoffentwicklung).
-
Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Herstellungs-, Ver- und Bearbeitungsverfahren
für bereits bekannte und vor allem neu entwickelte Kunststoffe. Verminderung
des Aufwandes für die technische Fertigung; Schaffung von Voraussetzungen
für Produktion im großen Maßstab; Erhöhung der Gleichmäßigkeit
der Güte der Produktion (Werkstofftechnologie).
-
Erschließung neuer Verwendungsmöglichkeiten für polymere
Werkstoffe im Gesamtbereich der Technik unter besonderer Berücksichtigung
der Probleme Ökologie und Ökonomie (Anwendungstechnik).
-
Entwicklung geeigneter und reproduzierbarer makroskopischer und mikroskopischer
Meßgrößen für Kunststoffeigenschaften und Entwicklung
von Methoden zu ihrer exakten Bestimmung, sowie die Anwendung konventioneller
Methoden zur Qualitätssicherung (Werkstoffprüfung).
-
Beratung von Konstrukteuren und Verbrauchern über optimale Werkstoffauswahl
(Werkstoffberatung).
-
Untersuchung von Schadensfällen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung
(Schadensfallanalyse).
(3) Typische Aufgaben eines Absolventen bzw. einer Absolventin des Aufbaustudienganges
Materialwissenschaft / Vertiefung Oberflächentechnik reichen vom Forschungslaboratorium
bis zur Umsetzung von Oberflächenbehandlungsverfahren und -prozessen
in fertigungstechnischen Abläufen und deren Qualitätsüberwachung
und lassen sich z.B. wie folgt einteilen:
-
Experimentelle Untersuchungen der Festkörperoberfläche, ihrer
Struktur und Zusammensetzung und der Adhäsion von aufzubringenden
Schichten. Entwicklung, kritische Prüfung und Anwendung von Modellvorstellungen,
um mit deren Hilfe meßbare Oberflächenveränderungen im
Beschichtungs- bzw. Behandlungsprozeß vorauszuberechnen oder Struktur-
bzw. Eigenschaftsveränderungen zu deuten (Grundlagenforschung).
-
Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Verfahren zur Bearbeitung von Werkstoffen
und für die Behandlung von Oberflächen sowie die Erzeugung von
Präzisions- und Hochleistungsbeschichtungen (Werkstoff- und Verfahrensentwicklung).
-
Einsatzvorbereitung und wirtschaftliche Anwendung von modernen Bearbeitungs-,
Beschichtungs- und Veredlungstechnologien im Vergleich mit etablierten
Oberflächenbehandlungsverfahren (Werkstofftechnologie).
-
Erschließung neuer Einsatzmöglichkeiten von bekannten Behandlungen
/ Beschichtungen im Gesamtbereich der Technik unter besonderer Berücksichtigung
des Schutzes gegen Verschleiß, Korrosion und Hochtemperaturoxidation
(Anwendungstechnik).
-
Auswahl reproduzierbarer makroskopischer und mikroskopischer Meßgrößen
für Oberflächeneigenschaften (insbesondere Adhäsion) und
Entwicklung von Methoden zu ihrer exakten Bestimmung sowie Anwendung konventioneller
Methoden zur Analytik und Qualitätssicherung (Werkstoffprüfung).
-
Beratung von Konstrukteuren und Anwendern über optimale Auswahl und
wirtschaftliche Anwendung der Oberflächenmodifizierung (Informationsvermittlung,
Verfahrens- und Werkstoffberatung).
-
Untersuchung von Schadensfällen, insbesondere durch Korrosion und
Verschleiß, und Festlegung von Maßnahmen zu ihrer Verhinderung
(Schadensfallanalyse).
(4) Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung im Aufbaustudiengang Materialwissenschaft
wird der akademische Grad „Diplomingenieurin“ bzw. „Diplomingenieur“ (Dipl.-Ing.)
verliehen.
§ 3
Studienbeginn
Die Studienordnung und der ihr zugrundeliegende Studienplan bauen auf
einem Studienbeginn jeweils zum Winter- und zum Sommersemester auf.
§ 4
Studiendauer und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester, davon drei Fachsemester
und ein Semester zur Anfertigung der Diplomarbeit.
§ 5
Prüfungen
(1) Die Diplomprüfung bildet den Abschluß des Studiums. Durch
die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die Studierenden die
für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen
Fachkenntnisse erworben haben, die Zusammenhänge ihres Faches überblicken
und die Fähigkeit besitzen, wissenschaftlich zu arbeiten und wissenschaftliche
Erkenntnisse anzuwenden.
(2) Die Regelung für die Prüfungen, insbesondere
-
die Zulassungsvoraussetzungen,
-
die zeitliche Gliederung,
-
die bei der Meldung einzuhaltenden Fristen,
-
die Wiederholungsmöglichkeiten sind in der Diplomprüfungsordnung
für den Aufbaustudiengang Materialwissenschaft geregelt.
§ 6
Lehrveranstaltungen
(1) Die Pflichtveranstaltungen des Fachstudiums bestehen aus Vorlesungen,
Übungen, Praktika, Seminaren, Studienarbeiten und Exkursionen. Die
gemäß Prüfungsordnung als Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer
geprüften Lehrveranstaltungen sollen in der Regel insgesamt 59 Semesterwochenstunden
nicht wesentlich überschreiten.
(2) Die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen bis zur Diplomprüfung
sind in §§ 7 und 8 aufgeführt.
§ 7
Studienleistungen bis zur Diplomprüfung (Lehrveranstaltungen)1
Vertiefung Kunststofftechnik
(1) Pflichtfächer [SWS]
-
Chemie und Physik der Kunststoffe [4 V]
-
Werkstoffkunde der Kunststoffe [4 V]
Übung zur Werkstoffkunde der Kunststoffe [1 Ü]
Praktikum zur Werkstoffkunde der Kunststoffe [2 P]
-
Kunststoffprüfung [2 V]
Übung zur Kunststoffprüfung [1 Ü]
Praktikum zur Kunststoffprüfung [2 P]
-
Grundlagen der Kunststoffverarbeitung [2 V]
-
Technologie der Kunststoffverarbeitung [4 V]
Praktikum zur Technologie der Kunststoffverarbeitung [4 P]
-
Maschinen und Werkzeuge der Kunststoffverarbeitung [4 V]
Übung zu Maschinen und Werkzeuge der Kunststoffverarbeitung [1
Ü]
-
Werkstoffeinsatztechnik [2 V]
Übung zur Werkstoffeinsatztechnik [1 Ü]
Praktikum zur Werkstoffeinsatztechnik [1 P]
-
Kunststoffmodifizierung und -aufbereitungstechnik [3 V]
Praktikum zur Kunststoffmodifizierung und -aufbereitungstechnik [3
P]
(2) Wahlpflichtfächer [SWS]
-
Technische Strömungsmechanik [2 V]
Übung zur Technischen Strömungsmechanik [1 Ü]
-
Technische Thermodynamik [2 V]
Übung zur Technischen Thermodynamik [1 Ü]
-
Werkstoffe [5 V]
Übungen zu Werkstoffe [1 Ü]
-
Struktur und Gefüge / Plastographie [3 V]
Praktikum zur Struktur und Gefüge / Plastographie [3 P]
-
Kunststoffdiagnostik/Schadensfallanalyse [3 V]
Praktium zur Kunststoffdiagnostik/ Schadensfallanalyse [3 P]
-
Qualitätskontrolle [3 V]
Praktikum zur Qualitätskontrolle [3 P]
-
Fügetechnik von Kunststoffen [3 V]
Praktikum zur Fügetechnik von Kunststoffen [3 P]
-
Konstruieren mit Kunststoffen (CAD) [3 V]
Praktikum zu Konstruieren mit Kunststoffen (CAD) [3 P]
-
Mechanik der Polymere/Verbunde [3 V]
Praktikum zu Mechanik der Polymere/ Verbunde [3 P]
-
CAD-Kunststoffverarbeitung [3 V]
Praktikum zur CAD-Kunststoffverarbeitung [3 P]
-
Viskoelastizitätstheorie [3 V]
Übung zur Viskoelastizitätstheorie [3 Ü]
-
Chemische Charakterisierung von Kunststoffen [3 V]
Praktikum zur Chemischen Charakterisierung von Kunststoffen [3 P]
Die Lehrgebiete Technische Strömungsmechanik und Technische Thermodynamik
sind ein Komplex. Von den Wahlpflichtfächern sind 3 Fächer der
Vertiefung Kunststofftechnik oder 2 Fächer der Vertiefung Kunststofftechnik
und 1 Fach der Vertiefung Oberflächentechnik zu belegen.
1 Abkürzungen:
SWS = Semesterwochenstunden
V = Vorlesungen
Ü = Übungen
P = Praktika
§ 8
Studienleistungen bis zur Diplomprüfung (Lehrveranstaltungen)
Vertiefung Oberflächentechnik
(1) Pflichtfächer [SWS]
-
Fertigungstechnik [2 V]
Übung zur Fertigungstechnik [2 Ü]
-
Oberflächentechnik [8 V]
Übung zur Oberflächentechnik [2 Ü]
Praktikum zur Oberflächentechnik [2 P]
-
Elektrochemie [2 V]
Übung zur Elektrochemie [1 Ü]
-
Thermodynamische Aspekte der Oberflächentechnik [2 V]
-
Korrosion/Korrosionsschutz [4 V]
Praktikum zu Korrosion/Korrosionsschutz [2 P]
-
Struktur- und Gefügeanalyse [3 V]
Praktikum zu Struktur- und Gefügeanalyse [1 P]
-
Tribologie [2 V]
Übung zur Tribologie [1 Ü]
Praktikum zur Tribologie [1 P]
-
Werkstoffprüfung, -diagnostik / Bruchmechanik [4 V]
Praktikum zur Werkstoffprüfung, -diagnostik / Bruchmechanik [2
P]
(2) Wahlpflichtfächer [SWS]
-
Werkstoffe [5 V]
Übung zu Werkstoffe [1 Ü]
-
Festkörperthermodynamik und Diffusion [4 V]
Übung zur Festkörperthermodynamik und Diffusion [2 Ü]
-
Metallkundliche Aspekte der Korrosion [2 V]
Übungen zu Metallkundliche Aspekte der Korrosion [2 Ü]
Praktikum zu Metallkundliche Aspekte der Korrosion [2 P]
-
Schadensfallanalyse [2 V]
Übung zur Schadensfallanalyse [2 Ü]
Praktikum zur Schadensfallanalyse [2 P]
-
Oberflächenanalytik [3 V]
Übung zur Oberflächenanalytik [1 Ü]
Praktium zur Oberflächenanalytik [2 P]
-
Funktionalisierung von Kunststoffen [3 V]
Übung zu Funktionalisierung von Kunststoffen [1 Ü]
Praktikum zu Funktionalisierung von Kunststoffen [2 P]
-
Spezielle Werkstoffe für den Korrosionsschutz / Biomaterialien [4
V]
Übung zu Spezielle Werkstoffe für den Korrosionsschutz /
Biomaterialien [2 Ü]
Von den Wahlpflichtfächern sind 3 Fächer der Vertiefung Oberflächentechnik
oder 2 Fächer der Vertiefung Oberflächentechnik und 1 Fach der
Vertiefung Kunststofftechnik zu belegen.
§ 9
Studienfachberatung
(1) Den Studierenden wird empfohlen, eine Studienberatung insbesondere
nach nicht bestandenen Prüfungen in Anspruch zu nehmen.
(2) Zu Beginn jedes Semesters wird eine Einführungsveranstaltung
für Studienanfänger durchgeführt.
(3) Die Studienfachberatung wird in Verantwortung der Professoren und
Professorinnen des Aufbaustudienganges Materialwissenschaft bzw.
durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Prüfungsausschusses
durchgeführt.
§ 10
Schlußbestimmungen
Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Halle (Saale), 18.07.1997
Prof. Dr. R. Kreckel
Der Rektor
Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 22.08.1996
zur Kenntnis genommen.
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