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MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 8 vom 9. September 1997, S. 1
 


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Fachbereich Kunst- und Altertumswissenschaften

Studienordnung des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften für das Studienfach Kunstgeschichte, M. A. im Haupt- und Nebenfach 

Inhalt:
§ 1 Gegenstand und Aufgabe des Studiums der Kunstgeschichte
§ 2 Studienbeginn - Studiendauer - Studienvoraussetzungen
§ 3 Studienziele
§ 4 Struktur des Studienganges und Fächerkombination
§ 5 Aufbau und Inhalt des Studiums
§ 6 Arten der Lehrveranstaltungen
§ 7 Lehrumfang - Lehrveranstaltungen
§ 8 Leistungsnachweise
§ 9 Studienberatung
§ 10 Inkrafttreten

Gemäß § 11, Abs. 1 sowie §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA 1993, S. 764) und unter Berücksichtigung der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften vom 02.12.1994 (MBl. LSA 1995, S. 1771) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Ordnung für das Magisterfach Kunstgeschichte im Haupt- und Nebenfach am Fachbereich Kunst- und Altertumswissenschaften (Institut für Kunstgeschichte) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als Satzung erlassen.

§ 1
Gegenstand und Aufgabe des Studiums der Kunstgeschichte

(1) Gegenstand des Studiums der Kunstgeschichte ist die europäische Kunst in den Gattungen Architektur, Plastik, Malerei, Graphik und Kunsthandwerk von der frühchristlichen Zeit bis zur Gegenwart. Dies schließt auch die Bereiche des erweiterten Kunstbegriffs der Moderne ein. Die Kunst früherer Kulturen und die älteren europäischen Kulturkreise sind Gegenstand anderer Fachrichtungen (z.B. der Klassischen Archäologie, der Ur- und Frühgeschichte, der Orientarchäologie), soweit sie nicht als Grundlage oder Einflußsphäre der Kunstgeschichte dienen. Die neuere Kunstgeschichte schließt die außereuropäische Kunst mit ein.

(2) Aufgabe des Studiums der Kunstgeschichte ist, die Studierenden mit den Ergebnissen der kunstgeschichtlichen Forschung und Methoden vertraut zu machen und zu befähigen, Kunstwerke selbständig, kritisch und methodisch sicher im Hinblick auf Herkunft, Form, Inhalt und Bedeutung zu analysieren und zu interpretieren. Basierend auf einer umfassenden Denkmälerkenntnis sind die Kunstwerke zu bestimmen, zu datieren und in ihren Zusammenhängen historisch zu würdigen. Untersuchungsvorgänge und -ergebnisse sind unter Verwendung der Fachterminologie sprachlich angemessen darzustellen. Die Methode und Systematik sowie die Stellung und die Grenzen des Faches sind kritisch zu beurteilen. Den Studierenden soll die wissenschaftliche Voraussetzung für Ihre spätere Berufstätigkeit vermittelt werden.

§ 2
Studienbeginn - Studiendauer - Studienvoraussetzungen

(1) Das Studium der Kunstgeschichte kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester eines jeden Jahres begonnen werden.

(2) Studiendauer Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester, einschließlich des Prüfungssemesters. (Ein in Anspruch genommenes Semester für Latein wird nicht angerechnet.)

(3) Studienvoraussetzung Voraussetzung ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. ein vom Kultusministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Erwartet werden dabei von den Studierenden als allgemeine Voraussetzung Interesse an exakter und systematischer Analyse von Kunstwerken, Interesse an historischen Fragestellungen, Befähigung, künstlerische Sachverhalte in Sprache umzusetzen, und ein ausgeprägtes Form- und Bildgedächtnis.

(4) Gute Lesekenntnise in zwei modernen Fremdsprachen - in erster Linie Englisch, Französisch oder Italienisch - werden erwartet. Weitere Sprachen sind je nach wissenschaftlicher Interessenlage während des Studiums nachzuholen. Das Latinum ist bis zur Zwischenprüfung nachzuweisen.

§ 3
Studienziele

(1) Das Studium vermittelt die wissenschaftlichen Voraussetzungen für die Berufstätigkeit. Praktische Erfahrungen müssen in der Regel nach Abschluß des Studiums gewonnen werden. Es wird empfohlen, sich schon während der Studienzeit für einen späteren Berufszweig zu interessieren und in diesem Berufszweig das in der Prüfungsordnung vorgeschriebene vier- bis sechswöchige Praktikum zu absolvieren.

(2) Die am Ende des Studiums stehende Magisterprüfung gilt als berufsqualifizierend. Doch in der Praxis ist nach wie vor für die wissenschaftlichen Zweige im Berufsfeld des Kunsthistorikers an Universitäten, Museen und in der Denkmalpflege die Promotion zusätzlich zum Magister Artium Voraussetzung. Es wird daher den graduierten Studierenden bei entprechender Qualifikation geraten, nach dem Hauptstudium und der Magisterprüfung die Promotion anzustreben, die in Gestalt der Dissertation einen selbständigen und weiterführenden Forschungsbeitrag darstellen muß. Die mindestens mit „gut“ bestandene Magisterprüfung ist Voraussetzung für die Promotion.

§ 4
Struktur des Studienganges und Fächerkombination

(1) Im Magisterstudiengang werden im Grund- und Hauptstudium von den Studierenden entweder zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer gewählt. Der Studiengang Kunstgeschichte kann im Haupt- und im Nebenfach studiert werden.

(2) Die Magisterarbeit kann im Fach Kunstgeschichte nur geschrieben werden, wenn Kunstgeschichte als erstes Hauptfach gewählt worden ist.

(3) Die Kombination der Fächer muß eine hinreichende Breite des Studiums gewährleisten. Abweichungen davon bedürfen der Bestätigung durch den zuständigen Prüfungsausschuß. Auf Antrag kann ein Fach, das an der Martin-Luther-Universität nicht vertreten ist, als Nebenfach gewählt werden.

§ 5
Aufbau und Inhalt des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und ein Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung endet.

(2) Das Grundstudium vermittelt im Haupt- und Nebenfach Überblickskenntnisse der europäischen Kunstgeschichte von der frühchristlichen Zeit bis zur Gegenwart, Fähigkeiten zur Analyse und Interpretation von Architektur und Werken bildender Kunst, Kenntnisse der Arbeitsmittel, Methoden, Quellen, Theorie und Geschichte des Fachs, Kenntnisse der Ikonographie: mythologische, christliche und literarische Themen.

(3) Das Hauptstudium dient dazu, die Kenntnisse in Teilbereichen der europäischen Kunstgeschichte, die Fähigkeiten zur selbständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragestellungen und die Kenntnisse der Methoden, Quellen, Theorie und Geschichte des Faches zu vertiefen.

§ 6
Arten der Lehrveranstaltungen

(1) Die Inhalte des Studienganges werden in verschiedenartigen Lehrveranstaltungen und Unterrichtsformen vermittelt:

(2) Vorlesungen (V) bieten Überblickskenntnisse der europäischen Kunstgeschichte von der frühchristlichen Zeit bis zur Gegenwart sowie zu Epochen, Gattungen, Künstlern und Werken.

(3) Seminare im Grundstudium (PS) vermitteln

(4) Seminare für alle Studienabschnitte (S) dienen der gezielten Behandlung einzelner fachwissenschaftlicher Probleme.

(5) Seminare im Hauptstudium (HS) behandeln fachwissenschaftliche Fragestellungen in vertiefender Weise für Studierende nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums (Zwischenprüfung).

(6) Kolloquien (K) sind forschungs- und examensorientierte Veranstaltungen für höhere Semester des Hauptstudiums.

(7) Exkursionen (E) werden jeweils zu den Seminaren durchgeführt.

§ 7
Lehrumfang - Lehrveranstaltungen

(1) Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester. Die Magisterprüfungen erfolgen in der Regel im achten Semester. Das neunte Semester dient der Anfertigung der Magisterarbeit.

(2) Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt für Kunstgeschichte im Hauptfach 80 SWS1 , im Nebenfach 40 SWS.[1Semesterwochenstunden]
SWS 
im HF 2
SWS 
im NF 3
(2.1) Grundstudium gesamt 40 20
- Vorlesungen zu verschiedenen Epochen, Gattungen, Künstlern und Werken 16 8
- Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten / Einführung in die Kunstgeschichte  2 2
- Architektonische Formenlehre / Einführung in die Ikonographie 4 2
- Seminare zu verschiedenen Epochen und Gattungen 14 6
- ein- oder mehrtägige Exkursionen 4 2
(2.2) Hauptstudium gesamt 40 20
- Vorlesungen zu Epochen, Gattungen, Künstlern und Werken 16 8
- Seminare zur Geschichte der Architektur, Plastik, Malerei, Druckgraphik/Handzeichnung und Kunsttheorie  8 4
- Hauptexkursion 10 8
- Kolloquien zur Examensvorbereitung und zu speziellen Forschungsfragen 6 -
2 Hauptfach
3 Nebenfach

§ 8
Leistungsnachweise

Die Anzahl und Art der geforderten Leistungsnachweise sind in den fachspezifischen Regelungen der Prüfungsordnungen des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften ausgeführt.

§ 9
Studienberatung

Eine Fachstudienberatung kann in Anspruch genommen werden bei dem Prüfungs- und Studienbeauftragten des Institutes bzw. bei der Studienabteilung des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften, die allgemeine Studienberatung erfolgt beim Dezernat 2 - Angelegenheiten der Studierenden der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

§ 10
Inkrafttreten

Die vorliegende Studienordnung tritt zum Wintersemester 1997/98 in Kraft.

Halle (Saale), 16.07.1997

Prof. Dr. R. Kreckel
Der Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 01.07.1997 zur Kenntnis genommen.


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