Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 7 vom 5. August 1997, S. 17
 


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Fachbereich Mathematik und Informatik

Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik am Fachbereich Mathematik und Informatik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 

Inhalt:
§ 1 Ziel des Studiums
§ 2 Studienvoraussetzungen
§ 3 Studienbeginn und Studiendauer
§ 4 Aufbau des Studiums
§ 5 Studienplan und Studienfachberatung
§ 6 Lehrveranstaltungen im Grundstudium
§ 7 Diplom-Vorprüfung
§ 8 Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
§ 9 Diplomprüfung
Anlage 1: Diplomstudiengang Mathematik
Anlage 2: Diplomstudiengang Mathematik Lehrveranstaltungen in Mathematik im Hauptstudium
Anlage 3: Diplomstudiengang Mathematik Beispiele für einen Aufbau des Grundstudiumsim Wahlpflichtfach

Auf Grund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 614) hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung als Satzung erlassen:

I. Allgemeines

§ 1
Ziel des Studiums

Das Mathematikstudium soll der bzw. dem Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteltn, daß sie bzw. er zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortungsbewußtem Handeln befähigt wird.

Eine Diplom-Mathematikerin bzw. ein Diplom-Mathematiker muß in der Lage sein, inner- und außermathematische Probleme selbständig und erfolgreich zu analysieren und einer Lösung zuzuführen. In einem Teilgebiet der Mathematik soll sie bzw. er vertieft Kenntnisse besitzen, die bis an die aktuelle Forschung heranführen.

Da eine Diplom-Mathematikerin bzw. ein Diplom-Mathematiker besonders anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein muß, ist die Ausbildung so angelegt, daß sie bzw. er die wichtigsten Zweige der Reinen und Angewandten Mathematik kennenlernt, ohne sich zu früh spezialisieren zu müssen.

Am Fachbereich Mathematik und Informatik der Martin-Luther-Universität wird besonders Wert auf eine solide Grundausbildung in Reiner und Angewandter Mathematik gelegt. Eine Spezialisierung kann in einem dieser beiden Gebiete erfolgen.

So vielfältig wie die Anwendungen der Mathematik sind auch die Arbeitsmöglichkeiten einer Diplom-Mathematikerin bzw. eines Diplom-Mathematikers. Sie bzw. er kann eine Tätigkeit in der Industrie, in Versicherungen, Banken und anderen Bereichen der Wirtschaft sowie in Forschungsinstituten oder an Universitäten und Hochschulen aufnehmen. Um diesen Einsatzgebieten Rechnung zu tragen, bietet der Fachbereich Mathematik und Informatik folgende Studiengänge an:

Die wissenschaftlichen Anforderungen im Wahlpflichtfach werden durch den für das Wahlpflichtfach zuständigen Fachbereich im Einvernehmen mit dem Fachbereich Mathematik und Informatik bestimmt.

§ 2
Studienvoraussetzungen

Studienvoraussetzung ist eine Zugangsberechtigung zum Studium gemäß § 34 Abs. 2.
Wegen des hohen Anteils englischsprachiger Fachliteratur sind ausreichende Englischkenntnisse sowie möglichst Sprachkenntnisse in einer weiteren Weltsprache wünschenswert.

§ 3
Studienbeginn und Studiendauer

Der Studienplan sieht den Beginn für das Studium in einem Wintersemester vor, ein Studienbeginn im Sommersemester ist grundsätzlich möglich. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

§ 4
Aufbau des Studiums

Der Studiengang Mathematik gliedert sich in das

§ 5
Studienplan und Studienfachberatung

Die Anlage 1 enthält einen Modellstudienplan für den Diplomstudiengang Mathematik. Er gibt eine Empfehlung, wie der Diplomstudiengang Mathematik durchgeführt werden kann. Für die Studienfachberatung ist ein vom Fachbereich beauftragtes Mitglied der Gruppe der Professorinnen und Professoren zuständig. Darüber hinaus stehen alle Professorinnen und Professoren des Fachbereiches Mathematik und Informatik für Fragen der Studienberatung zur Verfügung. Für Beratungen und Auskünfte in Prüfungsfragen ist der Prüfungsausschuß zuständig.

II. Das Grundstudium

§ 6
Lehrveranstaltungen im Grundstudium

Das Grundstudium dient hauptsächlich dem Erwerb grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Gebieten, die für die Spezialisierung im Hauptstudium notwendig sind. Das Grundstudium besteht aus Pflichtveranstaltungen des Hauptfaches und eines Wahlpflichtfaches gemäß § 1. Die Pflichtveranstaltungen des Hauptfaches umfassen 58 Semesterwochenstunden (SWS), im Wahlpflichtfach sind ca. 18 SWS vorgesehen. Inhalt und Aufbau des Grundstudiums sind für die Wahlpflichtfächer Informatik und Physik in der Anlage 3 dargestellt.

§ 7
Diplom-Vorprüfung

(1) Durch die Diplom-Vorprüfung soll die bzw. der Studierende nachweisen, daß sie bzw. er sich die allgemeinen Fachgrundlagen angeeignet hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben.

(2) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus den (in der Regel mündlichen) Prüfungen in den Fächern

  1. Analysis I, II und III, Funktionentheorie I (16 SWS Vorlesung/ 8 SWS Übungen),
  2. Lineare Algebra und Geometrie I und II (8/4 SWS),
  3. zwei der Gebiete Numerische Mathematik I, Numerische Mathematik II und Wahrscheinlichkeitstheorie/Statistik (8/4 SWS) und einer Prüfung im Wahlpflichtfach (12/6 SWS)1.
Bei der Anmeldung zu diesen Prüfungen sind Leistungsnachweise (Übungsscheine) zu folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen: (3) Alle Bestimmungen über diese Prüfungen sind der Diplomprüfungsordnung Mathematik zu entnehmen.

III. Das Hauptstudium

§ 8
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium

Während des Hauptstudiums vertieft und erweitert die bzw. der Studierende seine im Grundstudium erworbenen Kenntnisse; sie bzw. er wird dabei in einem selbstgewählten mathematischen Spezialgebiet bis an aktuelle Forschungsfragen herangeführt. Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen vorgesehen, deren Gesamtstundenzahl sich gemäß folgender Übersicht auf die Fächer verteilt.
Mathematik
- Vorlesungen und Übungen 
- Seminare 
- Praktikum 

Wahlpflichtfach
- Vorlesungen und Übungen 

Summe:

ca. 54 SWS
42 SWS 
8 SWS 
4 SWS 

ca. 16 SWS
16 SWS 

ca. 70 SWS

Die Lehrveranstaltungen (LV), die zur Mathematik gehören, finden sich in der Anlage 2. Das neunte Semester dient der Anfertigung der Diplomarbeit.

§ 9
Diplomprüfung

Die Diplomprüfung bildet den Abschluß des Diplomstudienganges Mathematik. Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit, sowie aus vier Prüfungen in folgenden Fächern:

Für das Prüfungsfach Reine Mathematik sind Kenntnisse erforderlich, wie sie etwa in 12 SWS Vorlesungen, bei denen Gesichtspunkte der Reinen Mathematik im Vordergrund stehen, erworben werden können.

Für das Prüfungsfach Angewandte Mathematik sind Kenntnisse nachzuweisen, wie sie etwa in 8 SWS Vorlesungen, bei denen Gesichtspunkte der Angewandten Mathematik im Vordergrund stehen, erworben werden können.

Für das Spezialgebiet sind Kenntnisse im Umfang von etwa 8 SWS Vorlesungen nachzuweisen, wobei vertiefte Kenntnisse auf Teilgebieten der Mathematik im Vordergrund stehen.

Im Wahlpflichtfach sind Kenntnisse im Umfang von 8 SWS Vorlesungen Gegenstand der Prüfung.

Für die Zulassung zur Diplomprüfung sind folgende Nachweise (Übungsscheine bzw. Seminarscheine) zu erbringen:

  1. Übungen zu drei (4-stündigen) mathematischen Vorlesungen des Hauptstudiums, davon mindestens eine aus dem Gebiet der Reinen Mathematik und eine aus dem Gebiet der Angewandten Mathematik (insgesamt 3 Scheine),
  2. zwei mathematische Seminare, davon eines aus dem Gebiet der Reinen Mathematik und eines aus dem Gebiet der Angewandten Mathematik (2 Scheine),
  3. Mathematisches Praktikum (1 Schein). Dieser Schein wird durch eine Praktikumsarbeit mit anschließendem Vortrag erworben.
Alle Bestimmungen über die Diplomprüfung sind der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Mathematik zu entnehmen.
 

Halle (Saale), 16.07.1997

Prof. Dr. R. Kreckel
Der Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 10.07.1997 zur Kenntnis genommen.


Anlage 1
Diplomstudiengang Mathematik
Studienplan des Grundstudiums
1. Semester: 
- Analysis I 
- Lineare Algebra und Analytische Geometrie I 
- Einführung in die Informatik 
- Wahlpflichtfach
(4,2) 
(4,2) 
(3,1)
2. Semester: 
- Analysis II 
- Lineare Algebra und Analytische Geometrie II 
- Numerische Mathemaatik I2
- Wahlpflichtfach
(4,2) 
(4,2) 
(4,2)
3. Semester: 
- Analysis III 
- Numerische Mathematik II2
- Wahlpflichtfach
(4,2) 
(4,2)
4. Semester: 
- Funktionentheorie II 
- Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
(4,2) 
(4,2)
Ein Modellstudienplan für die Wahlpflichtfächer Physik und Informatik im Grundstudium findet sich in der Anlage 3.

Modellstudienplan des Hauptstudiums

5. Semester: 
- Funktionalanalysis 
- Algebra I 
- Proseminar
(4,2) 
(4,2) 
(0,2)
6. Semester: 
- LV3 aus der Gruppe 1 der Anlage 2 
- LV aus Gruppe 1 
- Wahlpflichtfach
(4,2) 
(4,2) 
(4,2)
7. Semester: 
- LV aus der Gruppe 1 der Anlage 2 
- Seminar 
- Mathematisches Praktikum 
- Wahlpflichtfach
(4,2) 
(0,2) 
(0,4) 
(4,2)
8. Semester: 
- LV aus der Gruppe 2 der Anlage 2 
- LV aus Gruppe 2 
- Seminar 
- Wahlpflichtfach
(4,2) 
(4,0) 
(0,2) 
(4,0)
9. Semester 
- LV aus Gruppe 2 der Anlage 2 
- Seminar
(4,0) 
(0,2)
Die Eingliederung des Wahlpflichtfaches in den Plan des Hauptstudiums hat die bzw. der Studierende selbst vorzunehmen.

Dieser Modellstudienplan gibt eine Möglichkeit an, wie das Hauptstudium absolviert werden kann.

Das 9. Semester dient der Anfertigung der Diplomarbeit und der Mitwirkung an Forschungsseminaren.

Anlage 2
Diplomstudiengang Mathematik
Lehrveranstaltungen in Mathematik im Hauptstudium

Gruppe 0: Pflichtveranstaltungen
- Algebra 1
- Funktionalanalysis I

Gruppe 1: Grundlegende wahlobligatorische Veranstaltungen

Reine Mathematik:
Block 1 A:
- Partielle Differentialgleichungen I
- Funktionentheorie II
- Maßtheorie
- Differentialgeometrie
Block 1 B:
- Geometrie
- Topologie I
- Zahlentheorie
- Grundlagen der Mathematik

Angewandte Mathematik:
Block 1 C:
- Numerische Mathematik
- Optimierung
- Stochastik/Statistik
- Variationsrechnung

Gruppe 2: Weiterführende wahlobligatorische Veranstaltungen aus den Gebieten:

Reine Mathematik:
Block 2 A:
- Funktionentheorie
- Funktionalanalysis
- Partielle Differentialgleichungen
- Konvexe Analysis
Block 2 B:
- Algebra
- Geometrie
- Topologie
- Diskrete Mathematik
- Angewandte Mathematik
Block 2 C:
- Angewandte Analysis
- Numerische Mathematik / Wissenschaftliches Rechnen
- Stochastik/Statistik
- Approximationstheorie
- Optimierung und Methoden der Optimalen Steuerung

Jede bzw. jeder Studierende hat aus der Gruppe 1 „Grundlegende wahlobligatorische Veranstaltungen“ mindestens 3 Lehrveranstaltungen aus mindestens zwei Blöcken zu belegen.
Aus der Gruppe 2 „Weiterführende wahlobligatorische Veranstaltungen“ sind mindestens 3 Lehrveranstaltungen zu belegen.

Anlage 3
Diplomstudiengang Mathematik
Beispiele für einen Aufbau des Grundstudiums
im Wahlpflichtfach

Physik:
1. Semester: 
- Experimentalphysik I 

2. Semester: 
- Experimentalphysik II 

3. Semester: 
- Theoretische Physik I (Mechanik) 

4. Semester: 
- -

(4,2) 
 

(4,2) 
 

(4,2)

Informatik:
1. Semester: 
- Informatik I mit integriertem Programmierkurs 

2. Semester: 
- Informatik II 

3. Semester: 
- Informatik III 

4. Semester: 
- -

(4,2) 
 

(4,2) 
 

(4,2)


1 In Abhängigkeit von den Anforderungen des jeweiligen Wahlpflichtfaches sind geringe Abweichungen von diesen Zahlen möglich.
2 kann auch im dritten und vierten Semester stattfinden
3 Lehrveranstaltung


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