Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 6 vom 15. Juli 1997, S. 2


Senat

Ordnung zur Einrichtung eines gemeinsamen Fakultätrates zur Gründung einer Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät 

Inhalt:
§ 1 Zusammensetzung
§ 2 Aufgaben
§ 3 Vorsitz
§ 4 Geschäftsordnung
§ 5 Inkrafttreten

(1) Die Fachbereiche Verfahrenstechnik und Werkstoffwissenschaften beabsichtigen, zum Ende des Wintersemesters 1997/98 eine gemeinsame Ingenieurwissenschaftliche Fakultät zu bilden. Bis zu einer entsprechenden Änderung der Grundordnung der Martin-Luther-Universität wird eine gemeinsame Kommission gebildet, die die Aufgaben der künftigen Fakultät wahrnehmen soll, soweit dies rechtlich zulässig ist.

(2) Der Akademische Senat beschließt daher die folgende Ordnung zur Einrichtung eines gemeinsamen Fakultätrates: 

§ 1
Zusammensetzung

Dem gemeinsamen Fakultätsrat gehören die Mitglieder der Fachbereichsräte Verfahrenstechnik und Werkstoffwissenschaften an. 

§ 2
Aufgaben

Der gemeinsame Fakultätsrat erarbeitet einen Vorschlag zur künftigen Struktur der Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät. Ihm werden die im § 90 Abs. 2 Satz 1 HG LSA genannten Aufgaben zur Entscheidung übertragen. Im übrigen berät der gemeinsame Fakultätsrat die Räte des Fachbereiches Verfahrenstechnik und des Fachbereiches Werkstoffwissenschaften bezüglich der in § 83 Abs. 2 HG LSA genannten Gegenstände. 

§ 3
Vorsitz

Den Vorsitz des gemeinsamen Fakultätsrates führt während der Gründungsphase, längstens bis zum Ende des Wintersemesters 1997/98, Herr Prof. Dr. Fratzscher als Rektoratsbeauftragter für Tech-nikwissenschaften. 

§ 4
Geschäftsordnung

Der gemeinsame Fakultätsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. 

§ 5
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt mit der Veröffentlichung in den amtlichen Mitteilungen der Martin-Luther-Universität in Kraft.
 

Halle (Saale), 09.07.1997

Prof. Dr. R. Kreckel
Rektor

Vom Akademischen Senat am 09.07.1997 beschlossen.


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