MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 6 vom 15. Juli 1997, S. 2
(2) Der Akademische Senat beschließt daher die folgende Ordnung
zur Einrichtung eines gemeinsamen Fakultätrates:
Dem gemeinsamen Fakultätsrat gehören die Mitglieder der Fachbereichsräte
Verfahrenstechnik und Werkstoffwissenschaften an.
Der gemeinsame Fakultätsrat erarbeitet einen Vorschlag zur künftigen
Struktur der Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät. Ihm werden die
im § 90 Abs. 2 Satz 1 HG LSA genannten Aufgaben zur Entscheidung übertragen.
Im übrigen berät der gemeinsame Fakultätsrat die Räte
des Fachbereiches Verfahrenstechnik und des Fachbereiches Werkstoffwissenschaften
bezüglich der in § 83 Abs. 2 HG LSA genannten Gegenstände.
Den Vorsitz des gemeinsamen Fakultätsrates führt während
der Gründungsphase, längstens bis zum Ende des Wintersemesters
1997/98, Herr Prof. Dr. Fratzscher als Rektoratsbeauftragter für Tech-nikwissenschaften.
Der gemeinsame Fakultätsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Diese Ordnung tritt mit der Veröffentlichung in den amtlichen Mitteilungen
der Martin-Luther-Universität in Kraft.
Halle (Saale), 09.07.1997
Prof. Dr. R. Kreckel
Rektor
Vom Akademischen Senat am 09.07.1997 beschlossen.