Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. Juni 1997, S. 5
 


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Fachbereich Mathematik und Informatik

Studienordnung für den Diplomstudiengang Technomathematik am Fachbereich Mathematik und Informatik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 

Inhalt:
§ 1 Ziel des Studiums
§ 2 Studienvoraussetzungen
§ 3 Studienbeginn und Studiendauer
§ 4 Aufbau des Studiums
§ 5 Studienplan und Studienfachberatung
§ 6 Lehrveranstaltungen im Grundstudium
§ 7 Diplomvorprüfung
§ 8 Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
§ 9 Diplomprüfung
Anlage 1: Grundstudium "Technomathematik"
Anlage 2: Hauptstudium
Anlage 3: Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium
Anlage 4: Technische Fächer

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 614), geändert durch Art. 2 des Dritten Hochschulstrukturgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.07.1994 (GVBL. LSA S. 799) und Abschnitt II Nr. 3 des Beschlusses der Landesregierung zur Änderung des Beschlusses über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 22.07.1994 (MBl. LSA S. 1954) hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Satzung erlassen:

I. Allgemeines

§ 1
Ziel des Studiums

Das Studium der Technomathematik soll die Studierenden auf eine spätere Tätigkeit im technologischen Bereich vorbereiten. Eine solide mathematische Ausbildung sichert auch weitergehende Einsatzmöglichkeiten vielfältiger Art. Wichtige Fähigkeiten, die während des Studiums herausgebildet werden, sind Abstraktionsvermögen, exaktes wissenschaftliches Arbeiten und Denken, Selbständigkeit und Kommunikationsfähigkeit.
Da die vorrangigen Einsatzgebiete von Absolventinnen bzw. Absolventen des Studienganges Technomathematik auf praktischem Gebiet liegen, ist die Ausbildung - neben der Vermittlung fundierter Kenntnisse in den mathematischen Grundlagen und dem Vertrautmachen mit mathematischen Denkweisen und Verfahren - vor allem auf solche Gebiete der Mathematik ausgerichtet, die im besonderen Maße für die technischen Anwendungen von Bedeutung sind. Im Hauptstudium erfolgt eine Vertiefung vor allem in den mathematischen Gebieten Angewandte Analysis, Numerik und wissenschaftliches Rechnen und Stochastik. Der mathematischen Modellierung kommt darin besondere Bedeutung bei. Die Studierenden können sich nach ihren Eignungen und Interessen für eine Vertiefungsrichtung entscheiden.

Im Studiengang Technomathematik sind eine Reihe von technischen Wahlpflichtfächern vorgesehen, von denen die bzw. der Studierende entsprechend ihren bzw. seinen Interessen eines auswählt. Es findet eine durchgängige Ausbildung im Wahlpflichtfach statt, die im Grundstudium die allgemeinen Grundlagen des Faches vermittelt, im Hauptstudium sind speziellere Gebiete Gegenstand vertiefter Studien. Fundierte Kenntnisse der Informatik sind heute in allen qualifizierten Berufen von Bedeutung; daher ist dieses Fach im Studienplan der Technomathematik angemessen berücksichtigt.

§ 2
Studienvoraussetzungen

Studienvoraussetzung ist eine Zugangsberechtigung zum Studium gemäß § 34 Abs. 2 Hoch-schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Wegen des hohen Anteils englischsprachiger Fachliteratur sind ausreichende Englischkenntnisse sowie möglichst Kenntnisse in einer weiteren Sprache wünschenswert.

§ 3
Studienbeginn und Studiendauer

Der Studienplan sieht den Beginn für das Studium in einem Wintersemester vor, ein Studienbeginn im Sommersemester ist grundsätzlich möglich. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

§ 4
Aufbau des Studiums

Der Studiengang Technomathematik gliedert sich in das

§ 5
Studienplan und Studienfachberatung

Die Anlagen 1 und 2 enthalten Modellstudienpläne für den Diplomstudiengang Technomathematik. Er gibt eine Empfehlung, wie der Diplomstudiengang Technomathematik durchgeführt werden kann.
Für die Studienfachberatung ist ein vom Fachbereich beauftragtes Mitglied der Gruppe der Professorinnen und Professoren zuständig. Darüber hinaus stehen alle Professorinnen und Professoren des Fachbereiches Mathematik und Informatik für Fragen der Studienberatung zur Verfügung.
Für Beratungen und Auskünfte in Prüfungsfragen ist der Prüfungsausschuß des Fachbereiches Mathematik und Informatik zuständig. Bei Beratungen des Prüfungsausschusses zu Fragen des Studienganges Technomathematik zu Fragen des Wahlpflichtfaches nimmt auch eine Professorin oder ein Professor des betroffenen Fachbereiches oder der betroffenen Fakultät teil.

II. Das Grundstudium

§ 6
Lehrveranstaltungen im Grundstudium

Das Grundstudium dient hauptsächlich dem Erwerb grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Gebieten, die für die Spezialisierung im Hauptstudium notwendig sind.
Das Grundstudium umfaßt 64 SWS Pflichtveranstaltungen, von denen ca. 52 SWS auf das Fach Mathematik und 12 SWS auf die Informatik enfallen, und 16 SWS Wahlpflichtveranstaltungen des technischen Wahlpflichtfaches.
Vor Beginn der Informatikausbildung kann fakultativ ein Blockkurs "Programmieren" im Umfang von 20 Stunden besucht werden. Als technisches Fach können zur Zeit gewählt werden Biochemie/ Biotechnologie, Chemische Technologie, Geographie, Pharmazeutische Technologie, Technische Physik, Verfahrenstechnik/Umwelttechnik, Werkstoffwissenschaften (siehe Anlage 4). Weitere technische Fächer können durch Beschluß des Fachbereichsrates eingeführt werden. Inhalt und Aufbau des Grundstudiums sind in der Anlage 1 dargestellt.

§ 7
Diplomvorprüfung

(1) Durch die Diplomvorprüfung soll die bzw. der Studierende nachweisen, daß sie bzw. er sich die allgemeinen Fachgrundlagen angeeignet hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben.

(2) Die Diplomvorprüfung besteht aus vier mündlichen Prüfungen in den Fächern

Bei der Anmeldung zu diesen Prüfungen sind folgende Leistungsnachweise (Übungsscheine) vorzulegen: (3) Alle Bestimmungen über diese Prüfungen sind der Diplomprüfungsordnung Technomathematik zu entnehmen.
 

III. Das Hauptstudium

§ 8
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium

Während des Hauptstudiums vertieft und erweitert die bzw. der Studierende ihre bzw. seine im Grundstudium erworbenen Kenntnisse; sie bzw. er wird dabei in einer selbstgewählten Vertiefungsrichtung (siehe Anlage 2) bis an aktuelle Forschungsfragen herangeführt. Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen vorgesehen, deren Gesamtstundenzahl sich gemäß folgender Tabelle auf die Fächer Mathematik, Informatik und technisches Fach verteilt, wobei das technische Fach auf dem im Grundstudium gewählten Fach aufbauen muß.
Mathematik 
- Vorlesungen und Übungen 
- Seminare 
- Praktikum 

Informatik
- Vorlesungen und Übungen 
- Seminare 

Technisches Fach
- Vorlesungen und Übungen 
- Seminare 
- Praktikum 

Summe

ca. 52 SWS
44 SWS 
6 SWS 
2 SWS 

ca. 12 SWS
10 SWS 
2 SWS 

ca. 161 SWS
10 SWS 
2 SWS 
4 SWS 

höchstens 80 SWS


1 abhängig vom gewählten Fach


Die zu belegenden Gebiete im Hauptstudium sind in der Anlage 2 dargestellt. Anlage 3 und Anlage 4 beinhalten Angebotskataloge an Wahlpflichtveranstaltungen für die mathematischen und tech-nischen Fächer.

§ 9
Diplomprüfung

(1) Die Diplomprüfung bildet den Abschluß des Diplomstudienganges Technomathematik. Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und aus jeweils einer mündlichen Prüfung in den Fächern

  1. Mathematik I (12 SWS Vorlesung über: Angewandte Analysis, Algebra und Geometrie),
  2. Mathematik II (12 SWS Vorlesungen aus 2 unterschiedlichen Gebieten, wobei zur Auswahl stehen: Numerik / Wissenschaftliches Rechnen, Stochastik, Optimierung),
  3. Informatik (8 SWS Vorlesungen),
  4. Technisches Fach (12 SWS Vorlesungen).
(2) Für die Zulassung zur Diplomprüfung sind Leistungsnachweise zu folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen: (3) Alle Bestimmungen über die Diplomprüfung sind der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Technomathematik zu entnehmen.

Halle (Saale), 21.05.1997

Prof. Dr. R. Kreckel
Der Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 08.04.1997 zur Kenntnis genommen.



Anlage 1
Grundstudium "Technomathematik"
1. Semester: 
- Analysis I 
- Lineare Algebra und Geometrie I 
- Technische Informaatik 
- Technisches Fach 

2. Semester: 
- Analysis II 
- Lineare Algebra und Geometrie II 
- Datenstrukturen und Algoritahmen 
- Technisches Fach 

3. Semester: 
- Analysis III 
- Numerik I2
- Technisches Fach 

4. Semester: 
- Analysis IV 
- Numerik II2
- Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik 
- Technisches Fach3

(4/2) 
(4/2) 
(4/2) 
(4) 
 

(4/2) 
(4/2) 
(4/2) 
(4) 
 

(4/2) 
(4/2) 
(4) 
 
 

(4/2) 
(4/2) 
(4/2) 
(4)


2 Eine der Übungen ist fakultativ.
3 Die Stundenzahl kann gemäß den Studienplänen der technischen Fächer variieren.


Anmerkung: Vor Beginn der Informatikausbildung kann ein Blockkurs "Programmieren" von 20 Stunden besucht werden.

Anlage 2
Hauptstudium

Pflichtveranstaltungen
- Funktionsanalysis 
- Partielle Differentialgleichungen 
- Stochastische Prozesse 
- Numerik gewöhnlicher Differentialgleichungen 
- Praktikum Modellierung und Simulation
(4/2)
(4/2)
(4/1)
(4/2)
(0/2)
Wahlpflichtveranstaltungen
- aus dem Gebiet der Algebra 
- aus dem Gebiet der Optimierung 
- aus einer mathematischen Vertiefungsrichtung 
- Seminare zu Gebieten der Mathematik 
- Informatik 
- Technisches Fach
(4/2)
(4/1)
ca. 10 SWS
6 SWS
12 SWS
16 SWS
Vertiefungsrichtungen:
- Algebra und Geometrie 
- Angewandte Analysis 
- Numerik / Wissenschaftliches Rechnen 
- Optimierung 
- Stochastik

Anlage 3
Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium

Mathematische Gebiete

Angewandte Analysis

Dynamische Systeme, Partielle Differentialgleichungen, Variationsrechnung, Stochastische Analysis, Fourieranalysis, Evolutionsgleichungen, Asymptotische Analysis, Mathematische Modellierung.

Algebra und Geometrie

Algebra, Diskrete Mathematik, Differentialgeometrie.

Stochastik

Multivariable Statistik, Stochastische Modelle, Stochastische Differentialgleichungen, Statistik-Software und Simulation, Statistik stochastischer Prozesse, Grenzwertsätze und asymptotische Statistik.

Numerik / Wissenschaftliches Rechnen

Numerik partieller Differentialgleichungen, Numerik-Software, Parallele numerische Verfahren, Differenzengleichungen, Numerik linearer und nichtlinearer Gleichungssysteme.

Optimierung

Nichtlineare Optimierung, Kontrolltheorie, heuristische Lösungsverfahren der Optimierung, Optimierung auf diskreten Strukturen, Vektoroptimierung, stochastische Optimierung.

Anlage 4
Technische Fächer

Wahlpflichtfach Verfahrenstechnik / Umwelttechnik

Grundstudium:
Verfahrenstechnische Grundlagen: 
- Technische Thermodynamik 
- Technische Strömungsmechanik 
- Stoff- und Wärmeübertragung
8 SWS 
4 SWS 
4 SWS
Schein: 
- Technische Thermodynamik 
- Technische Strömungsmechanik 
- Stoff- und Wärmeübertragung
(2 Belege, 1 Leistungskontrolle) 
(2 Belege, 1 Leistungskontrolle) 
(1 Beleg, 1 Leistungskontrolle)
Vordiplomprüfung: 
- Eine Prüfung in einem der angebotenen Fächer. 
- Zulassungsvoraussetung ist die Prüfungszulassung in allen 3 Fächern.
Hauptstudium:

1. Verfahrenstechnische Hauptfächer
Aus folgenden Fächergruppen sind zwei auszuwählen: 
- Mechanische Verfahrenstechnik 
- Thermische Verfahrenstechnik 
- Reaktionstechnik
4 SWS 
4 SWS 
4 SWS
2. Anwendungsorientierte Fächer

Hier sind jeweils 8 SWS aus den Gebieten
- Luftreinhaltungstechnik
- Abwassertechnik
- Energietechnik- und versorgung
zu wählen.

Luftreinhaltungstechnik
- Partikelabscheidung aus Gasen
- Granulometrie und Partikelmeßtechnik
- Absorption organischer und anorganischer Schadstoffe aus Abgasen
- Ausbreitung gasförmiger Schadstoffe
- Katalytische Verbrennung organischer und anorganischer Stoffe aus Abgasen
- Thermische Verbrennung organischer Stoffe aus Abgasen
- Biowäscher

Abwassertechnik
- Mechanische und biologische Verfahren zur Behandlung kommunaler Abwässer
- Membrantrenntechnik zur Reinigung von Abwässern und Trinkwasser
- Absorption zur Reinigung von Abwässern und Trinkwasser
- Biochemische Verfahren zur Behandlung von Abwässern
- Extraktion von organischen Stoffen und Metallen aus Abwässern
- Oxydation, Neutralisation, Flockung und elektrische Verfahren zur Abwasserreinigung
- Automatisierung von Abwasser-Behandlungsanlagen

Energietechnik und -versorgung
- Energietechnik
- Wärmetransformation und Nutzung regenerativer Energiequellen
- Brennstoffe und Wärmeerzeuger
- Plasmatechnologie
- Wärmeübertragung bei Kondensation und Verdampfung
- Spezielle Probleme der Wärmeübertragung
- Heizung, Lüftung, Klimatechnik
- Kühl- und Kältetechnik

Diplomprüfung:
- Eine Prüfung über ein 12 SWS umfassendes Gebiet.

Wahlpflichtfach Chemische Technologie

Grundstudium:
- Allgemeine Chemie 
- Grundlagen der Analytik 
- Praktikum Anorganik 
- Physikalische Chemie 
- Praktikum Physikalische Chemie
3 SWS
2 SWS
5 SWS
2 SWS
4 SWS
Schein:
- 2 Praktikumsscheine

Vordiplomprüfung:
- anteilig Allgemeine und Physikalische Chemie

Hauptstudium:
- Organische Chemie 3 SWS 
- Praktikum Organische Chemie 3 SWS 
- 1 Studienarbeit 2 SWS 
- vertiefende Vorlesungen im Schwerpunktfach 8 SWS
3 SWS 
3 SWS 
2 SWS 
8 SWS
Vorschläge für vertiefende Veranstaltungen:
- Chemische Umwelttechnik
- Festkörperchemie
- Makromolekulare Chemie
- Elektrochemie
- Feststoffchemie
- Reaktionstheorie
- Technische Chemie

Schein:
- Praktikumsscheine Organik und Studienar-beit

Diplomprüfung:
- 2 Vertiefungsgebiete nach Wahl
 

Wahlpflichtfach Biochemie/Biotechnologie

Grundstudium:
- Organische Chemie I 
- Naturstoffchemie 
- Biochemie (Grundstoffwechsel)
6 SWS 
5 SWS 
5 SWS
Schein:
- Organische Chemie

Vordiplomprüfung:
- Allgemeine Biochemie

Hauptstudium:
obligatorisch: 
- Funktionelle Zellbiochemie 
dazu entweder: 
- Enzymologie 
- Enzymkinetaik 
oder: 
- Technische Biochemie 
- Angewandte Enzymologie 
- Biosensoren
4 SWS 

2 SWS 
3 SWS 

2 SWS 
2 SWS 
1 SWS

Aus folgendem Angebot müssen dazu noch 6 SWS ausgewählt werden:
- Strukturaufklärung: (Spektroskopische Me-thoden)
- Ökologische Biochemie
- Analytische Umweltbiochemie
- Bioanalytik
- Umweltbiotechnologie
- Pflanzenbiochemie

Schein:
- Funktionelle Zellbiochemie

Diplomprüfung:
- je nach Wahl der Lehrveranstaltungen: Spezielle Biochemie oder Angewandte Biochemie (eventuell auch Umweltbiochemie)

Wahlpflichtfach Technische Physik

Grundstudium:
- Experimentalphysik I 
- Experimentalphysik II 
- Theoretische Physik I 
- Physikalisches Praktikum I
5 SWS 
5 SWS 
6 SWS 
4 SWS
Schein:
- 1 aus Experimentalphysik I/II, Theoretische Physik I, sowie Praktikumsschein

Vordiplomprüfung:
- anteilig Experimentalphysik I, II und Theore-tische Physik I

Hauptstudium obligatorisch:
- 1 weitere Vorlesung Theoretische Physik 
- 1 Studienarbeit im Schwerpunktfach 
- vertiefende Vorlesungen im Schwerpunktfach
5 SWS 
2 SWS 
8 SWS
Vorschläge für Schwerpunktfächer:
- Festkörperphysik
- Halbleiterphysik
- Oberflächenphysik
- Optoelektronik und Photonik
- Theoretische Physik

Schein:
- 1 Theoretische Physik sowie Praktikums-schein

Diplomprüfung:
- im Schwerpunktfach

Wahlpflichtfach Pharmazeutische Technologie

Grundstudium:
- Arzneiformenlehre I (Pharmazeutische Technologie) 
- Biochemie 
- Organische Chemie 
- Pharmazeutische Analysenmethoden
3 SWS 
3 SWS 
6 SWS 
4 SWS
Schein:
- 1 Schein

Vordiplomprüfung:
- Arzneiformenlehre

Hauptstudium obligatorisch:
- Biopharmazie/Pharmakokinetik 
- Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
3 SWS 
6 SWS
Wahlpflichtvorlesungen im Umfang von 7 SWS aus einem der Gebiete:
- Pharmazeutische Biologie
- Pharmazeutische Chemie
- Pharmakologie

Schein:
- Pharmazeutische Technologie

Diplomprüfung:
- je nach Wahl der Lehrveranstaltung

Wahlpflichtfach Werkstoffwissenschaften

Grundstudium:
- Technische Mechanik 
- Werkstofftechnik
8 SWS 
8 SWS
Schein:
- je 1 Übungsschein

Vordiplomprüfung:
- Technische Mechanik

Hauptstudium:

16 SWS aus den Vertiefungsrichtungen

I. Kontinuumsmechanik
- Konstruieren mit Kunststoffen

II. Bildverarbeitung
- Mathematische Methoden der Qualitätssicherung
- Modellierung verarbeitungstechnischer Prozesse

Schein:
- 2 Übungsscheine aus der Vertiefungsrichtung

Diplomprüfung:
- in der Vertiefungsrichtung

Wahlpflichtfach Geographie

Grundstudium:
- Kartographie/Geofernerkundung 
- Physische Geographie/Geoökologie 
- Wirtschafts- und Sozialgeographie 
- Unter- oder Mittelseminar mit Scheinerwerb 
- Exkursionstage
2 SWS 
2 SWS 
2 SWS 
2 SWS 
8 Tage
Vordiplomprüfung:
- Mündliche Prüfung (30 Minuten)

Hauptstudium:
- Physische Geographie / Geoökologie 
- Anthropogeographie 
- Raum- und Umweltplanung 
- Oberseminar mit Scheinerwerb 
- Oberseminar ohne Scheinerwerb
2 SWS 
2 SWS 
2 SWS 
2 SWS
2 SWS
Die Mittel- und Oberseminare sind aus folgenden Bereichen wählbar:

Diplomprüfung:
- Mündliche Prüfung (30 Minuten)


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