MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 2 vom 15. April 1997, S. 2
Der Akademische Senat entschied in seiner Sitzung am 12.02.1997 eine Änderung der „Richtlinie zur Bewilligung und Anrechnung von Mitteln zur Durchführung von Exkursionen“. Danach wird der letzte Satz von § 3 Abs. 1 durch folgende Formulierung ersetzt:
Das notwendige Betreuungsverhältnis legen die Fachbereiche/Fakultäten unter Beachtung der fachlich begründeten Notwendigkeit fest.
Halle (Saale), 12.02.1997