MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 1 vom 14. Januar 1997, S. 40
In Anlage 1 sind die Studieninhalte der Pflichtfächer aufgelistet. Die Anlage 2 enthält die Studieninhalte der Wahlpflichtfächer, und zwar aufgeteilt nach Wahlpflichtfächern der Gruppe 1 und Wahlpflichtfächern der Gruppe 2 (gemäß § 14 Abs. 4 POW). Jedes Fach umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von etwa 15 SWS, mindestens aber 13 SWS (§ 14 Abs. 4 POW).
A Wahlpflichtfächer der Gruppe 1 (§ 17 Abs. 1 POW)
1. Computerintegrierte Systeme (Spezielle Wirtschaftsinformatik)
Das Wahlpflichtfach Computerintegrierte Systeme umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 SWS sowie ein einschlägiges Seminar von 2 SWS. Es sind insbesondere folgende Vorlesungen zu besuchen:
2. Systementwicklung für Informationssysteme (Spezielle Wirtschaftsinformatik)
Das Wahlpflichtfach Systementwicklung für Informationssysteme umfaßt Lehrveranstaltungen von 14 SWS sowie ein einschlägiges Seminar von 2 SWS. Es sind insbesondere folgende Veranstaltungen zu besuchen:
B Wahlpflichtfächer der Gruppe 2 (§ 17 Abs. 1 POW)
1. Volkswirtschaftlehre
Das Wahlpflichtfach Volkswirtschaftslehre umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWS sowie ein einschlägiges Seminar von 2 SWS:
2. Betriebswirtschaftslehre
Zu wählen sind Lehrveranstaltungen aus dem Bereich "Betriebswirtschaftslehre" im Umfang von etwa 12 SWS sowie ein einschlägiges Seminar von 2 SWS:
3. Allokation und Wachstum (Spezielle Volkswirtschaftslehre)
Zu wählen sind Lehrveranstaltungen aus dem Bereich "Allokation und Wachstum" im Umfang von etwa 12 SWS sowie ein einschlägiges Seminar von 2 SWS.
Zum Bereich von "Allokation und Wachstum" gehören insbesondere die Veranstaltungen:
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung (Klausur) sind die Inhalte der gewählten Lehrveranstaltungen. In der mündlichen Diplomprüfung ist darüber hinaus auch der Gegenstand des besuchten Seminars prüfungsrelevant.
4. Geld und Währung (Spezielle Volkswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach umfaßt 14 SWS. Neben einem Seminar zu "Geld und Währung" sind folgende Veranstaltungen zu besuchen:
5. Internationale Wirtschaftsbeziehungen (Spezielle Volkswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 SWS. Diese bestehen aus den Vorlesungen:
Obligatorisch ist der Besuch eines einschlägigen Seminars, in dem ein Seminarschein erworben werden muß. Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die vier Vorlesungen. Aus jeder Vorlesung wird eine Frage gestellt. Von den sich ergebenden vier Fragen müssen drei beantwortet werden.
Gegenstand der mündlichen Diplomprüfung sind der gesamte Stoff des Wahlpflichtfachs sowie die einschlägigen Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern "Volkswirtschaftstheorie" und "Volkswirtschaftspolitik" im Hauptstudium.
6. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" umfaßt Vorlesungen zu folgenden Gebieten:
Obligatorisch ist ein Seminar über "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre", in dem ein Seminarschein zu erwerben ist.
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der obligatorischen Vorlesungen sowie derjenigen Übungen, die im Semester vor dem schriftlichen Diplomprüfungstermin angeboten werden. Gegenstand der mündlichen Diplomprüfungen sind die Inhalte der gewählten Veranstaltungen, einschließlich des Seminars.
7. Betriebliches Umweltmanagement (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach "Betriebliches Umweltmanagement" umfaßt folgende Vorlesungen:
Obligatorisch ist der Besuch eines Seminars aus dem Bereich des Wahlpflichtfaches, in dem ein Seminarschein zu erwerben ist.
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der obligatorischen Vorlesungen (ggf. einschließlich der dort gegebenen Literaturhinweise) sowie Übungen.
Gegenstand der mündlichen Diplomprüfungen sind die Inhalte aller gewählten Veranstaltungen, einschließlich des besuchten Seminars.
8. Externes Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach "Externes Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung" umfaßt folgende Vorlesungen:
Die schriftliche Diplomprüfung bezieht sich auf die Inhalte der Vorlesungen und Übungen. Der Inhalt des Seminars ist nicht Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die Inhalte der Vorlesungen und Übungen sowie auf den Inhalt des besuchten Seminars.
Außerdem wird für die mündliche und schriftliche Prüfung vorausgesetzt, daß der Prüfungskandidat mit den Inhalten der zum Pflichtfach "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" gehörenden Vorlesung "Externes Rechnungswesen" vertraut ist.
9. Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Dieses Wahlpflichtfach besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:
Obligatorisch ist ein Seminar über "Finanzwirt-schaft und Bankbetriebslehre", in dem ein Semi-narschein zu erwerben ist.
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der obligatorischen Vorlesungen sowie derjenigen Übungen, die im Semester vor dem schriftlichen Diplomprüfungstermin angeboten werden. Gegenstand der mündlichen Diplomprüfungen sind die Inhalte aller gewählten Veranstaltungen, einschließlich des Seminars.
10. Internes Rechnungswesen und Controlling (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach "Internes Rechnungswesen und Controlling" umfaßt Vorlesungen zu folgenden Gebieten:
Obligatorisch ist ein Seminar über "Internes Rechnungswesen und Controlling", in dem ein Seminarschein zu erwerben ist. Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der obligatorischen Vorlesungen sowie derjenigen Übungen, die im Semester vor dem schriftlichen Diplomprüfungstermin angeboten werden. Gegenstand der mündlichen Diplomprüfungen sind die Inhalte aller gewählten Veranstaltungen, einschließlich des Seminars.
11. Marketing und Handel (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach "Marketing und Handel" umfaßt folgende Vorlesungen:
Bindend ist der Besuch der Übungen "Marktforschung" und "Übung zu Marketing und Handel", fakultativ der Besuch der Übungen "Investitionsgütermarketing" und "Fallstudien zu Marketing und Handel".
Obligatorisch ist der Besuch eines Seminars aus dem Bereich des Wahlpflichtfaches, in dem ein Seminarschein zu erwerben ist.
Außerdem wird für die mündliche und schriftliche Prüfung vorausgesetzt, daß der Prüfungskandidat bzw. die Prüfungskandidatin mit den Inhalten der zum Pflichtfach "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" gehörenden Vorlesung "Absatztheorie" intensiv vertraut ist.
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der obligatorischen Vorlesungen und Übungen.
Gegenstand der mündlichen Diplomprüfungen sind die Inhalte aller gewählten Veranstaltungen einschließlich des Seminars.
12. Organisation und Personalwirtschaft (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach "Organisation und Personalwirtschaft" umfaßt folgende Vorlesungen:
13. Produktion und Logistik (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Der Inhalt des Wahlpflichtfachs umfaßt folgende Vorlesungen:
Obligatorisch ist der Besuch eines einschlägigen Seminars von zwei Semesterwochenstunden, in denen ein Seminarschein zu erwerben ist. Die Inhalte der obengenannten Vorlesungen sind Gegenstand der schriftlichen und mündlichen Diplomprüfung.
14. Finanzwissenschaft
Das Wahlpflichtfach "Finanzwissenschaft" umfaßt 14 SWS. Es besteht aus den vier Vorlesungen:
Obligatorisch ist der Besuch eines finanzwissenschaftlichen Seminars im Umfang von 2 SWS, in dem ein Seminarschein erworben werden muß.
Gegenstand der schriftlichen sowie der mündlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der vier Vorlesungen.
15. Ökonometrie
Das Wahlpflichtfach "Ökonometrie" umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWS sowie ein zweistündiges ökonometrisches Seminar, in dem ein Seminarschein erworben werden muß.
Neben dem Besuch eines Seminars in der Ökonometrie sind die folgenden Vorlesungen obligatorisch:
Die schriftliche Diplomprüfung erstreckt sich auf den Stoff der obligatorischen Veranstaltungen sowie der besuchten Vertiefungsveranstaltungen und des Seminars. In der mündlichen Prüfung wird der gesamte von dem bzw. der Studierenden gewählte Stoff im Wahlpflichtfach "Ökonome-trie" vorausgesetzt.
16. Statistik
Das Wahlpflichtfach "Statistik" umfaßt die Vorlesungen:
An Stelle einer der obengenannten Lehrveranstaltungen kann alternativ die Veranstaltung "Regressionsanalyse I" des Wahlpflichtfaches Ökonometrie gewählt werden. Der Nachweis dafür ist zu erbringen.
Die schriftliche und mündliche Diplomprüfung erstreckt sich auf den Stoff der vier nachgewiesenen Veranstaltungen sowie des Seminars.
17. Wirtschaftsrecht (bisher keine Angaben)
18. Wirtschaftsoziologie
Das Wahlpflichtfach "Wirtschaftssoziologie" umfaßt in der Regel 14 Semesterwochenstunden und soll den Studierenden einen Überblick über bestimmte wirtschaftsoziologische Themengebiete und Fragestellungen geben, wie Industrie-, Arbeits-, Berufs-, Technik- und Umweltsoziologie, Sozialstruktur Deutschlands, Sozialstaat, Sozialpolitik, Theorie sozialer Ungleichheit und sozialer Lagen, Soziologie von Organisationen und Institutionen, Führungs- und Managementstrategien u.a.m. Die Studierenden können zwischen den einschlägigen Vorlesungen, Seminaren und Übungen frei wählen. Neben Veranstaltungen zur Wirtschaftssoziologie müssen die Studierenden wahlobligatorisch auch Veranstaltungen in allgemeiner Soziologie besuchen, die der Vermittlung von Grundlagen in der Soziologie und des soziologischen Denkens dienen sollen. Es muß mindestens ein Seminarschein erworben werden. Außerdem wird den Studierenden dringend angeraten, zwei weitere Leistungsnachweise zu erbringen, wobei ein Schein in allgemeiner Soziologie abgelegt werden sollte. Die Inhalte in den schriftlichen und mündlichen Diplomprüfungen umfassen die Inhalte der besuchten Lehrveranstaltungen.
19. Japanologie
Das Wahlpflichtfach "Politik und Wirtschaft Japans" umfaßt folgende Vorlesungen und Seminare im Umfang von 14 Semesterwochenstunden:
Vorlesungen:
20. Agrarpolitik und Agrarmärkte
Das Wahlpflichtfach umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von etwa 13 SWS aus folgenden Gebieten:
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der Vorlesungen. Gegenstand der mündlichen Diplomprüfungen sind die Inhalte aller gewählten Veranstaltungen, einschließlich des Seminars.