MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 1 vom 14. Januar 1997, S. 25
In Anlage 1, Abschnitt III sind die Studieninhalte der Pflichtfächer Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre aufgelistet. Die Anlage 2 enthält die Studieninhalte der speziellen Betriebswirtschaftslehren und der Wahlpflichtfächer. Zu berücksichtigen ist § 17 Abs. 3 POB.
Jedes Fach umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von etwa 14 SWS, mindestens aber 13 SWS (§ 17 Abs. 5 POB).
A Spezielle Betriebswirtschaftslehren (§ 17 Abs. 1 Ziff. 3 POB)
1. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ umfaßt Vorlesungen zu folgenden Gebieten:
Obligatorisch ist ein Seminar über „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“, in dem ein Seminarschein zu erwerben ist.
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der obligatorischen Vorlesungen sowie derjenigen Übungen, die im Semester vor dem schriftlichen Diplomprüfungstermin angeboten werden. Gegenstand der mündlichen Diplomprüfungen sind die Inhalte der gewählten Veranstaltungen einschließlich des Seminars.
2. Betriebliches Umweltmanagement (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach „Betriebliches Umwelmanagement“ umfaßt folgende Vorlesungen:
Obligatorisch ist der Besuch eines Seminars aus dem Bereich des Wahlpflichtfaches, in dem ein Seminarschein zu erwerben ist.
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der obligatorischen Vorlesungen (ggf. einschließlich der dort gegebenen Literaturhinweise) sowie Übungen.
Gegenstand der mündlichen Diplomprüfung sind die Inhalte aller gewählten Veranstaltungen einschließlich des besuchten Seminars.
3. Externes Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach „Externes Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung“ umfaßt folgende Vorlesungen:
Obligatorisch ist ferner der Besuch eines Seminars aus dem Bereich des Wahlpflichtfaches.
Die schriftliche Diplomprüfung bezieht sich auf die Inhalte der Vorlesungen und Übungen. Der Inhalt des Seminars ist nicht Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung.
Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die Inhalte der Vorlesungen und Übungen sowie auf den Inhalt des besuchten Seminars.
Außerdem wird für die mündliche und schriftliche Prüfung vorausgesetzt, daß der Prüfungskandidat bzw. die Prüfungskandidatin mit den Inhalten der zum Pflichtfach „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“ gehörenden Vorlesung „Externes Rechnungswesen“ vertraut ist.
4. Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Dieses Wahlpflichtfach besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:
Obligatorisch ist ein Seminar über „Finanz-wirtschaft und Bankbetriebslehre“, in dem ein Seminarschein zu erwerben ist.
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der obligatorischen Vorlesungen sowie derjenigen Übungen, die im Semester vor dem schriftlichen Diplomprüfungstermin angeboten werden. Gegenstand der mündlichen Diplomprüfungen sind die Inhalte aller gewählten Veranstaltungen einschließlich des Seminars.
5. Internes Rechnungswesen und Controlling (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach „Internes Rechnungswesen und Controlling“ umfaßt Vorlesungen zu folgenden Gebieten:
Obligatorisch ist ein Seminar über „Internes Rechnungswesen und Controlling“, in dem ein Seminarschein zu erwerben ist.
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der obligatorischen Vorlesungen sowie derjenigen Übungen, die im Semester vor dem schriftlichen Diplomprüfungstermin angeboten werden. Gegenstand der mündlichen Diplomprüfungen sind die Inhalte aller gewählten Veranstaltungen, einschließlich des Seminars.
6. Marketing und Handel (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach „Marketing und Handel“ umfaßt folgende Vorlesungen:
Obligatorisch ist der Besuch eines Seminars aus dem Bereich des Wahlpflichtfaches, in dem ein Seminarschein zu erwerben ist.
Außerdem wird für die mündliche und schriftliche Prüfung vorausgesetzt, daß der Prüfungskandidat bzw. die Prüfungskandidatin mit den Inhalten der zum Pflichtfach „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“ gehörenden Vorlesung „Absatztheorie“ intensiv vertraut ist.
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der obligatorischen Vorlesungen und Übungen.
Gegenstand der mündlichen Diplomprüfungen sind die Inhalte aller gewählten Veranstaltungen einschließlich des Seminars.
7. Organisation und Personalwirtschaft (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach „Organisation und Personalwirtschaft“ umfaßt folgende Vorlesungen:
Die schriftliche Diplomprüfung bezieht sich auf die Inhalte der Vorlesungen und Übungen. Der Inhalt des Seminars ist nicht Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung.
Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die Inhalte der Vorlesungen und Übungen sowie auf den Inhalt des besuchten Seminars.
Außerdem wird für die mündliche und schriftliche Prüfung vorausgesetzt, daß der Prüfungskandidat bzw. die Prüfungskandidatin mit den Inhalten der zum Pflichtfach „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“ gehörenden Vorlesung „Managementlehre“ vertraut ist.
8. Produktion und Logistik (Spezielle Betriebswirtschaftslehre)
Der Inhalt des Wahlpflichtfachs umfaßt folgende Vorlesungen:
Obligatorisch ist der Besuch eines einschlägigen Seminars von zwei Semesterwochenstunden, in denen ein Seminarschein zu erwerben ist. Die Inhalte der obengenannten Vorlesungen sind Gegenstand der schriftlichen und mündlichen Diplomprüfung.
B Wahlpflichtfächer (§ 17 Abs. 3 POB)
1. Operations Research
Das Wahlpflichtfach „Operations Research“ umfaßt die Vorlesungen:
Die schriftliche und mündliche Diplomprüfung erstreckt sich auf den Stoff der vier nachgewiesenen Veranstaltungen sowie des Seminars.
2. Allokation und Wachstum (Spezielle Volkswirtschaftslehre)
Zu wählen sind Lehrveranstaltungen aus dem Bereich „Allokation und Wachstum“ im Umfang von etwa 12 SWS sowie ein einschlägiges Seminar von 2 SWS. Zum Bereich von „Allokation und Wachstum“ gehören insbesondere die Veranstaltungen:
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung (Klausur) sind die Inhalte der gewählten Lehrveranstaltungen. In der mündlichen Diplomprüfung ist darüber hinaus auch der Gegenstand des besuchten Seminars prüfungsrelevant.
3. Geld und Währung (Spezielle Volkswirtschaftslehre)
Das Wahlpflichtfach umfaßt 14 SWS. Neben einem Seminar zu „Geld und Währung“ sind folgende Veranstaltungen zu besuchen:
Das Wahlpflichtfach „Internationale Wirtschaftsbeziehungen“ umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 SWS. Diese bestehen aus den Vorlesungen
Obligatorisch ist der Besuch eines einschlägigen Seminars, in dem ein Seminarschein erworben werden muß.
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die vier Vorlesungen. Aus jeder Vorlesung wird eine Frage gestellt. Von den sich ergebenden vier Fragen müssen drei beantwortet werden.
Gegenstand der mündlichen Diplomprüfung sind der gesamte Stoff des Wahlpflichtfachs sowie die einschlägigen Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern „Volkswirtschaftstheorie“ und „Volkswirtschaftspolitik“ im Hauptstudium.
5. Finanzwissenschaft
Das Wahlpflichtfach „Finanzwissenschaft“ umfaßt 14 SWS. Es besteht aus den vier Vorlesungen
Obligatorisch ist der Besuch eines finanzwissenschaftlichen Seminars im Umfang von 2 SWS, in dem ein Seminarschein erworben werden muß.
Gegenstand der schriftlichen sowie der mündlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der vier Vorlesungen.
6. Ökonometrie
Das Wahlpflichtfach „Ökonometrie“ umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWS sowie ein zweistündiges ökonometrisches Seminar, in dem ein Seminarschein erworben werden muß.
Neben dem Besuch eines Seminars in der Ökonometrie sind die folgenden Lehrveranstaltungen obligatorisch:
Die schriftliche Diplomprüfung erstreckt sich auf den Stoff der obligatorischen Veranstaltungen sowie der besuchten Vertiefungsveranstaltungen des Seminars. In der mündlichen Prüfung wird der gesamte von dem Studenten bzw. der Studentin gewählte Stoff im Wahlpflichtfach „Ökonome-trie“ vorausgesetzt.
7. Statistik
Das Wahlpflichtfach „Statistik“ umfaßt die Vorlesungen
An Stelle einer der obengenannten Lehrveranstaltungen kann alternativ die Veranstaltung „Regressionsanalyse I“ des Wahlpflichtfaches Ökonometrie gewählt werden. Der Nachweis dafür ist zu erbringen.
Die schriftliche und mündliche Diplomprüfung erstreckt sich auf den Stoff der vier nachgewiesenen Veranstaltungen sowie des Seminars.
8. Wirtschaftsinformatik
Das Wahlpflichtfach „Wirtschaftsinformatik“ umfaßt die Vorlesungen:
Die schriftliche und mündliche Diplomprüfung erstreckt sich auf den Stoff der vier nachgewiesenen Veranstaltungen sowie des Seminars.
9. Wirtschaftsrecht
Studierende, die das Wahlpflichtfach wählen, sollen aus dem Vorlesungsangebot der Juristischen Fakultät insgesamt 12 - 14 SWS wahrnehmen. Es handelt sich dabei um Vorlesungen zum Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapier-/ Bankrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht und Steuerrecht.
Jeweils im Sommersemester (erstmals im Sommersemester 1997) wird eine spezielle zweistündige Vorlesung und Übung „Wirtschaftsrecht“ für Examenskandidaten bzw. Examenskandidatinnen der Wirtschaftswissenschaften angeboten. Diese Veranstaltung ist in besonderem Maß klausurrelevant. In der Übung kann der erforderliche Leistungsnachweis für die Zulassung zur Examensklausur erworben werden. Eine Prüfung wird erstmals im Sommersemester 1997 durchgeführt.
Kernbestandteile des Faches werden voraussichtlich folgende Lehrveranstaltungen sein:
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2 SWS |
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2 SWS |
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4 SWS |
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2 SWS. |
Das Wahlpflichtfach „Wirtschaftssoziologie“ umfaßt in der Regel 14 Semesterwochenstunden und soll den Studierenden einen Überblick über bestimmte wirtschaftssoziologische Themengebiete und Fragestellungen geben, wie Industrie-, Arbeits-, Berufs-, Technik- und Umweltsoziologie, Sozialstruktur Deutschlands, Sozialstaat, Sozialpolitik, Theorie sozialer Ungleichheit und sozialer Lagen, Soziologie von Organisationen und Institutionen, Führungs- und Managementstrategien u.a.m. Die Studierenden können zwischen den einschlägigen Vorlesungen, Seminaren und Übungen frei wählen. Neben Veranstaltungen zur Wirtschaftssoziologie müssen die Studierenden wahlobligatorisch auch Veranstaltungen in allgemeiner Soziologie besuchen, die der Vermittlung von Grundlagen in der Soziologie und des soziologischen Denkens dienen sollen.
Es muß mindestens ein Seminarschein erworben werden. Außerdem wird den Studierenden dringend angeraten, zwei weitere Leistungsnachweise zu erbringen, wobei ein Schein in allgemeiner Soziologie abgelegt werden sollte. Die Inhalte in den schriftlichen und mündlichen Diplomprüfungen umfassen die Inhalte der besuchten Lehrveranstaltungen.
11. Japanologie
Das Wahlpflichtfach „Politik und Wirtschaft Japans“ umfaßt folgende Vorlesungen und Seminare im Umfang von 14 Semesterwochenstunden:
Vorlesungen:
12. Agrarpolitik und Agrarmärkte
Das Wahlpflichtfach umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von etwa 13 SWS aus folgenden Gebieten:
Gegenstand der schriftlichen Diplomprüfung sind die Inhalte der Vorlesungen. Gegenstand der mündlichen Diplomprüfungen sind die Inhalte aller gewählten Veranstaltungen, einschließlich des Seminars.
13. Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Das Fach umfaßt folgende Lehrveranstaltungen:
Wintersemester: | |
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2 SWS |
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2 SWS |
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2 SWS |
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2 SWS |
Sommersemester: | |
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2 SWS |
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2 SWS |
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2 SWS |
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2 SWS. |