MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 1 vom 14. Januar 1997, S. 47
Der Kanzler
Änderung der Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit und
Einführung der gleitenden Arbeitszeit an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
(Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
1995, Nr. 1, S. 30)
(1) § 3 der Dienstvereinbarung wird um folgenden Abs. 5a - Brückenkonto
- ergänzt:
(5a) Brückenkonto: Die ersten 10 Minuten der
Mehrarbeitszeit eines Arbeitstages werden auf ein Brückenkonto gutgeschrieben.
Bei Betriebsferien bspw. zwischen Weihnachten und Neujahr kann an Stelle
von Gleitzeitguthaben oder Urlaub das Guthaben des Brückenkontos verwendet
werden.
(2) In Anlage 1.2 - Bereiche mit manueller Zeiterfassung - erhält
der Abs. 2.1 von Nr. 2. - Zeitabrechnung auf der ZEK - die folgende geänderte
Fassung:
2.1 Ziel der Zeitabrechnung ist die Ermittlung
der Zeiten für das Brückenkonto, weiterer Pluszeiten (Gleitzeitguthaben)
und Minuszeiten
-
Arbeitstag
-
Monat
(3) In Anlage 1.2 erhält der Abs. 2.4.1 von Nr. 2 die folgende geänderte
Fassung:
2.4.1 Die tägliche Zeitabrechnung erfolgt
mittels Saldierung auf der Grundlage der Sollarbeitszeit von 8 Stunden
(480 Minuten) in Minuten. Im Ergebnis der Saldierung können nur
-
Minuten für das Brückenkonto (max. 10 je Tag) zustande kommen.
Diese werden in die Spalte „Brückenkonto“ eingetragen.
-
weitere Plusminuten zustande kommen.
Diese werden in die „+“-Spalte eingetragen.
-
Minus-Minuten zustande kommen.
Diese werden in die „-“-Spalte eingetragen.
-
Ist das Ergebnis 0, wird keine Eintragung vorgenommen.
Ein Muster der entsprechend geänderten Zeiterfassungskarte liegt bei.
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