Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 1 vom 14. Januar 1997, S. 47


Der Kanzler

Änderung der Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit und Einführung der gleitenden Arbeitszeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
(Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 1995, Nr. 1, S. 30)

(1) § 3 der Dienstvereinbarung wird um folgenden Abs. 5a - Brückenkonto - ergänzt:

(5a) Brückenkonto: Die ersten 10 Minuten der Mehrarbeitszeit eines Arbeitstages werden auf ein Brückenkonto gutgeschrieben. Bei Betriebsferien bspw. zwischen Weihnachten und Neujahr kann an Stelle von Gleitzeitguthaben oder Urlaub das Guthaben des Brückenkontos verwendet werden.

(2) In Anlage 1.2 - Bereiche mit manueller Zeiterfassung - erhält der Abs. 2.1 von Nr. 2. - Zeitabrechnung auf der ZEK - die folgende geänderte Fassung:

2.1 Ziel der Zeitabrechnung ist die Ermittlung der Zeiten für das Brückenkonto, weiterer Pluszeiten (Gleitzeitguthaben) und Minuszeiten

  1. Arbeitstag
  2. Monat
(3) In Anlage 1.2 erhält der Abs. 2.4.1 von Nr. 2 die folgende geänderte Fassung:

2.4.1 Die tägliche Zeitabrechnung erfolgt mittels Saldierung auf der Grundlage der Sollarbeitszeit von 8 Stunden (480 Minuten) in Minuten. Im Ergebnis der Saldierung können nur

Ein Muster der entsprechend geänderten Zeiterfassungskarte liegt bei. (Hier nicht veröffentlicht.)


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