Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
6. Jahrgang, Nr. 5 vom 24. September 1996, S. 10


Rektorat

Arbeitsordnung der Baukommission des Rektorats
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 

Inhalt:
§ 1 Aufgaben der Baukommission
§ 2 Mitglieder der Baukommission
§ 3 Beratung und Beschlußempfehlungen zum Bauunterhalt (Titel 519)
§ 4 Beratung und Beschlußempfehlungen zu Kleinen Neu-,Um- und Erweiterungbauten (KNUE, Titel 711)
§ 5 Beratung und Beschlußempfehlungenzu großen Baumaßnahmen (Titel 712)
§ 6 Beratung und Beschlußempfehlungen zu Umnutzungen
§ 7 Beratung und Empfehlungen zu Finanzierungsmodellen
§ 8 Inkrafttreten

Das Rektorat bildet gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 Hochschulgesetz LSA eine ständige Baukommission des Rektorats.

§ 1
Aufgaben der Baukommission

(1) Die Baukommission ist eine vom Rektorat eingesetze ständige Kommission, die das mittel- und langfristige Baugeschehen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beraten und begleiten soll.

(2) Die Baukommission erarbeitet Beschlußempfehlungen an das Rektorat.

§ 2
Mitglieder der Baukommission

(1) Ständige Mitglieder der Baukommission sind: der Kanzler als Vertreter des Rektorats, je ein Vertreter der Theologischen, Juristischen, Wirtschaftswissenschaftlichen, Medizinischen und der Landwirtschaftlichen Fakultät, zwei Vertreter der Philosophischen, drei Vertreter der Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät, von denen einer die Fachbereiche der Universität in Merseburg vertritt, ein Vertreter der Universitäts- und Landesbibliothek, der Dezernent Technik und Liegenschaften, der Geschäftsleitende Beamte sowie ein Vertreter des Gesamtpersonalrates.

(2) Sofern in den Fakultäten eigene Baukommissionen gebildet werden, wird eine enge Zusammenarbeit des Vertreters in der Baukommission des Rektorats mit der Fakultätskommission angestrebt.

(3) Zur Bearbeitung aktueller Probleme können Vertreter der von Baumaßnahmen betroffenen Bereiche hinzugezogen werden.

(4) Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen der Baukommission erhalten über die in Abs. 2 und 3 genannten Personen hinaus nachrichtlich die Strukturkommission des Senats, die Dekane der Fakultäten bzw. Fachbereiche, der Stab Umwelt- und Arbeitsschutz, der Verwaltungsdirektor der Medizinischen Fakultät, der Schwerbehindertenbeauftragte des Senats, die Schwerbehindertenvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte.

§ 3
Beratung und Beschlußempfehlungen zum Bauunterhalt (Titel 519)

(1) Die Baukommission berät zu Schwerpunktaufgaben im Bereich der Bauunterhaltung.

(2) Im Zeitraum April bis Juni jeden Jahres werden Beschlußempfehlungen zu größeren Bauunterhaltsmaßnahmen bzw. dringlichen Maßnahmen jeweils für das Folgejahr abgestimmt.

(3) Auf der Grundlage dieser Empfehlungen erfolgen Begehungen mit den Staatshochbauämtern und dem Dezernat Technik und Liegenschaften.

(4) Unter Berücksichtigung der Empfehlungen und der Erkenntnisse aus den Begehungen erfolgt die Beschlußfassung im Rektorat und die Anmeldung beim Kultusministerium bis zum 30. September jeden Jahres.

§ 4
Beratung und Beschlußempfehlungen zu Kleinen Neu-,
Um- und Erweiterungbauten (KNUE, Titel 711)

(1) Im Zeitraum April bis Juni jeden Jahres werden die KNUE der beiden folgenden Jahre beraten und benannt. Dabei werden die Anmeldungen für das folgende Jahr aktualisiert und die Maßnahmen für das übernächste Jahr abgestimmt.

(2) Die vorgesehenen Baumaßnahmen sind dem Kultusminsterium bis zum 30. September jeden Jahres zur Durchführung für das kommende Jahr vorzuschlagen.

§ 5
Beratung und Beschlußempfehlungen
zu großen Baumaßnahmen (Titel 712)

(1) Für die erforderlichen Anmeldungen im jeweiligen Rahmenplan sind die nächsten, neu zu beginnenden Bauvorhaben im Zeitraum September/Oktober abzustimmen.

(2) Die Strukturkommission des Senats ist rechtzeitig über die Beschlußempfehlungen zu informieren.

(3) Fragen der Bauplanung, die in die Struktur der Universität eingreifen bzw. sich von Strukturfragen her ergeben, sind über die Strukturkommission dem Akademischen Senats zur Beschlußfassung zuzuleiten.

(4) Die Baukommission berät Stellungnahmen zu alternativen Formen der Durchführung von Baumaßnahmen.

§ 6
Beratung und Beschlußempfehlungen zu Umnutzungen

Die Baukommission berät Fragen der Umnutzung von Gebäuden und Gebäudeteilen, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen auftreten, und erarbeitet hierzu Beschlußempfehlungen.

§ 7
Beratung und Empfehlungen zu Finanzierungsmodellen

(1) Die Baukommission erarbeitet Vorschläge an das Rektorat zu geeigneten Objekten für alternative Finanzierungsmodellen.

(2) Die Vorschläge werden mit der Entwicklungskonzeption der Universität abgestimmt; die Strukturkommission des Senats ist hierbei zu beteiligen.

§ 8
Inkrafttreten

(1) Diese Arbeitsordnung tritt nach Beschlußfassung im Rektorat und Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

Vom Rektorat am 03.06.1996 beschlossen.


» Impressum