Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG 

Amtsblatt

6. Jahrgang, Nr. 5 vom 24. September 1996, S. 8


Rektorat


Geschäftsverteilungsplan des Rektorats
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Das Rektoratskollegium hat gemäß § 79 Abs. 2 HG LSA für die Amtszeit vom 01.09.1996 bis zum 31.08.1998 folgende Aufgabenverteilung für die Prorektoren und den Kanzler festgelegt:

Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen

(1) Mitwirkung im Rektoratskollegium,

(2) Struktur- und Entwicklungsangelegenheiten der Universität, d.h. Vorbereitung von mittel- und langfristigen Planungen und Entscheidungen über:

(3) Vorbereitung des Hochschulentwicklungsplanes gemäß § 116 Abs. 4 HG LSA,

(4) Erarbeitung des Haushaltsplanvorentwurfs für den Hochschulbereich,

(5) Vorbereitung von Entscheidungen über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Fakultäten, Fachbereiche und zentralen Einrichtungen des Hochschulbereiches,

(6) Bearbeitung laufender Finanzangelegenheiten für den Hochschulbereich,

(7) Vorbereitung von Senatsentscheidungen zu Berufungen, apl. Professuren, Honorarprofessuren, Vertretungsprofessuren und Gastprofessuren,

(8) Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung.

Folgende Kommissionen unterstehen dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Strukturentwicklung und Finanzen:

Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Strukturentwicklung und Finanzen arbeiten weiterhin die

Prorektor für Forschung und Personalangelegenheiten

(1) Mitwirkung im Rektoratskollegium,

(2) Vorbereitung von Entscheidungen zur Festlegung von Prioritäten hinsichtlich des Forschungsprofils und zur Bildung von Forschungsschwerpunkten,

(3) Förderung der Forschungskooperation innerhalb der Universität sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Universitäten (national und international),

(4) Vorbereitung des Forschungsberichtes der Universität,

(5) Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Forschungsfördermitteln und Zuschüssen zur Pflege internationaler Beziehungen,

(6) Mitwirkung bei der Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs u.ä.,

(7) Förderung von Wissens- und Technologietransfer,

(8) Begleitung der Evaluierung der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentren und Vorbereitung diesbezüglicher Senatsbeschlüsse,

(9) Erarbeitung bzw. Fortschreibung des Stellenplans und Aufteilung der Personalstellen innerhalb des Hochschulbereichs der Universität,

(10) Vorbereitung von Entscheidungen über Freigabe und Neuzuordnung von Mitarbeiterstellen im Hochschulbereich,

(11) Verwendung von Personal in sogenannten Überhangstellen: Prüfung der fachlichen Zuordnung und Optimierung des Personaleinsatzes im Interesse der Universität,

(12) Zuständigkeit für Fragen der beruflichen Weiterbildung des Personals,

(13) Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung der Universität.

Folgende Kommissionen unterstehen dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Forschung und Personalangelegenheiten:

Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Forschung und Personalangelegenheiten arbeiten weiterhin die

Prorektor für Studium, Lehre und wissenschaftlichen Nachwuchs

(1) Mitwirkung im Rektoratskollegium,

(2) Vorbereitung interdisziplinärer Studiengänge,

(3) Fragen der Studien- und Prüfungsreform, Studienberatung, Studentenwerbung u.ä.,

(4) Vorbereitung von Entscheidungen zu Studien- und Prüfungsordnungen,

(5) Vorbereitung des Lehrberichtes nach § 8 HG LSA,

(6) Universitätspartnerschaften, Kooperation Halle - Jena - Leipzig,

(7) Ausländische Studierende, Studentenaustausch, Socrates u.ä.,

(8) Vergabe von Graduiertenstipendien,

(9) Graduiertenkollegs, Promotionsstudium, post-graduale Studiengänge,

(10) Allgemeine Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,

(11) Wissenschaftliche Weiterbildung,

(12) Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung der Universität.

Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Studium, Lehre und wissenschaftlichen Nachwuchs:

Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Studium, Lehre und wissenschaftlichen Nachwuchs arbeiten weiterhin die Kommissionen

Kanzler

(1) Führung der Geschäfte der Verwaltung,

(2) Beauftragter des Haushalts und ständiger Vertreter des Rektors in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten,

(3) verantwortlich für die Wirtschafts- und Personalverwaltung,

(4) Vorgesetzter des Verwaltungspersonals der Hochschule,

(5) vertritt die Dienststelle Martin-Luther-Universität im Sinne des § 7 PersVG LSA gegenüber den Personalvertretungen (in dieser Funktion wird er gegenüber der Personalvertretung der Medizinischen Fakultät durch den Verwaltungsdirektor der Medizinischen Fakultät vertreten). Hiervon bleibt die Zusage des Rektors und der Prorektoren unberührt, den Personalräten zur grundsätzlichen Information zur Verfügung zu stehen.

Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Kanzlers:


Halle (Saale), 10.09.1996

Prof. Dr. R. Kreckel
Rektor

Vom Rektorat am 10.09.1996 beschlossen.


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