MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
6. Jahrgang, Nr. 4 vom 20. August 1996, S. 7
(2) Der Studiengang gliedert sich in die Teilstudiengänge:
(2) Die Ausbildung ist darauf gerichtet, den Studierenden die Aneignung grundlegenden Fachwissens sowie spezieller, an den Erfordernissen der Berufswirklichkeit orientierter Kenntnisse zu ermöglichen. Die Studenten werden dazu befähigt, fachliche Inhalte aus berufspädagogischer Sicht zu beurteilen und didaktisch-methodisch für Lehre und Gesundheitsfördernde Gesprächsführung aufzubereiten.
(3) Die Absolventen zeichnet eine pädagogische Handlungskompetenz aus, die methodische Fähigkeiten sowie die Befähigung zu selbständiger schöpferischer Arbeit und zur Fort- und Weiterbildung einschließt.
Berufliche Einsatzmöglichkeiten der Absolventen:
Folgende Studienabschlüsse sind erreichbar:
(2) Die im Diplomstudium zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten werden von den Studenten vor allem im Selbststudium angeeignet.
Zur Anleitung dieses Studiums bzw. Erweiterung, Vertiefung und Kontrolle des Wissens werden im 1. bis 9. Semester insgesamt 26 Wochen als Präsenzphasen angeboten.
(3) Richtwerte für den Ausbildungsumfang innerhalb der Präsenzphasen:
Das Studium umfaßt im berufsbegleitenden Teilzeitstudium | 58 SWS 1 |
- | das Studium der beruflichen Fachrichtung als Pflichtfach einschließlich der Fachdidaktik | mindestens 35 SWS |
- | das Studium einer weiteren Spezialisierung der beruflichen Fachrichtung als Wahlpflichtfach einschließlich der Fachdidaktik | mindestens 15 SWS |
- | das Studium der Berufspädagogik einchließlich der Psychologie | mindestens 8 SWS |
Das Grundstudium bietet das für das vertiefte Studium notwendige Wissen. Es beinhaltet eine intensive Ausbildung in den naturwissenschaftlich-medizinischen und geisteswissenschaftlichen, medizinsoziologischen, -psychologischen, -pädagogischen sowie in den erziehungswissenschaftlichen Grundlagen.
Die Studenten erlangen eine ganzheitliche Sicht auf den Menschen und auf die mit der Förderung, Wiederherstellung und Erhaltung seiner Gesundheit verbundenen Probleme. Sie erhalten einen Überblick über die Bereiche der entsprechenden beruflichen Fachrichtung und deren Bedeutung für die Aufgaben innerhalb der Gruppe der Medizinalfachberufe. Die Erziehungswissenschaften (einschließlich Psychologie und andere Sozialwissenschaften) vermitteln die für die Ausübung der Lehrtätigkeit erforderliche pädagogische und didaktische Kompetenz. Durch fachwissenschaftliche Praktika erwerben die Studenten die für den Unterricht in der beruflichen Fachrichtung bzw. für die Gesundheitsfördernde Gesprächsführung notwendigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten.
Das Grundstudium (1.-4. Semester) schließt mit der Diplomvorprüfung ab.
Leistungsanforderungen in diesem Ausbildungsabschnitt sind in der "Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Medizinpädagogik" geregelt.
(2) Hauptstudium
Das Hauptstudium soll auf der Basis der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse in der beruflichen Fachrichtung und in der weiteren Spezialisierung vertiefte Kenntnisse vermitteln und zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten sowie zur selbständigen Erarbeitung von berufspädagogisch-methodischen Konzepten befähigen.
Integrativer Bestandteil ist sowohl in den Fächern der beruflichen Fachrichtung als auch in der weiteren Spezialisierung der beruflichen Fachrichtung das Lehrangebot Fachdidaktik.
Das Hauptstudium (5.-10. Semester) besteht in der Regel aus obligatorischen und wahlobligatorischen Fächern.
Leistungsanforderungen in diesem Ausbildungsabschnitt sind in der "Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Medizinpädagogik" geregelt.
(3) Teilstudiengänge im Diplomstudiengang Medizinpädagogik
(3.1) Teilstudiengänge "Pflichtfachstudium der beruflichen Fachrichtungen"
(3.1.1) Berufliche Fachrichtung Pflege des gesunden und kranken Menschen; Geburtshilfe
Angebot an Lehrveranstaltungen:
Lehrveranstaltung | 1.-4. Semester
SWS |
5.-9. Semester
SWS |
Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen | 125 | 110 |
Medizinsoziologische, psychologische, pädagogische Grundlagen | 30 | 30 |
Pflegewissenschaft / Geburtshilfe | 40 | 45 |
Ethik in der Pflege | 25 | - |
Gesundheitsförderung | - | 20 |
Betriebswirtschaft | - | 15 |
Kurs: Gesprächsführung | 40 | - |
Fachdidaktik | - | 45 |
Praktika2 (fachwissenschaftlich, fachdidaktisch) | ||
Gesamtstunden | 260 | 265 |
(3.1.2) Berufliche Fachrichtung Medizinisch-technische Assistenz; Physiotherapie
Angebot an Lehrveranstaltungen:
Lehrveranstaltung | 1.-4. Semester
SWS |
5.-9. Semester
SWS |
Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen | 125 | 110 |
Medizinsoziologische, psychologische, pädagogische Grundlagen | 30 | 30 |
Fachgebiete wahlobligatorisch: | ||
- Laborassistenz | 40 | 45 |
- Radiologieassistenz | 40 | 45 |
- Physiotherapie | 40 | 45 |
Ethik in der Medizin | 25 | - |
Gesundheitsförderung | - | 20 |
Betriebswirtschaft | - | 15 |
Kurs: Gesprächsführung | 40 | - |
Fachdidaktik | - | 45 |
Praktika2 (fachwissenschaftlich, fachdidaktisch) | ||
Gesamtstunden | 260 | 265 |
(3.2) Teilstudiengänge "Wahlpflichtfachstudium" (Zweitfach)
Das Wahlpflichtfachstudium bezieht sich auf eine weitere Spezialisierung der beruflichen Fachrichtung (affines Zweitfach) oder auf die Gesundheitsfördernde Gespächsführung.
(3.2.1) Wahlpflichtfach aus dem Bereich Biowissenschaften, Anatomie
oder
Physiologie
oder
Allgemeine Krankheitslehre oder
Hygiene
oder Arzneimittellehre.
Lehrveranstaltung | Umfang |
Pflichtteil: | |
Kommunalhygiene | 10 Std. |
Arbeitsmedizin | 10 Std. |
Ökologie | 10 Std. |
Spezielle Krankheitslehre | 50 Std. |
Klinische Pharmakologie | 10 Std. |
Ernährungsbereich / Diätetik | 20 Std. |
Praktischer Kurs: | |
- Anatomie | 30 Std. |
- Physiologie | 30 Std. |
Wahlpflichtteil: | |
- Wahlfach | 20 Std. |
Fachdidaktik | 35 Std. |
Praktika3 | |
Pflichtteil: | |
gesamt | 225 Std. |
(3.2.2) Wahlpflichtfach aus dem Bereich Sozialwissenschaften/Geisteswissenschaften:
Berufskunde oder Psychologie oder Pädagogik oder
Soziologie
Lehrveranstaltung | Umfang |
Pflichtteil: | |
Allgemeine Pädagogik | 30 Std. |
Gesundheitsrecht | 15 Std. |
Geschichte der Medizin und Krankenpflege | 15 Std. |
Medizinische Soziologie | 15 Std. |
Medizinische Psychologie | 15 Std. |
Sozialkunde | 40 Std. |
Sozialpädagogik | 20 Std. |
Allgemeine Psychologie | 20 Std. |
Wahlpflichtteil: | |
- Wahlfach | 20 Std. |
Fachdidaktik | 35 Std. |
Praktika3 | |
gesamt | 225 Std. |
(3.2.3) Gesundheitsfördernde Gesprächsführung
Lehrveranstaltung | Umfang |
Pflichtteil: | |
Gesundheitsrecht | 15 Std. |
Problemfelder der Gesundheitsfördernden Gesprächsführung | 45 Std. |
Ernährungslehre/Diätetik | 20 Std. |
Spezielle Krankheitslehre | 50 Std. |
Prävention/Rehabilitation | 30 Std. |
Medizinische Psychologie | 15 Std. |
Medizinische Soziologie | 15 Std. |
Methoden der Gesundheitsfördernden Gesprächsführung | 35 Std. |
Praktika3 | |
gesamt | 225 Std. |
(3.3) Teilstudiengang Berufspädagogik
Der Teilstudiengang umfaßt die Bestandteile:
Lehrveranstaltung | 1.-4. Semester
SWS |
5.-9. Semester
SWS |
Berufspädagogik | 30 | 30 |
- Grundlagen | ||
- Theorie der Berufserziehung und Sozialstation | ||
Geschichte der Berufspädagogik | ||
- Didaktik beruflichen Lernens | ||
Psychologie | 45 | - |
- Allgemeine und Persönlichkeitspsychologie | ||
- Psych. Entwicklung im Jugendalter | ||
Sozial- und pädagogische Psychologie | ||
Einführung in die Forschungsmethoden der Sozialwissenschaften | - | 15 |
Gesamtstunden | 75 | 45 |
(4) Praktika
Bestandteil des Studiums sind tätigkeitsbezogene praktische Studien, Unterrichts- und Beratungspraktika (Ziele, Inhalte und Organisation werden in einer Praktikumsordnung geregelt.)
(2) Für Studienanfänger wird eine Einführungsveranstaltung angeboten.
Vom Kultusministerium am 10.01.1996 zur Kenntnis genommen.