Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
6. Jahrgang, Nr. 4 vom 20. August 1996, S. 7
 



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Medizinische Fakulät

Studienordnung der Medizinischen Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
für das Studium des Diplomstudienganges Medizinpädagogik
(berufsbegleitendes Teilzeitstudium) 

Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zugang zum Studium
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Berufsfelder und Berufsabschlüsse
§ 5
§ 6 Inhalt und Ablauf des Studiums
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten der Studienordnung
§ 9 Übergangsregelungen

 

 
 


§ 1
Geltungsbereich

(1) Die vorliegende Studienordnung gilt für das berufsbegleitende Teilzeitstudium und regelt Ziele, Inhalte und Verlauf für den Diplomstudiengang Medizinpädagogik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

(2) Der Studiengang gliedert sich in die Teilstudiengänge:

§ 2
Zugang zum Studium

Zugangsvoraussetzungen:
  1. Allgemeine Hochschulreife oder bestandene Prüfung zur Feststellung der Studienbefähigung für den universitären Diplomstudiengang Medizinpädagogik
  2. Einschlägige Berufsausbildung: Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Hebamme, Physiotherapie, Medizinisch-technische Assistenz,
  3. Nachweis über eine pädagogische Tätigkeit während des Studiums.

§ 3
Ziel des Studiums

(1) Das Studium bereitet in theoretischer und praktischer Hinsicht auf die Tätigkeit als Lehrer an medizinischen Bildungseinrichtungen und auf die Ausübung von Gesundheitsberatung an medizinischen und sozialen Einrichtungen vor.

(2) Die Ausbildung ist darauf gerichtet, den Studierenden die Aneignung grundlegenden Fachwissens sowie spezieller, an den Erfordernissen der Berufswirklichkeit orientierter Kenntnisse zu ermöglichen. Die Studenten werden dazu befähigt, fachliche Inhalte aus berufspädagogischer Sicht zu beurteilen und didaktisch-methodisch für Lehre und Gesundheitsfördernde Gesprächsführung aufzubereiten.

(3) Die Absolventen zeichnet eine pädagogische Handlungskompetenz aus, die methodische Fähigkeiten sowie die Befähigung zu selbständiger schöpferischer Arbeit und zur Fort- und Weiterbildung einschließt.

§ 4
Berufsfelder und Berufsabschlüsse

(1) Berufsfelder

Berufliche Einsatzmöglichkeiten der Absolventen:

(2) Abschlüsse

Folgende Studienabschlüsse sind erreichbar:

(3) Als berufsqualifizierender Abschluß wird der akademische Grad Diplommedizinpädagoge/in (Dipl.-Med.-Päd.) im Ergebnis der Diplomprüfung erworben.

§ 5

(1) Das Studium umfaßt eine Studiendauer von 10 Semestern. Es gliedert sich in ein Grundstudium, das 4 Semester umfaßt, ein Haupstudium mit 5 Semestern und 1 Semester für die Diplomprüfungen und die Anfertigung der Diplomarbeit.

(2) Die im Diplomstudium zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten werden von den Studenten vor allem im Selbststudium angeeignet.

Zur Anleitung dieses Studiums bzw. Erweiterung, Vertiefung und Kontrolle des Wissens werden im 1. bis 9. Semester insgesamt 26 Wochen als Präsenzphasen angeboten.

(3) Richtwerte für den Ausbildungsumfang innerhalb der Präsenzphasen:
 
Das Studium umfaßt im berufsbegleitenden Teilzeitstudium 58 SWS 1

 
 
- das Studium der beruflichen Fachrichtung als Pflichtfach einschließlich der Fachdidaktik mindestens 35 SWS
- das Studium einer weiteren Spezialisierung der beruflichen Fachrichtung als Wahlpflichtfach einschließlich der Fachdidaktik mindestens 15 SWS
- das Studium der Berufspädagogik einchließlich der Psychologie mindestens 8 SWS

§ 6
Inhalt und Ablauf des Studiums

(1) Grundstudium

Das Grundstudium bietet das für das vertiefte Studium notwendige Wissen. Es beinhaltet eine intensive Ausbildung in den naturwissenschaftlich-medizinischen und geisteswissenschaftlichen, medizinsoziologischen, -psychologischen, -pädagogischen sowie in den erziehungswissenschaftlichen Grundlagen.

Die Studenten erlangen eine ganzheitliche Sicht auf den Menschen und auf die mit der Förderung, Wiederherstellung und Erhaltung seiner Gesundheit verbundenen Probleme. Sie erhalten einen Überblick über die Bereiche der entsprechenden beruflichen Fachrichtung und deren Bedeutung für die Aufgaben innerhalb der Gruppe der Medizinalfachberufe. Die Erziehungswissenschaften (einschließlich Psychologie und andere Sozialwissenschaften) vermitteln die für die Ausübung der Lehrtätigkeit erforderliche pädagogische und didaktische Kompetenz. Durch fachwissenschaftliche Praktika erwerben die Studenten die für den Unterricht in der beruflichen Fachrichtung bzw. für die Gesundheitsfördernde Gesprächsführung notwendigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten.

Das Grundstudium (1.-4. Semester) schließt mit der Diplomvorprüfung ab.

Leistungsanforderungen in diesem Ausbildungsabschnitt sind in der "Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Medizinpädagogik" geregelt.

(2) Hauptstudium

Das Hauptstudium soll auf der Basis der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse in der beruflichen Fachrichtung und in der weiteren Spezialisierung vertiefte Kenntnisse vermitteln und zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten sowie zur selbständigen Erarbeitung von berufspädagogisch-methodischen Konzepten befähigen.

Integrativer Bestandteil ist sowohl in den Fächern der beruflichen Fachrichtung als auch in der weiteren Spezialisierung der beruflichen Fachrichtung das Lehrangebot Fachdidaktik.

Das Hauptstudium (5.-10. Semester) besteht in der Regel aus obligatorischen und wahlobligatorischen Fächern.

Leistungsanforderungen in diesem Ausbildungsabschnitt sind in der "Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Medizinpädagogik" geregelt.

(3) Teilstudiengänge im Diplomstudiengang Medizinpädagogik

(3.1) Teilstudiengänge "Pflichtfachstudium der beruflichen Fachrichtungen"

(3.1.1) Berufliche Fachrichtung Pflege des gesunden und kranken Menschen; Geburtshilfe

Angebot an Lehrveranstaltungen:
 
Lehrveranstaltung 1.-4. Semester 
SWS
5.-9. Semester 
SWS
Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen 125 110
Medizinsoziologische, psychologische, pädagogische Grundlagen 30 30
Pflegewissenschaft / Geburtshilfe 40 45
Ethik in der Pflege 25 -
Gesundheitsförderung - 20
Betriebswirtschaft - 15
Kurs: Gesprächsführung 40 -
Fachdidaktik - 45
Praktika2 (fachwissenschaftlich, fachdidaktisch)
Gesamtstunden 260 265

(3.1.2) Berufliche Fachrichtung Medizinisch-technische Assistenz; Physiotherapie

Angebot an Lehrveranstaltungen:
 
Lehrveranstaltung 1.-4. Semester 
SWS
5.-9. Semester 
SWS
Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen 125 110
Medizinsoziologische, psychologische, pädagogische Grundlagen 30 30
Fachgebiete wahlobligatorisch:
- Laborassistenz 40 45
- Radiologieassistenz 40 45
- Physiotherapie 40 45
Ethik in der Medizin 25 -
Gesundheitsförderung - 20
Betriebswirtschaft - 15
Kurs: Gesprächsführung 40 -
Fachdidaktik - 45
Praktika2 (fachwissenschaftlich, fachdidaktisch)
Gesamtstunden 260 265

(3.2) Teilstudiengänge "Wahlpflichtfachstudium" (Zweitfach)

Das Wahlpflichtfachstudium bezieht sich auf eine weitere Spezialisierung der beruflichen Fachrichtung (affines Zweitfach) oder auf die Gesundheitsfördernde Gespächsführung.

(3.2.1) Wahlpflichtfach aus dem Bereich Biowissenschaften, Anatomie oder Physiologie oder Allgemeine Krankheitslehre oder Hygiene oder Arzneimittellehre.
 
Lehrveranstaltung Umfang
Pflichtteil:
Kommunalhygiene 10 Std.
Arbeitsmedizin 10 Std.
Ökologie 10 Std.
Spezielle Krankheitslehre 50 Std.
Klinische Pharmakologie 10 Std.
Ernährungsbereich / Diätetik 20 Std.
Praktischer Kurs:
- Anatomie 30 Std.
- Physiologie 30 Std.
Wahlpflichtteil:
- Wahlfach 20 Std.
Fachdidaktik 35 Std.
Praktika3
Pflichtteil:
gesamt 225 Std.

(3.2.2) Wahlpflichtfach aus dem Bereich Sozialwissenschaften/Geisteswissenschaften: Berufskunde oder Psychologie oder Pädagogik oder Soziologie
 
Lehrveranstaltung Umfang
Pflichtteil:
Allgemeine Pädagogik 30 Std.
Gesundheitsrecht 15 Std.
Geschichte der Medizin und Krankenpflege 15 Std.
Medizinische Soziologie 15 Std.
Medizinische Psychologie 15 Std.
Sozialkunde 40 Std.
Sozialpädagogik 20 Std.
Allgemeine Psychologie 20 Std.
Wahlpflichtteil:
- Wahlfach 20 Std.
Fachdidaktik 35 Std.
Praktika3
gesamt 225 Std.

(3.2.3) Gesundheitsfördernde Gesprächsführung
 
Lehrveranstaltung Umfang
Pflichtteil:
Gesundheitsrecht 15 Std.
Problemfelder der Gesundheitsfördernden Gesprächsführung 45 Std.
Ernährungslehre/Diätetik 20 Std.
Spezielle Krankheitslehre 50 Std.
Prävention/Rehabilitation 30 Std.
Medizinische Psychologie 15 Std.
Medizinische Soziologie 15 Std.
Methoden der Gesundheitsfördernden Gesprächsführung 35 Std.
Praktika3
gesamt 225 Std.

(3.3) Teilstudiengang Berufspädagogik

Der Teilstudiengang umfaßt die Bestandteile:

Für das Grund- und Hauptstudium wird die folgende Aufeinanderfolge der Lehrveranstaltungen empfohlen:
 
Lehrveranstaltung 1.-4. Semester 
SWS
5.-9. Semester 
SWS
Berufspädagogik 30 30
- Grundlagen
- Theorie der Berufserziehung und Sozialstation
Geschichte der Berufspädagogik
- Didaktik beruflichen Lernens
Psychologie 45 -
- Allgemeine und Persönlichkeitspsychologie
- Psych. Entwicklung im Jugendalter
Sozial- und pädagogische Psychologie
Einführung in die Forschungsmethoden der Sozialwissenschaften - 15
Gesamtstunden 75 45

(4) Praktika

Bestandteil des Studiums sind tätigkeitsbezogene praktische Studien, Unterrichts- und Beratungspraktika (Ziele, Inhalte und Organisation werden in einer Praktikumsordnung geregelt.)

§ 7
Studienfachberatung

(1) Die Studienfachberatung wird in Verant-wortung des Leiters der Abteilung Medizinpädagogik durchgeführt.

(2) Für Studienanfänger wird eine Einführungsveranstaltung angeboten.

§ 8
Inkrafttreten der Studienordnung

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft. Gleichzeitig wird die Studienordnung vom 01.09.1992, ausgenommen die §§ 5 und 6 außer Kraft gesetzt.

§ 9
Übergangsregelungen

Für die Studiengruppe M 91 behalten die Regelungen in den §§ 5 und 6 der Studienordnung vom 01.09.1992 bis zum 30.09.1996 Gültigkeit.

Vom Kultusministerium am 10.01.1996 zur Kenntnis genommen.


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