MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
6. Jahrgang, Nr. 2 vom 23. April 1996, S. 11
Korrektur zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 6. Jg., Nr. 1 v. 05.03.1996
Bei Anlage 8 (S. 18/19) sind durch ein Versehen teilweise veraltete Bezeichnungen zu den Gefahrstoffeigenschaften angegeben. Die Anlage ist durch die folgende zu ersetzen:
Gemäß § 3a (1) des Chemikaliengesetzes sind gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen Stoffe und Zubereitungen, die
sind; ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen.
Gefahrstoffe erkennt man im allgemeinen an dem Gefahrensymbol (schwarzer Aufdruck auf orangegelbem Grund; Bsp. s. folgende Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen).
Beim Umgang mit Gefahrstoffen in den Einrichtungen sollte auf die Angabe
der "Hinweis auf besondere Gefahren" (R-Sätze) sowie der
"Sicherheitsratschläge" (S-Sätze) geachtet werden.