Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
6. Jahrgang, Nr. 2 vom 23. April 1996, S. 11


Stab Umwelt- und Arbeitsschutz

Entsorgungsordnung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle
- Korrektur -
 

Korrektur zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 6. Jg., Nr. 1 v. 05.03.1996

Bei Anlage 8 (S. 18/19) sind durch ein Versehen teilweise veraltete Bezeichnungen zu den Gefahrstoffeigenschaften angegeben. Die Anlage ist durch die folgende zu ersetzen:


Anlage 8

Gemäß § 3a (1) des Chemikaliengesetzes sind gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen Stoffe und Zubereitungen, die

  1. explosionsgefährlich,
  2. brandfördernd,
  3. hochentzündlich,
  4. leichtentzündlich,
  5. entzündlich,
  6. sehr giftig,
  7. giftig,
  8. gesundheitsschädlich,
  9. ätzend,
  10. reizend,
  11. sensibilisierend,
  12. krebserzeugend,
  13. fortpflanzungsgefährdend,
  14. erbgutverändernd oder
  15. umweltgefährlich

sind; ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen.

Gefahrstoffe erkennt man im allgemeinen an dem Gefahrensymbol (schwarzer Aufdruck auf orangegelbem Grund; Bsp. s. folgende Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen).

Beim Umgang mit Gefahrstoffen in den Einrichtungen sollte auf die Angabe der "Hinweis auf besondere Gefahren" (R-Sätze) sowie der "Sicherheitsratschläge" (S-Sätze) geachtet werden.
 


Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen (hier nicht veröffentlicht)


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