Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG 

Amtsblatt

6. Jahrgang, Nr. 1 vom 5. März 1996, S. 1


Geschäftsordnung der Auswahlkommission für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Sachsen-Anhalt bei der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt


§ 1

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Universität Halle) bildet bei der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (ULB) eine Auswahlkommission zur Begutachtung und Vorauswahl der die Bestimmungen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten für die Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Sachsen-Anhalt (APVO höhBiblD) vom 28.02.1993 (GVBl. LSA S. 165) erfüllenden Bewerbungen.

§ 2

Die Mitglieder der Auswahlkommission werden vom Rektor der Universität Halle für die Dauer von drei Jahren benannt. Den Vorsitz der Auswahlkommission führt die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter für den höheren Bibliotheksdienst an der ULB. Weitere Mitglieder der Auswahlkommission sind die Direktorin oder der Direktor der ULB und die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Bibliothekskommission der Universität Halle sowie zwei auf Vorschlag des Beirates für wissenschaftliche Bibliotheken des Landes Sachsen-Anhalt zu benennende Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des höheren Bibliotheksdienstes. Dabei soll mindestens ein Mitglied der Auswahlkommission eine Frau sein.

§ 3

Die Auswahlkommission begutachtet alle die Einstellungsvoraussetzungen erfüllenden Bewerbungen nach den Richtlinien zur Auswahl der Bewerber für den höheren Bibliotheksdienst des Landes Sachsen-Anhalt von 06.07.1993 (MBl. LSA S. 1729) und empfiehlt die Einstellung von Bewerbern nach Maßgabe der Begutachtungen.

§ 4

Bei den Bewerbungen Schwerbehinderter wird keine Vorauswahl getroffen. Die vorliegenden Bewerbungen werden mit der Schwerbehindertenvertretung der Universität Halle unter entsprechender Berücksichtigung einer etwaigen Minderung der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit durch den Grad der Behinderung erörtert. Die Schwerbehindertenvertretung nimmt beim Vorliegen von Bewerbungen Schwerbehinderter mit beratender Stimme an den Sitzungen der Auswahlkommission teil.

§ 5

Die Geschäftsführung der Auswahlkommission wird von der ULB als Ausbildungsbehörde wahrgenommen (Geschäftsstelle).

§ 6

Die Auswahlkommission ist beschlußfähig, wenn die Vorsitzende oder der Vorsitzende und mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Die Auswahlkommission beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden den Ausschlag.

§ 7

Die Sitzungen der Auswahlkommission sind nicht öffentlich. An den Sitzungen der Auswahlkommission können Vertreterinnen oder Vertreter der Gleichstellungsbeauftragten, des Personalrates der Universität Halle und des Personalamtes der Universität Halle sowie des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt mit beratender Stimme teilnehmen. Hierzu ergeht rechtzeitig eine Einladung zu den Sitzungsterminen.

§ 8

An den Sitzungen der Auswahlkommission können wissenschaftliche Bibliotheken des Landes, denen zum anstehenden Einstellungstermin Referendarinnen und Referendare des höheren Bibliotheksdienstes zugewiesen werden sollen, mit je einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des höheren Dienstes mit beratender Stimme teilnehmen, sofern die betreffende Bibliothek nicht bereits durch ein Mitglied in der Auswahlkommission vertreten ist. Diese Regelung gilt entsprechend für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes, in denen zwei Jahre nach Ausbildungsbeginn Stellen des höheren Bibliotheksdienstes zu besetzen sind.

§ 9

Die Geschäftsordnung tritt am 01.12.1995 in Kraft.

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 27.11.1995 genehmigt.


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