MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
5. Jahrgang, Nr. 3 vom 22. August 1995, S. 16
(1) Die Martin-Luther-Universität (Nichtmedizini-scher Bereich) schließt in der Zeit vom 27.12. bis 30.12.1995.
(2) Vorbehaltlich einer anderen Regelung im Bereich des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt ist für den Zeitraum zwischen dem 27.12. und 30.12.1995 an folgenden Tagen Urlaub einzuplanen:
(4) Beschäftigte, die im Gleitzeitsystem arbeiten, können für die o.g. Tage ihre Zeitguthaben verwenden.
(5) Zur Durchführung von kontinuierlichen Arbeitsaufgaben (z.B. ULB bzw. Heizen von Gewächshäusern) und zur Vermeidung von Schäden sind in den betroffenen Einrichtungen Dienstpläne für den Zeitraum vom 27.12. bis 30.12.1995 aufzustellen. Diese Dienstpläne sind bis 30.09.1995 dem Personalrat zur Mitbestimmung vorzulegen.
(6) Die Dienstvereinbarung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt
im Amtsblatt der Universität veröffentlicht sowie im Verteiler
für Schriftgut der Martin-Luther-Universität den Einrichtungen
und Fachbereichen zur Kenntnis gebracht.
Halle (Saale), 27.03.1995
Matschke
Kanzler
Dr. Federle
Vorsitzende des Personalrates