Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
5. Jahrgang, Nr. 1 vom 31. Januar 1995, S. 9


Medizinische Fakultät

Dienstanweisung Nr. 6/94 zur dienstlichen und privaten Nutzung der ISDN-Telefonanlage HICOM 300 der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität 

Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Technische Parameter der Telekommunikationsanlage
§ 3 Festlegungen zur Einhaltung des Datenschutzes
§ 4 Dienstgespräche
§ 5 Privatgespräche
§ 6 Sonstige Telefonanschlüsse
§ 7 Änderungen
§ 8 Wirksamkeit
Anlage 1: Erfassung von privaten Telefongesprächen von Einrichtungen der Medizinischen Fakultät, die nicht an der
ISDN-Telefonanlage HICOM 300 angeschlossen sind
Anlage 2: Formblatt zur Erfassung privater Telefongespräche

Die Dienstanweisung regelt die Rechte und Pflichten der Beschäftigten der Medizinischen Fakultät bei der dienstlichen und privaten Benutzung der hausinternen Telefonanlage auf der Grundlage der "Allgemeinen Richtlinien über die Einrichtung und Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen in Landesbehörden und -dienststellen (TKR)" des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern (Rd. Erl. des MF und MI v. 21.12.1992 - 24.02614).

Aus dem Gebot des sparsamen Umgangs der uns vom Kultusministerium zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel werden Kontrollmechanismen festgelegt, die das kostenbewußte Verhalten der Beschäftigten bei der Nutzung der Telekommunikationsanlage fördern und der korrekten Abrechnung der entstandenen Kosten dienen. Leistungs- und Verhaltenskontrollen dürfen mit der Telekommunikationsanlage nicht durchgeführt werden.

Die private Mitbenutzung der dienstlichen Telefoneinrichtungen ist in dringenden Fällen zulässig, soweit sie den Dienstverkehr nicht beeinträchtigen. Es ist erforderlich, alle nicht zu dienstlichen Zwecken geführten Telefongespräche zu erfassen, die Gebühr zu ermitteln und dem betreffenden Mitarbeiter in Rechnung zu stellen. 

§ 1
Geltungsbereich

Die Dienstanweisung gilt räumlich für alle Kliniken, Institute und Einrichtungen der Medizinischen Fakultät, die an die zentrale Telekommunikationsanlage angeschlossen sind und persönlich für alle dort beschäftigten Arbeitnehmer. 

§ 2
Technische Parameter der Telekommunikationsanlage

(1) Die Telekommunikationsanlage der Medizinischen Fakultät besteht aus einem Verbund von Siemens-Hicom-TK-Anlagen, welche über posteigene, digitale Mietleitungen zu einem ISDN-Netz geschalten sind. Diese Anlagenkonfiguration ermöglicht eine gebührenfreie Kommunikation und Datenübertragung zwischen den Standorten der Medizinischen Fakultät.

(2) Im TK-Anlagenverbund ist die Telefonanlage im UKK als Masteranlage geschaltet. Alle kommenden und gehenden Gespräche laufen somit über die zentrale TK-Anlage (Kröllwitz), die an das ISDN-Amt (Heide Nord) angeschlossen ist.

(3) Alle gehenden (die Fakultät verlassenden)

(4) Gesprächsinhalte (Wort und Ton) können nicht aufgezeichnet werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, ein solches Leistungsmerkmal zu aktivieren.

(5) Das Prinzip der PIN (Personenbezogene-Identifikations-Nummer) für die Gebührendatenerfassung bei Privatgesprächen wurde aus Gründen der hohen Sicherheit gegen Mißbrauch und des Nutzungskomforts gewählt.

(6) Um dem Mißbrauch mit der PIN vorzubeugen, ist diese auch durch den Mitarbeiter geheimzuhalten.

(7) Die sechsstellige PIN wird von einem Rechner nach dem Zufallsprinzip erzeugt.

(8) Die Nutzung der PIN gestattet das Führen von Privatgesprächen von jedem Telefonapparat der Klinik bzw. Institut bei gleichzeitiger Gebührendatenerfassung auf das "Konto" des PIN-Inhabers.

(9) Die Sperrung der PIN bzw. deren Löschung erfolgt durch die Systembeauftragten des Dezernates M IV auf Antrag des Dezernates M I.

(10) Telefongespräche in Personalratsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung dürfen nur von durch den Kanzler bzw. Verwaltungsdirektor festgelegten Nebenstellen geführt werden. 

§ 3
Festlegungen zur Einhaltung des Datenschutzes

(1) Der zentrale Gebührenrechner, Standort UKK, befindet sich in einem verschlossenen Raum. Die Bedienung des Systemterminals ist durch Paßwort geschützt und nur den Systembeauftragten des Dezernates Technik zugänglich.

(2) Die Gebührendatenauswertung und Rechnungslegung der Privatgespräche wird von der Abt. M I.1 vorgenommen.

(3) Alle Beschäftigten der Abt. M IV.2 - Betriebstechnik und der Abt. M I.1 - Verwaltungsangelegenheiten/Telefonzentrale, die zu den Vermittlungsplätzen und zur Gebührendatenauswertung zugangsberechtigt sind, werden von der Dienststelle über die Wahrung des Daten- und Fernmeldegeheimnisses unterrichtet und zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Benennung und Dienstverpflichtung der Mitarbeiter erfolgt schriftlich.

(4) Zu Datensicherungszwecken werden die Gebührendaten auf Datenträger überspielt. Diese Datenträger werden von den Systembeauftragten unter Verschluß gehalten und dürfen nicht für andere Zwecke kopiert werden. 

§ 4
Dienstgespräche

(1) Alle Dienstapparate (Nebenstellenanschlüsse) werden kostenstellenmäßig zugeordnet. Die Zuordnung zu den Kostenstellen ist durch den Kostenstellenplan vorgegeben. (2) Kostenpflichtige Dienstgespräche können von den Beschäftigten selbst gewählt werden. Durch die Wahl einer "0" wird der Zugang zum öffentlichen Fernsprechnetz der Telekom erreicht.

(3) Der Leiter der Einrichtung entscheidet über die Zugangsberechtigung des jeweiligen Dienstapparates gemäß den dienstlichen Notwendigkeiten und dem Prinzip der höchsten Sparsamkeit und beantragt Veränderungen beim Verwaltungsdirektor.

(4) Folgende Daten der Dienstgespräche werden im zentralen Gebührenrechner protokolliert:

(5) Die Kliniks- und Institutsdirektoren, Leiter der Einrichtungen und der Verwaltungsdirektor erhalten monatlich einen Ausdruck über die Gebührensumme pro Kostenstelle zum Zwecke der Kostenkontrolle. Auf Anfrage wird durch die Abt. M IV.2 eine Auswertung auf Apparatenummern bezogen vorgelegt. Der Vorgesetzte oder ein von ihm Beauftragter kann - zumindest stichprobenweise - die Nachweise über dienstliche Verbindungen und die Notwendigkeit der Gespräche prüfen. Die Daten sind nach Abschluß der Prüfung, spätestens nach 3 Monaten, zu löschen und zu vernichten. 

§ 5
Privatgespräche

(1) Jeder Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät, der an der privaten Mitbenutzung der Telekommunikationsanlage teilnimmt, erhält eine PIN persönlich zugestellt und muß eine Einverständniserklärung zur Erfassung der Gebührendaten entsprechend § 4 unterschreiben und an die Abt. M I.1 zurücksenden. Wer sein Einverständnis verweigert, dem ist es untersagt, Privatgespräche über die Telefonanlage der Medizinischen Fakultät zu führen.

(2) Die PIN ist 6stellig und bei der Telefonwahl der anzuwählenden Nummer voranzustellen. Innerhalb der Telefonanlage wird dadurch ein personenbezogener Abrechnungsmodus aktiviert. Um in diesen Abrechnungsmodus zu gelangen, ist dieser mit einer 2stelligen Kennziffer zu aktivieren.

Beispiel:

Aktivierungskennziffer für Abrechnungen: 95
PIN: 987654
Amtswahl: 0
Telefonnummer: 12345

Wahlvorgang: 95 987654 0 12345

nach Ende des Gespräches: Hörer auflegen

Nach 30 Sekunden wird der Telefonapparat automatisch in den normalen Modus zurückgeschaltet. Es sollte beachtet werden, wenn innerhalb dieser Zeit von 30 Sekunden erneut gewählt wird, ist dieses neue Gespräch (technisch bedingt) als ein Privatgespräch gespeichert.

(3) Gesprächsabrechnung

(3.1) Durch die Telefonanlage der Medizinischen Fakultät werden die Gebührendaten aller Privatgespräche personenbezogen erfaßt. Die Gesamtzahl der somit pro Kalendermonat angefallenen Gebühreneinheiten wird summiert und dem jeweiligen Mitarbeiter alle zwei Monate in Rechnung gestellt. Der Preis pro Gebühreneinheit beträgt 0,30 DM. Eine Anpassung an die Gebührenentwicklung ist möglich.

(3.2) Die Telefonrechnung ist unter Angabe des Zahlungsgrundes (Rechnungs-Nr.) innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto der Landeszentralbank Halle: Konto-Nr: 80001530, BLZ 80000000 zu überweisen bzw. unter Angabe des Zahlungsgrundes (Rechnungs-Nr.) an der Kasse bar einzuzahlen.

(3.3) Die Nachweispflicht für eventuelle Unrichtigkeiten der Computergebührenabrechnung obliegt dem Zahlungspflichtigen. Eventuelle Reklamationen können binnen vier Wochen nach Rechnungsstellung erfolgen.

(3.4) Bei Unstimmigkeiten kann eine Liste der monatlichen Privatgespräche für die persönliche Kennziffer (PIN) beantragt und eingesehen werden. Aus Datenschutzgründen sind in diesem Nachweis die letzten zwei Stellen der jeweils angewählten Telefonnummer unkenntlich. Diese Daten werden nach der Abrechnung und nach Ablauf der Einspruchsfrist gelöscht. Dieser Antrag muß an die Abteilung M I.1 gestellt werden.

(3.5) Sollte es bei der Bezahlung der privatgeführten Telefongespräche zu Unregelmäßigkeiten kommen, so kann diesen Mitarbeitern die private Nutzung der dienstlichen Telefonanlage ganz untersagt werden. Bei Mißbrauch dienstlicher Gespräche sind arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht auszuschließen. 

§ 6
Sonstige Telefonanschlüsse

Für nachfolgend aufgeführte Einrichtungen bestehen separate Amtsanschlüsse, die nur bei Störungen bzw. beim Ausfall der fakultätseigenen ISDN-Telefonanlage HICOM 300 genutzt werden sollten.

Einrichtungen - Telefon-Nr.

(1) NTZ, Magdeburger Straße - 2 91 68
(2) BWZ-Meldeleitung-Feuerwehr UKK - 64 20 48
(3) Klinikrechenzentrum UKK - 64 20 94
(4) Tumorzentrum UKK - 65 00 74
(5) Prof. Radke, ITS/UKK - 64 20 61
(6) Telefonzentrale, UKK - 64 40 15
(7) Telefonanlage, UKK - 65 00 75
(8) Dr. Heyde, UKK - 65 00 22

Von diesen Amtsanschlüssen sind prinzipiell keine Privatgespräche zu führen. 

§ 7
Änderungen

Änderungen und Erweiterungen der Telekommunikationsanlage bzw. der Dienstanweisung werden schriftlich unter Berücksichtigung des Mitbestimmungsrechtes des Personalrates bekannt gegeben. 

§ 8
Wirksamkeit

Diese Dienstanweisung tritt mit Wirkung vom 01.11.1994 in Kraft.

Meyer
Verwaltungsdirektor 


Anlage 1
Erfassung von privaten Telefongesprächen
von Einrichtungen der Medizinischen Fakultät,
die nicht an der ISDN-Telefonanlage
HICOM 300 angeschlossen sind

1. Geltungsbereich

Diese Dienstanweisung gilt für folgende Einrichtungen:

Einrichtung - Telefonnummer

Institut für Humangenetik und Medizinische Biologie
Universitätsplatz
7 2 49 66 / 2 46 99

Humangenetische Beratungsstelle
Karl-Liebknecht-Str.
11 2 33 33

Institut für Hygiene
Franckeplatz 1, Haus
36 2 59 28

Institut für Sozial- und Arbeitsmedizin
Mühlweg 52
2 80 76 / 2 80 75

Sozialmedizin und Epidemiologie und Kinderzahnklinik
Harz 42-44
38 84 10

Institut für Transfusionsmedizin
Merseburger Straße
4 72 81

Fuhrpark 2 52 64 (Fax)
Julius-Kühn-Straße 5-6
2 52 65

Medizinische Fachschule
Internate Herweghstraße
2 41 20
Steinstraße 2
97 47/43

2. Technische Parameter und Gebührenerfassung

Ab 01.11.1994 sind alle Einrichtungen mit einem Gerät zur Gebühreneinheitenerfassung ausgerüstet. In den Sekretariaten werden monatlich Listen geführt, in denen chronologisch die privat geführten Telefonate eingetragen werden. Nach Gesprächsende werden die Anzahl der Gebühreneinheiten eingetragen und durch den privaten Nutzer gegengezeichnet.
Die Formblätter werden durch die Abt. M I.1 bereitgestellt und monatlich zu Abrechnungszwecken zurückgefordert.
Die Abrechnung der Gespräche erfolgt analog der in der Dienstanweisung dargestellten Regelung. 


Anlage 2
Formblatt zur Erfassung privater Telefongespräche

Einrichtung / Telefonanschluß
Lfd. Nr. Datum Name Einheiten Unterschrift


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