MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
5. Jahrgang, Nr. 1 vom 31. Januar 1995, S. 9
Aus dem Gebot des sparsamen Umgangs der uns vom Kultusministerium zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel werden Kontrollmechanismen festgelegt, die das kostenbewußte Verhalten der Beschäftigten bei der Nutzung der Telekommunikationsanlage fördern und der korrekten Abrechnung der entstandenen Kosten dienen. Leistungs- und Verhaltenskontrollen dürfen mit der Telekommunikationsanlage nicht durchgeführt werden.
Die private Mitbenutzung der dienstlichen Telefoneinrichtungen ist in
dringenden Fällen zulässig, soweit sie den Dienstverkehr nicht
beeinträchtigen. Es ist erforderlich, alle nicht zu dienstlichen Zwecken
geführten Telefongespräche zu erfassen, die Gebühr zu ermitteln
und dem betreffenden Mitarbeiter in Rechnung zu stellen.
Die Dienstanweisung gilt räumlich für alle Kliniken, Institute
und Einrichtungen der Medizinischen Fakultät, die an die zentrale
Telekommunikationsanlage angeschlossen sind und persönlich für
alle dort beschäftigten Arbeitnehmer.
(1) Die Telekommunikationsanlage der Medizinischen Fakultät besteht aus einem Verbund von Siemens-Hicom-TK-Anlagen, welche über posteigene, digitale Mietleitungen zu einem ISDN-Netz geschalten sind. Diese Anlagenkonfiguration ermöglicht eine gebührenfreie Kommunikation und Datenübertragung zwischen den Standorten der Medizinischen Fakultät.
(2) Im TK-Anlagenverbund ist die Telefonanlage im UKK als Masteranlage geschaltet. Alle kommenden und gehenden Gespräche laufen somit über die zentrale TK-Anlage (Kröllwitz), die an das ISDN-Amt (Heide Nord) angeschlossen ist.
(3) Alle gehenden (die Fakultät verlassenden)
(5) Das Prinzip der PIN (Personenbezogene-Identifikations-Nummer) für die Gebührendatenerfassung bei Privatgesprächen wurde aus Gründen der hohen Sicherheit gegen Mißbrauch und des Nutzungskomforts gewählt.
(6) Um dem Mißbrauch mit der PIN vorzubeugen, ist diese auch durch den Mitarbeiter geheimzuhalten.
(7) Die sechsstellige PIN wird von einem Rechner nach dem Zufallsprinzip erzeugt.
(8) Die Nutzung der PIN gestattet das Führen von Privatgesprächen von jedem Telefonapparat der Klinik bzw. Institut bei gleichzeitiger Gebührendatenerfassung auf das "Konto" des PIN-Inhabers.
(9) Die Sperrung der PIN bzw. deren Löschung erfolgt durch die Systembeauftragten des Dezernates M IV auf Antrag des Dezernates M I.
(10) Telefongespräche in Personalratsangelegenheiten und in Angelegenheiten
der Schwerbehindertenvertretung dürfen nur von durch den Kanzler bzw.
Verwaltungsdirektor festgelegten Nebenstellen geführt werden.
(1) Der zentrale Gebührenrechner, Standort UKK, befindet sich in einem verschlossenen Raum. Die Bedienung des Systemterminals ist durch Paßwort geschützt und nur den Systembeauftragten des Dezernates Technik zugänglich.
(2) Die Gebührendatenauswertung und Rechnungslegung der Privatgespräche wird von der Abt. M I.1 vorgenommen.
(3) Alle Beschäftigten der Abt. M IV.2 - Betriebstechnik und der Abt. M I.1 - Verwaltungsangelegenheiten/Telefonzentrale, die zu den Vermittlungsplätzen und zur Gebührendatenauswertung zugangsberechtigt sind, werden von der Dienststelle über die Wahrung des Daten- und Fernmeldegeheimnisses unterrichtet und zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Benennung und Dienstverpflichtung der Mitarbeiter erfolgt schriftlich.
(4) Zu Datensicherungszwecken werden die Gebührendaten auf Datenträger
überspielt. Diese Datenträger werden von den Systembeauftragten
unter Verschluß gehalten und dürfen nicht für andere Zwecke
kopiert werden.
(1) Alle Dienstapparate (Nebenstellenanschlüsse) werden kostenstellenmäßig zugeordnet. Die Zuordnung zu den Kostenstellen ist durch den Kostenstellenplan vorgegeben. (2) Kostenpflichtige Dienstgespräche können von den Beschäftigten selbst gewählt werden. Durch die Wahl einer "0" wird der Zugang zum öffentlichen Fernsprechnetz der Telekom erreicht.
(3) Der Leiter der Einrichtung entscheidet über die Zugangsberechtigung des jeweiligen Dienstapparates gemäß den dienstlichen Notwendigkeiten und dem Prinzip der höchsten Sparsamkeit und beantragt Veränderungen beim Verwaltungsdirektor.
(4) Folgende Daten der Dienstgespräche werden im zentralen Gebührenrechner protokolliert:
(1) Jeder Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät, der an der privaten Mitbenutzung der Telekommunikationsanlage teilnimmt, erhält eine PIN persönlich zugestellt und muß eine Einverständniserklärung zur Erfassung der Gebührendaten entsprechend § 4 unterschreiben und an die Abt. M I.1 zurücksenden. Wer sein Einverständnis verweigert, dem ist es untersagt, Privatgespräche über die Telefonanlage der Medizinischen Fakultät zu führen.
(2) Die PIN ist 6stellig und bei der Telefonwahl der anzuwählenden Nummer voranzustellen. Innerhalb der Telefonanlage wird dadurch ein personenbezogener Abrechnungsmodus aktiviert. Um in diesen Abrechnungsmodus zu gelangen, ist dieser mit einer 2stelligen Kennziffer zu aktivieren.
Beispiel:
Aktivierungskennziffer für Abrechnungen: 95
PIN: 987654
Amtswahl: 0
Telefonnummer: 12345
Wahlvorgang: 95 987654 0 12345
nach Ende des Gespräches: Hörer auflegen
Nach 30 Sekunden wird der Telefonapparat automatisch in den normalen Modus zurückgeschaltet. Es sollte beachtet werden, wenn innerhalb dieser Zeit von 30 Sekunden erneut gewählt wird, ist dieses neue Gespräch (technisch bedingt) als ein Privatgespräch gespeichert.
(3) Gesprächsabrechnung
(3.1) Durch die Telefonanlage der Medizinischen Fakultät werden die Gebührendaten aller Privatgespräche personenbezogen erfaßt. Die Gesamtzahl der somit pro Kalendermonat angefallenen Gebühreneinheiten wird summiert und dem jeweiligen Mitarbeiter alle zwei Monate in Rechnung gestellt. Der Preis pro Gebühreneinheit beträgt 0,30 DM. Eine Anpassung an die Gebührenentwicklung ist möglich.
(3.2) Die Telefonrechnung ist unter Angabe des Zahlungsgrundes (Rechnungs-Nr.) innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto der Landeszentralbank Halle: Konto-Nr: 80001530, BLZ 80000000 zu überweisen bzw. unter Angabe des Zahlungsgrundes (Rechnungs-Nr.) an der Kasse bar einzuzahlen.
(3.3) Die Nachweispflicht für eventuelle Unrichtigkeiten der Computergebührenabrechnung obliegt dem Zahlungspflichtigen. Eventuelle Reklamationen können binnen vier Wochen nach Rechnungsstellung erfolgen.
(3.4) Bei Unstimmigkeiten kann eine Liste der monatlichen Privatgespräche für die persönliche Kennziffer (PIN) beantragt und eingesehen werden. Aus Datenschutzgründen sind in diesem Nachweis die letzten zwei Stellen der jeweils angewählten Telefonnummer unkenntlich. Diese Daten werden nach der Abrechnung und nach Ablauf der Einspruchsfrist gelöscht. Dieser Antrag muß an die Abteilung M I.1 gestellt werden.
(3.5) Sollte es bei der Bezahlung der privatgeführten Telefongespräche
zu Unregelmäßigkeiten kommen, so kann diesen Mitarbeitern die
private Nutzung der dienstlichen Telefonanlage ganz untersagt werden. Bei
Mißbrauch dienstlicher Gespräche sind arbeitsrechtliche Konsequenzen
nicht auszuschließen.
Für nachfolgend aufgeführte Einrichtungen bestehen separate Amtsanschlüsse, die nur bei Störungen bzw. beim Ausfall der fakultätseigenen ISDN-Telefonanlage HICOM 300 genutzt werden sollten.
Einrichtungen - Telefon-Nr.
(1) NTZ, Magdeburger Straße - 2 91 68
(2) BWZ-Meldeleitung-Feuerwehr UKK - 64 20 48
(3) Klinikrechenzentrum UKK - 64 20 94
(4) Tumorzentrum UKK - 65 00 74
(5) Prof. Radke, ITS/UKK - 64 20 61
(6) Telefonzentrale, UKK - 64 40 15
(7) Telefonanlage, UKK - 65 00 75
(8) Dr. Heyde, UKK - 65 00 22
Von diesen Amtsanschlüssen sind prinzipiell keine Privatgespräche
zu führen.
Änderungen und Erweiterungen der Telekommunikationsanlage bzw.
der Dienstanweisung werden schriftlich unter Berücksichtigung des
Mitbestimmungsrechtes des Personalrates bekannt gegeben.
Diese Dienstanweisung tritt mit Wirkung vom 01.11.1994 in Kraft.
Meyer
Verwaltungsdirektor
1. Geltungsbereich
Diese Dienstanweisung gilt für folgende Einrichtungen:
Einrichtung - Telefonnummer
Institut für Humangenetik und Medizinische Biologie
Universitätsplatz
7 2 49 66 / 2 46 99
Humangenetische Beratungsstelle
Karl-Liebknecht-Str.
11 2 33 33
Institut für Hygiene
Franckeplatz 1, Haus
36 2 59 28
Institut für Sozial- und Arbeitsmedizin
Mühlweg 52
2 80 76 / 2 80 75
Sozialmedizin und Epidemiologie und Kinderzahnklinik
Harz 42-44
38 84 10
Institut für Transfusionsmedizin
Merseburger Straße
4 72 81
Fuhrpark 2 52 64 (Fax)
Julius-Kühn-Straße 5-6
2 52 65
Medizinische Fachschule
Internate Herweghstraße
2 41 20
Steinstraße 2
97 47/43
2. Technische Parameter und Gebührenerfassung
Ab 01.11.1994 sind alle Einrichtungen mit einem Gerät zur Gebühreneinheitenerfassung
ausgerüstet. In den Sekretariaten werden monatlich Listen geführt,
in denen chronologisch die privat geführten Telefonate eingetragen
werden. Nach Gesprächsende werden die Anzahl der Gebühreneinheiten
eingetragen und durch den privaten Nutzer gegengezeichnet.
Die Formblätter werden durch die Abt. M I.1 bereitgestellt und
monatlich zu Abrechnungszwecken zurückgefordert.
Die Abrechnung der Gespräche erfolgt analog der in der Dienstanweisung
dargestellten Regelung.
Einrichtung / Telefonanschluß
Lfd. Nr. | Datum | Name | Einheiten | Unterschrift |