MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
5. Jahrgang, Nr. 1 vom 31. Januar 1995, S. 7
Rektorat
Geschäftsverteilungsplan des Rektorats der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
Inhalt:
Prorektor für Strukturreform und Entwicklungsplanung
Prorektor für Finanz- und Personalangelegenheiten
Prorektor für Forschung
Kanzler
Das Rektoratskollegium hat gemäß § 79 Abs. 2 HG LSA für
die Amtszeit vom 01.10.1994 bis zum 30.09.1996 folgende Aufgabenverteilung
für die Prorektoren und den Kanzler festgelegt:
Prorektor für Strukturreform und Entwicklungsplanung
-
Struktur- und Entwicklungsangelegenheiten der Universität, d.h. mittel-
und langfristige Planungen und Entscheidungen von Forschung, Lehre und
Studium an den Fachbereichen und bei interdisziplinären Zusammenhängen,
-
Vorbereitung der Hochschulentwicklungsplanung gemäß § 116
Abs. 4 HG LSA und des Lehrberichtes nach § 8 HG LSA,
-
Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit
mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung.
-
Folgende Kommissionen unterstehen dem Verantwortungsbereich des Prorektors
für Strukturreform und Entwicklungsplanung:
-
Kommission für Strukturerneuerung, Entwicklungsplanung und Studienreform
(gleichzeitige Wahrnehmung des Vorsitzes),
-
Kommission Lehre, Studium und Prüfungsordnung,
-
Berufungsprüfungskommission (gleichzeitige Wahrnehmung des Vorsitzes),
-
Bibliothekskommission.
-
Stellvertretender Vorsitz Haushaltskommission.
Prorektor für Finanz- und Personalangelegenheiten
-
Erarbeitung des Haushaltsplanvorentwurfs der Universität,
-
Stellen- und Finanzplanung basierend auf dem Hochschulentwicklungsplan,
-
Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit
mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung,
-
Vorsitz Haushaltskommission,
-
Vorsitz Großgerätekommission,
-
Vorsitz Datenverarbeitungskommission,
-
Vorsitz Exkursionskommission,
-
stellvertretender Vorsitz Kommission für Strukturerneuerung, Entwicklungsplanung
und Studienreform.
Prorektor für Forschung
-
Förderung der Forschungskooperation innerhalb der Universität
sowie zwischen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
-
Vorbereitung von Senatsentscheidungen für Forschungsangelegenheiten
von grundsätzlicher Bedeutung,
-
Einflußnahme auf die Bildung von Forschungsschwerpunkten, auf Nutzung
und Koordinierung der Förderprogramme,
-
Forschungsberichterstattung,
-
Förderung der internationalen Hochschulzusammenarbeit,
-
Analyse der bestehenden Universitätsverträge und Erarbeitung
von Empfehlungen zum Abschluß neuer Verträge, Einschätzung
der Aktivitäten bei der Zusammenarbeit,
-
Beschränkte Vergabe von Haushaltsmitteln für die Ausgestaltung
von Partnerschaften mit internationalen Hochschuleinrichtungen,
-
Förderung des Wissens- und Technologietransfers,
-
Übernahme einschlägiger Beratungsfunktionen neben der Zentralen
Universitätsverwaltung,
-
Vorsitz Vergabekommission für Graduiertenstipendium, Vergabe von Stipendien
nach dem GradFG LSA und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
-
Leitung der Auswahlkommission für Amo-, Erxleben- und Wolff-Preise,
Nominierung der Kandidaten für die Verleihung der Universitätspreise,
-
Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit
mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung.
Kanzler
-
Der Kanzler führt die Geschäfte der Verwaltung der Universität.
-
Er ist Beauftragter des Haushalts und ständiger Vertreter des Rektors
in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.
-
Zu seinem Geschäftsbereich gehört die Wirtschafts- und Personalverwaltung.
-
Er ist Dienstvorgesetzter des Verwaltungspersonals und vertritt die Dienststelle
"Martin-Luther-Universität" im Sinne des § 7 PersVG LSA gegenüber
den Personalvertretungen. In dieser Funktion wird er gegenüber der
Personalvertretung der Medizinischen Fakultät durch den Verwaltungsdirektor
der Medizin vertreten. Unberührt bleibt die Zusage des Rektors und
der Prorektoren, den Personalräten zur grundsätzlichen Information
zur Verfügung zu stehen.
Halle (Saale), 23.01.1995
Prof. Dr. Dr. G. Berg
Rektor
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