Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
5. Jahrgang, Nr. 1 vom 31. Januar 1995, S. 4


Senat

Ordnung für die Vergabe des Christian-Wolff-Preises, des Dorothea-Erxleben-Preises und des Anton-Wilhelm-Amo-Preises der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 

Inhalt:
§ 1 Finanzielle Mittel
§ 2 Termine
§ 3 Bewerbungen
§ 4 Auswahlprinzipien
§ 5 Inkrafttreten

(1) Zur Würdigung hervorragender wissenschaftlicher Leistungen von Nachwuchswissenschaftlern der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg werden durch das Rektorat der Universität jährlich
  1. der Christian-Wolff-Preis für eine herausragende Habilitation oder äquivalente Leistung,
  2. der Dorothea-Erxleben-Preis für eine herausragende Dissertation oder äquivalente Leistung,
  3. der Anton-Wilhelm-Amo-Preis für eine vorzügliche wissenschaftliche Leistung eines Studenten oder Graduierten verliehen.
(2) Die Preisvergabe erfolgt durch den Rektor. Die Verleihung der Preise wird durch eine Rektoratskommission vorbereitet, die vom Rektorat für eine Amtsperiode von 2 Jahren ernannt wird. Sie steht unter der Leitung des Prorektors für Forschung. Ihr gehören weitere 5 Professoren der Universität und die Gleichstellungsbeauftragte an. Über ihre Vorschläge entscheidet sie mit einfacher Mehrheit. Die Kommission arbeitet gemäß folgender Richtlinien: 

§ 1
Finanzielle Mittel

Die für die Preise vorgesehenen finanziellen Mittel fließen aus Stiftungen an die Universität. Es wird angestrebt, in der Regel den Christian-Wolff-Preis pro Jahr 2fach mit einer jeweiligen Dotierung von etwa 3.000 DM, den Dorothea-Erxleben-Preis 2fach und den Anton-Wilhelm-Amo-Preis einmal mit einer Dotierung von etwa 2.000 DM zu vergeben. 

§ 2
Termine

(1) Die öffentliche Ausschreibung der Preise erfolgt zu Beginn eines jeden Jahres für die Verleihung im Wintersemester.

(2) Die Bewerbungen müssen bis Ende April des Jahres im Prorektorat für Forschung eingereicht werden.

(3) Die Vorschlagsliste wird durch die Kommission dem Rektorat bis Ende Juni unterbreitet. Die Liste enthält die Namen der vorgeschlagenen Preisträger sowie eine Begründung für ihre Nominierung.

(4) Die Vergabe der Preise erfolgt zu geeigneten Anlässen. 

§ 3
Bewerbungen

(1) Vorschlagsberechtigt für einen der Preise sind alle Mitglieder und Angehörigen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Selbstbewerbungen sind möglich. Die Vorschläge sind an die Dekane der Fachbereiche zu richten.

(2) Dem Vorschlag sind eine Ausfertigung, eine Kopie oder eine Beschreibung der Leistungen, für die der Preis verliehen werden soll, beizufügen.

(3) Der Dekan fügt dem Bewerbungsvorschlag ein Votum seines Fachbereichsrates und ein Gutachten eines Professors einer Universität oder Hochschule hinzu und leitet die Unterlagen an die Rektoratskommission gemäß § 2 Abs. 2. Liegen zu einem Vorschlag bereits Gutachten vor, so können sie hierfür verwendet werden. Bei mehreren Vorschlägen kann die Fakultät eine Reihung vornehmen.

(4) Grundsätzlich sollen die Preise an Einzelpersonen vergeben werden, die in der Regel nicht älter als 30 Jahre (Dorothea-Erxleben-Preis, Anton-Wilhelm-Amo-Preis) bzw. 35 Jahre (Christian-Wolff-Preis) sind. 

§ 4
Auswahlprinzipien

(1) Die zur Auszeichnung empfohlenen Leistungen sollen herausragend sein und das wissenschaftliche Ansehen der Martin-Luther-Universität in der Öffentlichkeit fördern.

(2) Die Rektoratskommission kann als Entscheidungshilfe weitere Gutachter anhören oder weitere Gutachten bestellen.

(3) Bei der Verleihung des Anton-Wilhelm-Amo-Preises sollen Arbeiten bevorzugt berücksichtigt werden, die von Ausländern eingereicht wurden.

(4) Die Kommission ist an eine durch andere Gremien oder Personen vorgenommene Reihung nicht gebunden.

(5) Die Kommission erarbeitet für die zur Preisverleihung vorgeschlagenen Leistungen eine kurze Entscheidungsbegründung.

(6) In begründeten Fällen kann das Rektorat die Vorschlagsliste zur Neubearbeitung an die Kommission zurückreichen.

(7) Die Preise müssen nicht notwendigerweise verliehen werden. 

§ 5
Inkrafttreten

Die Ordnung für die Vergabe des Christian-Wolff-Preises, des Dorothea-Erxleben-Preises und des Anton-Wilhelm-Amo-Preises der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität in Kraft.

Halle (Saale), 23.01.1995

Prof. Dr. Dr. G. Berg
Rektor

Vom Akademischen Senat am 11.01.1995 bestätigt.


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