MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
4. Jahrgang, Nr. 1 vom 10. Mai 1994, S. 32
Inhalt:
Das Institut für Veterinärwesen und Tierklinik der Landwirtschaftlichen Fakultät (im folgenden: Tierklinik) führt die veterinär-medizinische Betreuung der Versuchstiere an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durch. Die Tierklinik hält ständigen Kontakt zu den Tierschutzbeauftragten, unterstützt diese und stimmt sich mit ihnen ab.
§ 2
Die veterinär-medizinische Betreuung umfaßt insbesondere die
§ 3
Die tierhaltenden Einrichtungen sind über die ihnen aus dem Tierschutzgesetz erwachsenen Verantwortlichkeiten hinaus verpflichtet,
§ 4
Soweit Versuchstiere der Medizinischen Fakultät betreut werden, erstattet diese die Kosten. Einzelheiten hierzu werden gesondert geregelt. Im übrigen werden die Kosten der veterinär-medizinischen Versuchstierbetreuung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes der Landwirtschaftlichen Fakultät durch Einplanung zusätzlicher Sachmittel für die Tierklinik in der erforderlichen Höhe berücksichtigt.
§ 5
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Vom Akademischen Senat am 06.10.1993 bestätigt.