Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
3. Jahrgang, Nr. 1 vom 8. Juni 1993, S. 23
 


Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.
Fachbereich Philosophie, Geschichte und Sozialwissenschaften


Prüfungsordnung für den Studiengang Mittlere und Neuere Geschichte, Magister Artium (Nebenfach)


Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Leistungsnachweise

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.07.1992 Voraussetzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums Mittlere und Neuere Geschichte im Nebenfach an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

§ 2
Leistungsnachweise

(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme
Bis zum Abschluß des Studiums im Fach Mittlere und Neuere Geschichte ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht- und freien Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. Hauptstudiums, ggf. der Zwischenprüfung Mittlere und Neuere Geschichte und der Magisterprüfung Mittlere und Neuere Geschichte zu erbringen.

(2) Zwischenprüfung Mittlere und Neuere Geschichte (kleines Historicum)

(2.1) Laut Rahmenprüfungsordnung wird die Zwischenprüfung in einem der beiden Nebenfächer abgelegt.

(2.2) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungsnachweise

Die o.g. Nachweise sind dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung im Fach Mittlere und Neuere Geschichte beizufügen. Unvollständig oder verspätet eingereichte Anträge führen zur Ablehnung des Zulassungsantrages durch den Prüfungsausschuß des Fachbereichs.

Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung setzt voraus, daß der Kandidat / die Kandidatin für das letzte Semester vor der Zwischenprüfung an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.

(2.3) Inhalt Durch die Zwischenprüfung soll der Kandidat / die Kandidatin nachweisen, daß er/sie das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und daß er/sie insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches Mittlere und Neuere Geschichte, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orien-tierung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.

(2.4) Art und Dauer
Die Zwischenprüfung besteht aus

(3) Magisterprüfung Mittlere und Neuere Geschichte

(3.1) Prüfungsteile
Die Magisterprüfung besteht aus der Klausur und der mündlichen Prüfung.

(3.2) Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind

Der Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung setzt voraus, daß der Kandidat / die Kandidatin in den beiden der Prüfung vorangegangenen Semestern an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.

(3.3) Besondere Zulassungsvoraussetzung für die mündlichen Prüfungen ist die positive Begutachtung der Klausur.

(3.4) Inhalt, Art und Dauer der Prüfungsteile
Die Magisterprüfung insgesamt bildet den Abschluß des Studienganges Magister Artium im Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte. Durch die Magisterprüfung wird die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie die Kenntnis von Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnissen des Faches festgestellt.

(3.5) In der Klausur zeigt der Kandidat / die Kandidatin, daß er/sie in begrenzter Zeit und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln in Anwendung der Methoden seines Faches vorgegebene Frage-stellungen bearbeiten kann.

Zur Auswahl steht je ein Thema aus den historischen Epochen Mittlere Geschichte (einschl. Landesgeschichte) und Neuere Geschichte (einschl. Landesgeschichte und Zeitgeschichte). Dauer der Klausur: 3 Zeitstunden

(3.6) Mündliche Prüfung Mittlere und Neuere Geschichte

Inhaltliche Anforderungen dieser Prüfung sind

Geprüft werden die Mittlere Geschichte (einschließl. Landesgeschichte) und die Neuere Geschichte (einschl. Landes- und Zeitgeschichte). Je Epoche wählt der Student / die Studentin zusätzlich zwei Spezialgebiete, in denen vertiefte Kenntnisse nachzuweisen sind (je ca. 10 Min.). Die Themen der Klausur dürfen nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.

Gesamtdauer der mündlichen Prüfung Mittlere und Neuere Geschichte: ca. 40 Min.
 

Halle, 30. September 1992

gez. Prof. Dr. habil. W. Zöllner
(k.) Institutsdirektor

Vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Sachsen-Anhalt am 11.05.1993 genehmigt.
 


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