Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
3. Jahrgang, Nr. 1 vom 8. Juni 1993, S. 9
 


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Theologische Fakultät

Studienordnung für das Magisterstudium mit dem Fach Evangelische Theologie als 2. Hauptfach mit Abschluß an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


Inhalt:
§ 1 Inhalt der Studienordnung
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Studienziele
§ 4 Fachdisziplinen
§ 5 Studiendauer
§ 6 Studienabschnitte
§ 7 Aufbau des Grundstudiums
§ 8 Aufbau des Hauptstudiums
Anlage: Beispiel eines Studienplans gemäß Studiengang


§ 1 
Inhalt der Studienordnung

Die Studienordnung regelt den Studiengang eines Magisterstudiums mit dem Fach Evangelische Theologie als 2. Hauptfach mit Abschluß, der vor der Prüfungskommission der Theologischen Fakultät erworben wird.

§ 2 
Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum ordentlichen Studium an der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Uni-versität Halle-Wittenberg setzt den Nachweis der Hochschulreife (Reifezeugnis bzw. gleichwertiges Zeugnis) voraus.

§ 3 
Studienziele

Der Studiengang stellt ein Angebot für Studierende anderer Fachrichtungen dar, die ihren 2. Hauptfachabschluß im Fach Evangelische Theologie erwerben möchten. Im Studiengang sollen Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Evangelischen Theologie vermittelt werden, insbesondere
  1. die Kenntnis der christlichen Überlieferung, insbesondere ihrer biblischen Grundlagen, und gegenwärtiger Glaubensaussagen; 
  2. die Fähigkeit zu kritischer Reflexion christlicher und religiöser Inhalte angesichts heutiger Welterfahrung.

§ 4 
Fachdisziplinen

(1) Das Studium umfaßt pflichtmäßig folgende Disziplinen:
  1. Altes Testament 
  2. Neues Testament 
  3. Kirchengeschichte 
  4. Systematische Theologie 
  5. Praktische Theologie 
  6. Ökumenik und Allgemeine Religionsgeschichte
(2) Darüber hinaus können Lehrveranstaltungen in der Religionspädagogik sowie den Spezial-disziplinen der Theologischen Fakultät besucht werden (Konfessionskunde der Orthodoxen Kirchen; Christliche Archäologie und Kirchliche Kunst; Geschichte und Theologie des Judentums; Spätantike Religionsgeschichte und Patristik; Westslawische Religions- und Kirchengeschichte; Reformierte Theologie).

(3) Als Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Studiengang sind die Abschlüsse in Latein und Griechisch erforderlich.

§ 5 
Studiendauer

Ein ordnungsgemäßes Studium umfaßt mindestens acht Semester mit mindestens 80 Semester-wochenstunden (SWS). Für den Erwerb der noch erforderlichen Sprachkenntnisse in Griechisch ist die Mindeststudienzeit um zwei Semester zu verlängern.

§ 6 
Studienabschnitte

Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium.

Das Grundstudium umfaßt - je nach Stand der bereits nachgewiesenen Sprachkenntnisse - vier, maximal sechs Semester und schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Entsprechend der Zwischenprüfungsordnung werden dazu die Prüfungszeug-nisse für die in § 4, Abs. 3 geforderten Sprachen vorausgesetzt.

Das Hauptstudium umfaßt mindestens vier Semester.

§ 7 
Aufbau des Grundstudiums

(1) Das Grundstudium dient der Einarbeitung in die Fachgebiete der Evangelischen Theologie in sachlicher und methodischer Hinsicht und in Verbindung damit dem Erwerb der jeweils erforderlichen Sprachkenntnisse.

Im Grundstudium sind neben den jeweiligen Sprachkursen mindestens folgende Veranstaltungen pflichtmäßig zu absolvieren:

6 SWS Vorlesungen und Übungen im Propädeutischen Grundkurs
6 SWS Vorlesungen Bibelwissenschaften (Altes und Neues Testament)
4 SWS Vorlesungen Kirchengeschichte
3 SWS Vorlesungen Systematische Theologie
3 SWS Praktische Theologie
2 SWS Vorlesungen Ökumenik und Allgemeine Religionsgeschichte
3 Proseminare (6 SWS) aus den Disziplinen § 4, Abs. 1, b-d.
Die Zulassung zum kirchengeschichtlichen und systematisch-theologischen Proseminar setzt das Latinum, zum neutestamentlichen Proseminar das Graecum voraus.

(2) Die Zwischenprüfungsordnung regelt die Anzahl der qualifizierten Leistungsnachweise, die für die Zwischenprüfung vorzulegen sind (benotete Bescheinigungen über Seminar- und Vorlesungsbesuch).

§ 8 
Aufbau des Hauptstudiums

(1) Im Hauptstudium werden die Studien der in § 4, Abs. 1, a-f, genannten Disziplinen verstärkt fortgesetzt, wobei eigene Interessenschwerpunkte entwickelt werden sollen. Das Schwergewicht liegt bei der Vertiefung der Kenntnisse und der Weiterbildung des kritischen Urteilsvermögens in den Fachdisziplinen der Theologie, sowie bei der Erarbeitung methodischer und sachlicher Kriterien, um eigenständig theologische Probleme bewältigen zu können. Pflichtmäßig sind mindestens zu absolvieren:
20 SWS Vorlesungen aus den Disziplinen § 4, Abs. 1, a-e
4 Seminare (8 SWS) in den Disziplinen § 4, Abs. 1, a-d
Die Zulassung zum Hauptseminar einer Disziplin erfolgt nach dem Besuch des jeweiligen Proseminars.

(2) Die Anzahl der qualifizierten Leistungsnachweise richtet sich nach der Prüfungsordnung.
 
 

Die Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Beschlossen am 17. Dezember 1992 durch den Fakultätsrat, vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Sachsen-Anhalt am 12. Mai 1993 ohne Einwand zur Kenntnis genommen.

Prof. Dr. theol. habil. Ernst-Joachim Waschke
Dekan der Theologischen Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


Anlage

Beispiel eines Studienplans gemäß Studiengang

Anlage1 zur Studienordnung für das Magisterstudium mit dem Fach Evangelische Theologie als 2. Hauptfach mit Abschluß:
Beispiel für einen Studienplan gemäß Studiengang
Fachgebiet/ Sachgebiet 
Studienelement bzw. Lehrveranstaltung
Veranst.- 
form
SWS Modus Studien- 
phase
Propädeutischer Grundkurs (6 SWS)
4.0.1 Einführung in die Theologie V 2 P I
4.0.2 Bibelkundliche Einführung in das Alte Testament V 2 P I
4.0.3 Bibelkunde Neues Testament V/Ü 2 P I
Altes Testament (10 SWS)
4.1.1 Geschichte Israels V 3 P I, II
4.1.2 Theologie des Alten Testaments V 3 P II
4.1.3 Seminar S 2 P II
Neues Testament (10 [+ 10] SWS)
4.2.1 Geschichte und Theologie des Neuen Testaments im Überblick V 3 P I, II
4.2.2 Exegetische Hauptvorlesung V 3 P II
4.2.3 Proseminar S 2 P I
4.2.4 Hauptseminar S 2 P II
Griechisch SpU 10 P I
Kirchengeschichte (10 SWS)
4.3.1 Grundriß der Kirchengeschichte I V 2 P I, II
4.3.2 Grundriß der Kirchengeschichte II V 2 P I, II
4.3.3 Kirchengeschichtliche Vorlesung nach Wahl V 2 P I, II
4.3.4 Proseminar S 2 P I
4.3.5 Hauptseminar S 2 P II
Systematische Theologie (10 SWS)
4.4.1 Grundkurs der Dogmatik V 3 P I, II
4.4.2 Ethik V 3 P I, II
4.4.3 Proseminar S 2 P I
4.4.4 Hauptseminar S 2 P II
Praktische Theologie (3 SWS)
4.5.1 Kirchliche Handlungsfelder im Überblick V 3 P
Ökumenik und Allgemeine Religionsgeschichte (4 SWS)
4.6.1 Konfessionskunde im Überblick V 2 P I, II
4.6.2 Nichtchristliche Weltreligionen im Überblick V 2 P I, II
4.7 17 SWS 
zur eigenen Schwerpunktbildung aus den aufgeführten Disziplinen und der Religionspädagogik sowie den Spezialdisziplinen (Konfessionskunde der Orthodoxen Kirchen; Christliche Archäologie und Kirchliche Kunst; Geschichte und Theologie des Judentums; Spätantike Religionsgeschichte und Patristik; Westslawische Religions- und Kirchengeschichte; Reformierte Theologie)

1 Abkürzungen: SWS = Semesterwochenstunden; P = Pflichtbelegung; WP = Wahlpflichtbelegung; W = freie Wahl; V = Vorlesung; S = Seminar; Ü = Übung; SpU = Sprachunterricht; Studienphase I (Grundstudium, Abschluß mit Zwischenprüfung); Studienphase II = Hauptstudium.

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