Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG 

Amtsblatt

2. Jahrgang, Nr. 1 vom 1. November 1992, S. 1


Brandschutzordnung der MLU


Inhalt:
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
2. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen
3. Verhalten im Brandfall
4. Verhalten nach Bränden
5. Schlußbestimmungen
Anlage 1: Muster eines Alarmplanes
Anlage 2: Verhalten im Brandfall


1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese betriebliche Ordnung ergeht in Anwendung bzw. Umsetzung folgender gesetzlicher Regelungen und Vorschriften

Diese Ordnung gilt für:

Verantwortliche im Sinne dieser Ordnung sind die für das jeweilige Objekt zuständigen Instituts-, Kliniksdirektoren, Dezernenten oder Leiter selbständiger Einrichtungen.

Koordinator ist der durch den Verantwortlichen für die Zusammenarbeit mit der in seinem Verantwortungsbereich arbeitenden Fremdfirma beauftragte Mitarbeiter.


2. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen

Alle unter Punkt 1 genannten Personen sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Sie haben sich über die Brandgefahren ihres Tätigkeitsbereiches und der Umgebung sowie über die Maßnahmen bei Gefahr genau zu informieren.


3. Verhalten im Brandfall

Meldung von Bränden

Jeder Brand ist sofort zu melden über

Innerbetrieblich sind folgende Stellen unverzüglich zu benachrichtigen:

Vorgesetzter

Kanzler

[Tel.]
Stab "Umwelt- und Arbeitsschutz"
beim Kanzler/Arbeitssicherheit



[Tel.]

Die Mitarbeiter müssen Ruhe und Besonnenheit bewahren.


4. Verhalten nach Bränden

5. Schlußbestimmungen

Wird/werden vorsätzlich oder fahrlässig

so wird dies auf der Grundlage der jeweils geltenden Vorschriften als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Die Brandschutzordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die Brandschutzordnung der MLU vom Januar 1989 außer Kraft gesetzt.

Die Anlagen 1 und 2 dieser Brandschutzordnung werden bestätigt.


Der Kanzler
W. Matschke


Anlage 1
Muster eines Alarmplanes
(hier nicht veröffentlicht)


Anlage 2
Verhalten im Brandfall

Ruhe bewahren!

  1. Feuer Melden
    Feuerwehr-Notruf 112
    Wo brennt es? Was brennt? Sind Menschen verletzt oder in Gefahr?
  2. Menschen retten
    Brennende Personen mit Decken oder durch Wälzen auf dem Boden löschen.
  3. Bei Brand an elektrischen Anlagen: Strom abschalten
  4. Brand Bekämpfen
    Nächste Feuerlöscheinrichtung:
  5. Feuerschutzabschlüsse, Türen und Fenster schließen
  6. Angriffswege für Feuerwehr freihalten
  7. Feuerwehr einweisen
  8. Anordnungen der Feuerwehr befolgen
  9. Bei drohender Gefahr:
    Gefahrenbereich verlassen, Behinderten helfen, keine Aufzüge benutzen, Sammelplätze aufsuchen.

Ruhe bewahren!


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