Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG 

Amtsblatt

1. Jahrgang, Nr. 1 vom 20. August 1991, S. 28


Bekanntmachung des Kanzlers vom 13.08.1991

Hiermit wird bekannt gegeben, daß als die Stelle, an der ein zuzustellendes Schriftstück bei öffentlicher Zustellung i.S. des § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes auszuhändigen ist,

bestimmt ist.

Zustellungen, die den Zuständigkeitsbereich des Immatrikulationsamtes betreffen, erfolgen durch Aushang im


Der Kanzler
Dr. K.-H. Millgramm


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