Die erste Sitzung des Akademischen Senats im Sommersemester
2007 fand in Vertretung des Rektors Prof. Dr. Wulf
Diepenbrock vertrat die Universität im Aufsichtsrat
des Klinikums unter der Leitung des Prorektors für
strategische Entwicklung, Prof. Dr. Bernd Six, statt.
Unter dem Punkt "Informationen des Rektorats"
berichteten die Rektoratsmitglieder zum Stand der Verhandlungen
zu den Zielvereinbarungen mit den Fakultäten,
den Protest der Universität zum Personalentwicklungskonzept
des Landes, den von HIS erstellten Bericht zum Ausstattungs-,
Kosten- und Leistungsvergleich 2004, die Zuerkennung
des Ars
legendi-Preises für exzellente Hochschullehre 2007
an Prof. Dr. Rolf Sethe (Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät) sowie die vom WZW erarbeiteten Grundsätze
zur Förderung von Forschungsschwerpunkten/Kompetenzzentren
in Sachsen-Anhalt.
Prof. Dr. Christoph Weiser schloss diesen TOP mit einem
Dank an alle Mitwirkenden am Rande des Hochschulinformationstages
2007. Die Universitätsleitung schätzte die Veranstaltung
sehr erfolgreich ein.
Senatsberichterstatter
Zur Verbesserung der Qualität von Berufungsverfahren
und der geänderten Kompetenzen der Berufungsberatungskommission
schlug das Rektorat vor, künftig Senatsberichterstatter
einzusetzen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus §
36 Abs. 6 HSG LSA. Der Senat folgte diesem Vorschlag.
Die Senatsberichterstatter sollen auf Vorschlag des Rektorats
vom Senat für das jeweilige Verfahren bestimmt werden.
Ihre Aufgaben bestehen darin, die Verfahren von Beginn an
zu begleiten und dem Senat bei der Behandlung der Berufungslisten
im Senat zu berichten. Sie sind berechtigt, als beratende
Mitglieder an den Sitzungen der Berufungskommission, den
Probevorträgen sowie den Sitzungen des Fakultätsrates,
in denen zu den Berufungslisten beraten und beschlossen
wird, teilzunehmen.
Die Aufgaben der Berufungsberatungskommission bleiben davon
unberührt.
Die Nominierung der Senatsberichterstatter erfolgt mit der
Entscheidung zur Zusammensetzung der entsprechenden Berufungskommissionen.
Aufnahmekapazitäten
Nach dem Kapazitätserlass hat die Universität
die Aufnahmekapazitäten für zulassungsbeschränkte
Studiengänge für das Studienjahr 2007/2008
bis zum 30. April zu beantragen. Die in diesem Zusammenhang
ermittelten Zahlen sind dem Kultusministerium in einem Kapazitätsbericht
zu übermitteln. Auf der Grundlage der Kapazitätsverordnung
und in enger Abstimmung mit den Fakultäten wurden diese
errechnet und gemäß § 67 Abs. 3 Ziffer 9
HSG LSA von den Senatoren beraten.
Ordnungen
Der Akademische Senat befasste sich außerdem mit der
Promotionsordnung der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät zur Erlangung des Grades Doktor der Wissenschaften.
Die Änderungen der z. Zt. geltenden Ordnung stehen
im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Doktorandenstudiums,
der Überarbeitung des Notensystems und der Einführung
der kumulativen Dissertation. Seitens des Senats wurde eine
positive Stellungnahme zur vorgelegten Regelung abgegeben.
Gleichzeitig wurde die Notwendigkeit gesehen, allgemeine
Bestimmungen zu erarbeiten, an denen sich alle Promotionsordnungen
der Universität orientieren sollten. Noch im Sommersemester
will der Senat entsprechende allgemeine Regelungen verabschieden.
Zum Wintersemester 2007/08 werden die Studienprogramme
für die Lehramtsstudiengänge modularisiert. Dafür
sind mit Beginn des Studiums die rechtskräftigen Studien-
und Prüfungsordnungen vorzulegen. Um diesen Prozess
zeitkonform zu gestalten, werden von den Bereichen, die
Lehramtsstudierende ausbilden, gegenwärtig fachspezifische
Studien- und Prüfungsordnungen erarbeitet. Die Erarbeitung
erfolgt auf der Grundlage des Entwurfs einer Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge
und eines Musters für Fachspezifische Bestimmungen.
Erst nach Verabschiedung der gesetzlichen Grundlage (VO
über die 1. Staatsprüfung für Lehrämter)
durch das Land wird sich der Senat nochmals mit der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung und den Fachspezifischen
Bestimmungen befassen.
Die Senatskommission für Studium und Lehre informierte
den Senat über diesen Prozess in einer entsprechenden
Vorlage, die der Senat zur Kenntnis nahm.
Ausschreibungen und Berufungen
Der Senat befasste sich außerdem mit der Freigabe
zweier Professuren zur Ausschreibung:
W3-Prof. "Anästhesiologie",
W3-Prof. "Experimentelle Physik (Nanostrukturierte
Materialien)",
der Verabschiedung der Berufungslisten für folgende
Professuren:
W1-Prof. "Präventive Ernährung",
W2-Prof. "Didaktik der Sozialkunde",
W2-Prof. "Ethnologie/Kulturvergleichende Soziologie",
W3-Prof. "Pharmazeutische Molekulare Biotechnologie"
und der Verleihung einer Honorarprofessur im Bereich
der Naturwissenschaftlichen Fakultät III.