Die Februar-Sitzung des Akademischen Senats begann mit
den Berichten des Rektorats. Unter anderem wurden folgende
Themen vom Rektor angesprochen:
Harmonisierung der Semester- und Vorlesungszeiten
Die HRK hat eine Initiative zur Harmonisierung der Semester-
und Vorlesungszeiten in Deutschland, insbesondere unter
internationaler Perspektive, für notwendig erachtet.
Es ist vorgesehen, das bisherige Wintersemester in ein Herbstsemester
und das Sommersemester in ein Frühjahrssemester
umzuwandeln. Folgende Termine sollen dabei berücksichtigt
werden:
Herbstsemester: Beginn 1. August; Ende 31. Januar des Folgejahres.
Die Vorlesungszeit sollte den Zeitraum vom 1. September
bis 23. Dezember umfassen.
Frühjahrssemester: Beginn 1. Februar; Ende 31. Juli.
Die Vorlesungszeit sollte den Zeitraum von Ende Februar/Anfang
März bis Ende Juni umfassen.
Die Landesrektorenkonferenz wird sich damit in ihrer nächsten
Sitzung befassen.
Naturkundliches Universitätsmuseum
Die Landesregierung hatte am 6. Februar 2007 dem Standortvorschlag
der Universität zugestimmt, ein Naturkundliches Universitätsmuseum
am Friedemann-Bach-Platz zu errichten. Der Rektor verwies
in diesem Zusammenhang auf die in der am 7.02.07 in der
Mitteldeutschen Zeitung erschienenen Darstellung.
Kuratoriumssitzung
Am 19.02.07 wird sich das Kuratorium der Universität
zu seiner nächsten Beratung zusammenfinden. Auf der
Tagesordnung stehen dabei die Themen:
- Rektoratsbericht 2006 im Rahmen der Zielvereinbarung,
- Universitätshaushalt,
- Cluster-Antrag "Laboratorium Aufklärung",
- doppelter Abiturjahrgang,
- Stellungnahme zur Beteiligung am Institut für Innovation
und Entrepreneurship GmbH (näheres dazu im folgenden
Bericht) sowie
- schriftliche Berichte zur Einführung von Bachelor
und Master, zur Akkreditierung und zur Umsetzung der Neuregelung
im Zulassungsverfahren.
Darüber hinaus berichtete Prof. Dr. Wulf Diepenbrock
über die Erarbeitung eines Marketing-Konzepts für
die Martin-Luther-Universität, die Vorstandssitzung
des WZW, in der Prof. Dr. Klaus Erich Pollmann zum Vorsitzenden
gewählt wurde, und die Einladung des Kultusministers
in eine der nächsten Rektoratssitzungen.
Bericht zur Zielvereinbarung
Die Anlage 6 der Zielvereinbarung regelt die Berichterstattung
zur Zielvereinbarung 20062010. Sie sieht vor, dass
das Rektorat im Rahmen des Jahresberichts über die
Erfüllung der Festlegungen in der Zielvereinbarung
informieren soll. Auf der Grundlage des § 69 HSG LSA
erörterte der Senat den 44-seitigen Bericht einschließlich
der statistischen Anhänge.
Dem Rektorat obliegt es nun, die Hinweise zu prüfen
und ggf. Änderungen im Dokument vorzunehmen.
Am 19.02.07 wird sich das Kuratorium ebenfalls mit dem Bericht
befassen, bevor er an das Kultusministerium übergeben
wird.
Konzept Grundschulpädagogik
Aufgrund der landespolitischen Entscheidungen wird die gesamte
Verantwortung für die Lehrerbildung in Sachsen-Anhalt
an der Martin-Luther-Universität gebündelt. In
diesem Zusammenhang wurde von der Philosophischen Fakultät
III für das Institut für Schulpädagogik und
Grundschuldidaktik eine Konzeption entwickelt, in deren
Konsequenz sich strukturelle Änderungen und Änderungen
von Denominationen für Professorenstellen ergeben.
In seiner gestrigen Sitzung bestätigte der Senat die
Konzeption. Diese Entscheidung implizierte folgende Einzelentscheidungen:
Die Professur Körperbehindertenpädagogik
wird in das Institut für Schulpädagogik und
Grundschuldidaktik überführt.
Die Denominationen der Professuren
W3 "Körperbehindertenpädagogik",
W2 "Grundschuldidaktik/Heimat- und Sachunterricht"
und
W2 "Grundschuldidaktik/Mathematik" werden geändert
in:
W3 "Erziehungswissenschaft/Schwerpunkt Grundschulpädagogik",
W2 "Sachunterricht/Grundschuldidaktik Englisch"
und
W2 "Grundschuldidaktik Mathematik/Mediendidaktik an
Grundschulen".
Satzungsänderungen Auswahlordnungen Medizinische
Fakultät
Der Senat verabschiedete die Änderungsordnungen der
fachspezifischen Ordnungen zur Regelung des Auswahlverfahrens
in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin.
Auf der Grundlage der Rahmenordnung erließ der Akademische
Senat im April 2006 zahlreiche fachspezifische Anhänge.
Aufgrund der Erweiterung der Kriterien zur Erstellung der
Rangliste für die Auswahlentscheidung mussten diese
Anhänge für die Medizin und die Zahnmedizin geändert
werden.
Richtlinie zur Beantragung und Verwendung von Drittmitteln
Durch die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere
durch das Inkrafttreten des Hochschulmedizin-Gesetzes zum
1.01.2006, und damit verbundene Strukturveränderungen
sowie geänderter haushaltsrechtlicher Regelungen war
es erforderlich, die bisherige Drittmittelrichtlinie zu
ändern.
Das Prorektorat für Forschung legte dazu eine Novelle
der Richtlinie vor, die der Akademische Senat verabschiedete.
Die Richtlinie wird demnächst im Amtsblatt der Universität
erscheinen.
Leistungsvereinbarung zwischen der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg und dem Studentenwerk Halle
Der Kanzler und der Geschäftsführer des Studentenwerkes
legten eine weitere Leistungsvereinbarung vor, die die Zusammenarbeit
zwischen Universität und Studentenwerk regelt. Bereits
2005 schlossen Universität und Studentenwerk einen
entsprechenden Vertrag, der ein Novum in der Regelung der
Beziehungen zwischen Hochschulen und Studentenwerken im
Bundesgebiet darstellte.
Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen lag den Senatoren
eine überarbeitete Leistungsvereinbarung vor, die vom
Senat grundsätzlich bestätigt wurde.
Gebührenordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht
Auf der Grundlage der Allgemeinen Gebührenordnung der
Martin-Luther-Universität beantragte die Juristische
und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät für
den Studiengang "Wirtschaftsrecht" den Erlass
einer entsprechenden Regelung zur Erhebung eines Beitrages
in Höhe von 500 Euro pro Semester. Im Detail legte
die Fakultät für den postgradualen nichtkonsekutiven
Studiengang einen genauen Nachweis vor, welche Kosten der
Studiengang verursacht. Der Antrag wurde damit begründet,
dass die Ausstattung des Studienganges im erforderlichen
Mindestumfang nicht aus dem laufenden Budget der Fakultät
geleistet werden kann.
Die Senatoren entsprachen dem Anliegen und verabschiedeten
die Gebührenordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht.
Haushaltsplanentwurf 2008
Der Senat bezog Stellung zum Haushaltsplanentwurf 2008.
Wie in jedem Jahr wurde die Universität aufgefordert,
Planzahlen für das folgende Haushaltsjahr vorzulegen.
Nach der Stellungnahme des Senats wird der Entwurf am 19.02.07
im Kuratorium erörtert.
Institut für Innovation und Entrepreneurship (IIE
GmbH)
Das Institut für Innovation und Entrepreneurship verfolgt
das Ziel, die verstärkte Verwertung innovativer Ideen
und Forschungsergebnisse in der regionalen Wirtschaft zu
erreichen. Dazu erbringt das Institut forschungs- und technologienahe
Dienstleistungen auf den Gebieten "Innovationsforschung
und Gründungsmanagement", "Wissens- und Technologietransfer"
und "Weiterbildung".
Nach den inhaltlichen Darstellungen hatten die Senatoren
zur Beteiligung der Martin-Luther-Universität als Gesellschafterin
in der IIE GmbH Stellung zu nehmen und darüber zu beschließen,
ob die GmbH als An-Institut anerkannt werden soll.
Zu beiden Sachverhalten votierten die Senatoren positiv.
Weitere Entscheidungen bezogen sich auf:
- die Verabschiedung der Berufungsliste W2-Professur
"Pflanzenbioinformatik" (gemeinsame Berufung mit
dem IPK Gatersleben und dem Institut für Informatik),
- die Evaluierung einer Juniorprofessur,
- den Antrag der Medizinischen Fakultät auf eine
Apl.-Professur,
- die Freigabe folgender Professorenstellen zur Ausschreibung:
W3 "Innere Medizin/Gastroenterologie"
W3 "Innere Medizin/Nephrologie"
W3 "Innere Medizin/Endokrinologie und Diabetologie"
W3 "Erziehungswissenschaft, Schwerpunkt Grundschulpädagogik"
W2 "Sachunterricht/Grundschuldidaktik Englisch"
W2 "Grundschuldidaktik Mathematik/Mediendidaktik
an Grundschulen",
- die Zusammensetzung von Berufungskommissionen,
- die Ergänzung der Liste der Gastprofessuren,
- die Mitgliedschaft in der Vergabekommission für
Forschungsstipendien zur Förderung des (promovierten)
weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses und
- die Nachnominierung eines Mitglieds im Wahlausschuss.
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