Lange Wartezeiten bei der Beantragung einer
Aufenthaltsgenehmigung
in der Ausländerbehörde an der Feuerwache in Halle-Neustadt
gehörten bisher zu den oft ernüchternden Erfahrungen
ausländischer Studierender nach ihrer Ankunft in Halle.
Auch wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser städtischen
Einrichtung ihr Bestes gaben, war der übergroße
Publikumsandrang immer wieder Anlass zur Kritik.
Seit mehreren Monaten bemüht sich die Martin-Luther-Universität
gemeinsam mit der Stadt Halle, die bisherige Situation zu
analysieren und geeignete Lösungen zu finden, die es
den Studierenden ermöglichen, ihre Zeit und Energie
möglichst bald auf ihr Studium und nicht mehr auf Behördengänge
zu konzentrieren.
So wurde nun zwischen der Leiterin des Fachbereichs "Bürgerservice",
Rita Lachky, dem Leiter der Ausländerbehörde,
Wolfgang Horn, dem Leiter des Akademischen Auslandsamtes
der Universität (AAA), Dr. Manfred Pichler, und dem Ausländerbeauftragten
der Universität, Prof. Dr. Gregor Borg, die Vereinbarung
getroffen, den Service für die Bearbeitung von Erstanträgen
ausländischer Studierender deutlich zu verbessern.
Ab dem kommenden Wintersemester wird die Ausländerbehörde
an fünf Terminen im Oktober jeweils von 8-15
Uhr ausschließlich die Erstanträge neuer ausländischer
Studierender und StudienkollegiatInnen bearbeiten. Dabei
sind in diesem Jahr der 11. und 13. Oktober für
die AnfängerInnen am Studienkolleg und der 8., 10.
und 15. November für die StudienanfängerInnen
vorgesehen.
Um die Bearbeitung der Anträge möglichst reibungslos
zu gestalten, wird dieses Angebot der Stadt vom Akademischen
Auslandsamt unterstützt, indem sicher gestellt wird,
dass die Antragsteller mit vollständig ausgefüllten
Unterlagen erscheinen. Alle hierzu notwendigen Formulare
und Auskünfte erhalten die Studierenden im Akademischen
Auslandsamt bei Dr. Pichler und seinem Team. Mitzubringen
ist natürlich auch die Bearbeitungsgebühr von
40 Euro (gilt nicht für EU-Staatler, zahlbar in bar), wenn
nicht eine der Ausnahmeregelungen greift, über die
ebenfalls das AAA informiert.
Damit diese Service-Offensive nicht eine einmalige Aktion
bleibt, ist es wichtig, dass sie möglichst umfassend
angenommen wird, insbesondere auch vor 10 Uhr morgens. Wer
dieses besondere Angebot verpasst, hat dann nur die Möglichkeit,
sich zu den üblichen Öffnungszeiten einzureihen.
Für PromotionsstudentInnen und Gastwissenschaftler
gibt es bereits seit einiger Zeit einen separaten Service
für alle Angelegenheiten bei der Ausländerbehörde.
Termine können hierzu jederzeit mit Raimund Kokott
oder Fred Schade telefonisch oder per E-Mail vereinbart
werden.
Nun bleibt zu hoffen, dass diese Information schnell durch
die BetreuerInnen in den Fakultäten, Fachbereichen
und Instituten verbreitet wird und dass die ausländischen
Studierenden von diesem Angebot Gebrauch machen. Nur so
können der Service der Ausländerbehörde noch
weiter verbessert und unnötige Wartezeiten minimiert
werden.
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Gregor Borg,
Ausländerbeauftragter des Senats der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
Institut für Geologische Wissenschaften und Geiseltalmuseum
Von-Seckendorff-Platz 3, 06120 Halle
Tel.: 0345 55-26080
Fax: 0345 55-27364
E-Mail: borg@geologie.uni-halle.de
Dr. Manfred Pichler, Akademisches Auslandsamt, Tel.: 0345
55-21313,
E-Mail: manfred.pichler@verwaltung.uni-halle.de
Raimund Kokott, Tel.: 0345 221-5310, E-Mail: raimund.kokott@halle.de
Fred Schade, Tel.: 0345 221-5303, E-Mail: fred.schade@halle.de